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Jeschurun · 1884-06-26 · Heft 26 (26.6.1884) · p. 404

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 26 (26.6.1884)
Article
Salomonische Spruchweisheit
Date
1884-06-26
Page
404 (sequence 2)
Language
German
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404 Rechts, und was der Wink seiner Augen über die Welt! 1uTini1h]t, liat diese Dichtung;um Ziele. Wenn daher j diese Wal'.nng iänlernde und bessernde Crziehungeleioen! über uns verhängt, iuci־ will \ic mit der Behauptung; abweisen, er bedürfe einer solchen lauternden und bessernden '! Hand nicht, er habe es verstanden, sein Her; in nugctrnbter Klarheit und seinen Wandel von jedem Fehl rein zu halten?! Wie aber Schmelzofen und Tigel die edelu Metalle von schlacken läutern ttnd ihren Gehalt prüfend fest״ stellen lasfcn, so läutern und prüfen die göttlichen Berhängnisfe die Herren der Menschen und bringen ihren Werthgehalt zur Erlenututß. folgt.) D,!s Strafurrfafjrctt mm die iiiitiltifsljn! Iitöi'ii im Zahrk 1510. (Sdjhijj.) Doch wo hätte sich der Fanatismus jemals au solche Kleinigkeiten gestoßen? Gicbt es keine Ge׳ mordeten, so schafft man dennoch Mörder. Matt schaue, wie man solches im Jahre 1510 trefflich verstand. Man beschuldigte einfach die zu Berlin ansässigen Juden Salomo, Jacob, Aaron, Vetu, Isaak, Nab bi Mosch und I Schächter Jakob: ״das; sie vor nenn oder zehn Jahren ein drei- oder vierjähriges Christeuluäblein von einem fremden Christen mit einem laugen Barte für lo Gulden getauft", ihm das Blut abgezapft und dann getvdtet hätten. Ferner legte man itt ähnlicher vager Weise die gleiche Uuthat den Juden Meher von Dstervnrg, Venedietns und Markus von Stendal, Elias von Tangermünde, Abraham, Joseph und Haß von Werben, Gordan von Seehattsen, Mosch von Khritz, Jakob von Brandenbürg, Mosch von Lenzen, David von Gardelegen, Mosch von Havelberg, Btosch von Pritzwalk, Beendet von Rauen, Jakob, Stnol uu.d Natan seinen Söhnen, Michel AAonalt, Slomaun, Jakob und Gos von Brattdeu.burg und Sntol von Platten zur Vast. Alle diese sollten verschiedene kleine Christen schauderhaft verstümmelt, abgezapft und schließlich gentordet haben. Die Juden tvaren alle-!animt natürlich geständig. Holtze schreibt: ״Oie damaligen Jngttireuten mochten die Umvahrscheinlichkett dieser Geständnisse fühlen, und sie suchten daher wenigstens von ihren Jngnisiten ein Motiv zn erfahren, tvelchcs für die große Beenge derartige Thaten seitens der Inden glaublich machen!ömtte." Die Juden gestanden deshalb, daß sie das Blnt unschuldiger Christertlinder gegen gewisse Krankheiten gebrauchten, es ״mit Paradiesäpseln, Honig ttnd Jug'uer etuntachwn, um es zu erhaltert ttnd nie zu entbehren. Auch tvürden sie durch den Genuß dieses Bluts gegen die Christen grimmiger und haßerfüllter in ihrem Gemüt (je, und könnten demnach desto besser ihren bösen Sillen gegen dieselben vollbringen, welcher darauf hittzielte, daß die Christenheit ausgcrottet werde und in. allen Stücken Unglück habe." Eine Schrift von; Jahre 1510 berichtet, ״die verstockten plpntten Hundt" hätten bekannt, in wenigen Jahren sieben. Christenlinder gckattst, derartig gemartert, gelobtet und deren Blut mir Paradiesäpfeln eingemacht zu haben. — Cs waren int Ganzen jetzt 51 Jttden verdächtigt, von welchen aber 10 entweder die Folter nicht übcrstandcn, oder durch Selbstntord oder durch Flucht sich dem Scharfrichter entzogen. Es waren dieses lauter angesehene, reiche Leute. Die Feststellungen durch die Folter waren jetzt genügend, um den Kurfürsten zn bem Befehle zu Heran־ lassen: ״alle iudcn. gegen den cinicherley vermeynuug hat sein mögen, gcin Berlin bringen, und wider die berüchtigt, verdechtig und rechtliche Vermutung, unud anzcygung gewest, bevohlcn, in der guth, auch mit der schcrsf in bctrachtung der bcswcrd diseö grossen Handels nach ordinung der recht und gcwonhcit der lannde zu ingnircru und zu volfaru." Etwa 100 Inden wurden hierauf in das Gefängniß zu Berlin gebracht. Die durch die Aussagen ihrer Glaubensgenossen bezichtigten Juden wurden nunmehr ebenfalls peinlich befragt ״ans uotdnrsfligcr crforschnng manchsaltigen auzeygnngen und bckeutnuö befunden, das vil der schnöden iubett, an diesen schweren Verhandlungen darzn auch an vil armen unschuldigen ermordeten und gepeinigten lchnderu große erschreckliche uttmeßliche schuld, rath und Lhat haben, wie sich dhan in den acteu eygeurlich befindcth." Nachdem die Tortur ihre Schuldigkeit gethan, wurden Paul Fromm und alle Juden nochmals verhört ttnd blieben ״aus freien Stücken" bei ihren Gestäuduisscu und erboten sich sämmtlich, ihre Aussagen mit dem Tode zu bekräftigen und zu bezettgen. Herr Holtze hebt hervor, daß diese ganze Prozedur sich in den Formen der Bambergcusis gesetzmäßig bewegte, und zwar umsomehr, als am 4. Juli, in Uebercinstimmung mit bem Artikel 7LJb. dieser HalsgerichtsOrdnung, von dem Kurfürsten der Beschluß erging, daß den Gestandnissen der Beschuldigten nunmehr zn glauben sei, und deshalb der ordentliche Richter von Berlin, der Bürgermeister Hans Brackow, zugleich den Auftrag erhielt,' in der Sache weiter zu verfahren. Am 11. Juli besetzt dieser sein Gericht ״mit Schöpsen, Bcysitzcrn, Advotaten, Procuratorn, Gerichtsschreybcrn und Gezeugen", ließ dasselbe bclünten, den Auftrag verlesen und die Beschuldigten frei und ungcfcsselt vor Gericht kommen. Cs war dieses alles eine reine Formsache. Alle be-!!}eiterten ihre Schuld jetzt ״unter Eid" und verzichteten auf״ alle ״bchclfs^und dilatiou". Am 19. Juli war

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