Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1884)
- Article
- Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden im Jahre 1510
- Date
- 1884-06-12
- Page
- 373 (sequence 2)
- Language
- German
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373 Herrn *11 zahlenden Schntzgeld auf 100<r Gulden m!!u^ schlagen wurde, סן kann man auf die vortreffliche;Hvbrit der Stencrschraiibe schließen. Die Inden gehörten jetzt dein Landesherrn und brachten also den Städten und üfittcru nichts mehr ein. Ed find deshalb die Klagen der Stände über die Schädlichkeit der Inden und die Bitte, sie and dem Lande z» jagen, nur zu erklärlich.' Im Jahre 1480 bat auch die Ritterschaft wegen des Wuchers der Juden um deren Landesverweisung, obgleich notorisch während der Abwesenheit der Inden (I 441).) die Ritterschaft von den Ehriftcn noch ärger als vorher von den Juden mit Wucher bedrückt worden war. Albrccht Achilles hatte dieses anfänglich erwidern und noch hinzufügen wollen, daß die Juden nur deshalb damals wieder zngelassen worden wären, batnit der Wucher nicht so übermäßig betrieben werde. Er zog es aber vor, die Ritterschaft dahin zu bescheiden, daß äugenblicklich keine Rede davon sein könnte, die Juden zu vertreiben, weil sie erst kürzlich Schlitzgeld für drei Jahre bezahlt hätten. Dieses aber wollte er auch für die Folge nicht wissen. Die Städte jedoch machten mit den Rittern gemeinsame Sache, und die Erbittericug stieg immer mehr gegen den Landesherrn und die Inden. Im Jahre 149L wurden aber die Inden, aus Mecklenbürg ansgewiefen, im Jahre 14i»:3 aus dem Mägdeburgischcn, wozu Herr Holtzc in eigenthünüicher Weise bemerkt, daß der Landesherr, Erzbischof Ernst, dabei ,.mit Milde und Gerechtigkeit zu Werke ging, (schöne Milde und Gerechtigkeit!) und so bedurfte es nur eines ״äußeren Anlasses, um den allenthalben, namentlich in der Altmark, glühenden Haß zur Flamme anzufachen, welche die Juden der schonungslosesten Vernichtung preisgebcn mußte." Dieser Anlaß wurde denn auch bald gefunden. Am 6. Februar In 10 wurde in der Kirche des Dorfes Knoblauch ein Einbruch verübt und eine Monstranz, zwei geweihte Hostien und ein vergoldetes Büchskein gestohlen. Der Verdacht dieses Verbrechens lenkte sich auf den übclbeleumuudetcn, flüchtigen, christlichen Kesselslicker Paul Fromm ans Bernau, welcher am!3. Juni indessen wieder nach Bernau znrückkehrtc und sofort verhaftet wurde. Knoblauch gehörte zur Diöeese und Gerichtsbarkeit des Bischofs HicroiihninS von Brandenbürg, welcher auch sofort den Official, Sliftshcmptmann Heinrich von Bctzschitz, zur Untersuchung nach Bernau entsendete. Am b. Juni begann dieselbe. Fromm gestand ohne Folter ein, den Diebstahl bcgangen und die Hostien verzehrt zu haben. Dem Official erschien jedoch dieses Geständnis; nicht vollständig, weil er nicht glauben wollte, daß Fromm die Hostien zum eigenen Gebrarich entwendet habe, auch cs ü)m undenkbar bäuchte, daß der Einbruch in die arme Dorfkirche nur wegen der kupfernen Monstranz geschchen sei, denn etwas Werthvolles hätte der Dieb dort gar nicht zu finden hoffen können. Die Bantbergischc Halsgerichtsordnnng schreibt nur die Stellung der peinlichen Frage in Ls Lj L6 ff. und 4<t ff. vor, wenn der Delinquent ungcfoitcrt ״kein vollkommen genügendes Geständniß" abgelegt hat. Da dieses Geständnis; aber dem Inquirenten nicht genügte, so war cs eben kein ״volftommen genügendes Geständniß", und deshalb brachte Bctzschitz die peinliche Frage zur Geltung. Da kam denn das gewünschte vollkommene Geständniß heraus: Delinquent habe die eine Hostie zu sich genommen, die andere aber für neun märkische Groschen in neuen Berlinischen Pfennigen an den Inden Salomon zu Spandau am 7. Februar verkauft. Ob Herr Holtzc lediglich im Geiste der Artikel 38 und 7:2 der Bambergensis sortfährt: ״Das auf der Folter oder bei der Tcrrition abgegebene Geständniß tvar als solches völlig ohne Werth, gewann aber einen solchen, da der Angcschuldigtc cs frei und ledig nachher wiederholte", oder ob er dieses im Ernste als seine eigene Ucberzcngnng ottsspricht, wissen wir nicht. Was harrte aber wohl des Angcschuldiczten, wenn er ״frei und ledig" widerrufen wollte, was er ans der Folterbank oder bei der Vcrbattcrrition neben den Folter- Werkzeugen und in Gegenwart des Henkers bekannt hatte??' Nun hatte der Official, was er wollte. ׳ Vor zwanzig Jahren nuucu in dem benachbarten Mecklenbnrg Ln Inden hingcrichtet, weil sic geständigermaßcn (natürlich unter Marterqnalen) schuldig gewesen, sich Hostien verschafft und verspottet zu haben. Warum sollte die Mark nicht dasselbe haben wie Mecklenburg? Es lag jetzt ein Komplott vor, bei welchem Juden die Anstifter, der christliche Kesselflicker aber vielleicht nur Helfershelfer oder Werkzeug gewesen. Herr Holtzc findet diese Vcriinithnng, ״wenn man gerecht sein will, sehr erklärlich." Diese Erklärung aber findet er in dem Haß der Ehriftcn gegen die. Inden, wclchen ״höchst wahrscheinlich nicht ohne Grund" der gleiche Haß gegen die Ehristen und die christlichen Institutionen zugetrant wurde. Also weil die Inden von den Ehristen gehaßt wurden, daraus sollte das Verbrechen der Juden begrütldet werden können, denn man traute ihnen den gleichen Haß gegen die Ehristelt lind die Institutioncu des Ehristenthnms zu. DaS sollte das Gefühl des Rechts uns lehren? Man begnügte sich dantit nicht, Fromm zu bcstrafen, sondern benutzte dessen Sache zur Handhabe, um gegen die Inden einzuschrciten. (Schluß folgt.)