Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1884)
- Article
- Die Frankfurter Judengasse
- Date
- 1884-06-12
- Page
- 372 (sequence 2)
- Language
- German
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372 (intfcl Gottesfurcht 1111b echt jüdisches Leben eiuzichen und niemals weichen. fjan'c -׳- möge er stets Anwendung finden auf die jüdischen Häuser. — - — — Die Frankfurter Iudengasse, welche somit bald nur noch iu der Erinnerung leben wird, wurde im Jahre 1452 angelegt, 1711 brannte sie nieder. 1721 fielen über 15() Häuser darin einer. Fenerbruusr zum Dpser, und 17‘H> wurde sie wahrend des Bombardements des französischen. Heeres stark beschädigt. Hie bestand ehedem ans -MH Häusern. 11115 Sti'rtfurffnljmi gegen die!iiniliiffljr!! iiiiieu i!1! Jahre!510. Unter diesem Titel hat Dr. jur. Friedrich Hol he im 21. Hefte der Hchristen des Vereins für die Geschichte Berlins den berüchtigten Prozeß, welcher im Fahre 1510 gegen die nnglncklichen Inden der Mart geführt wurde und mit der Verbrennung von -l l Juden und der Vertreibung sämmtlicher Juden aus der Mark endigte, eine sehr iitteresfunte Abhandlung veröffentlicht, in welcher diese grauenvolle Thal aus den vorhandenen Duellen im ursaechlicheu Zusammenhang klar und über׳ sichtlich dargeüellt wird. Es ist ein trübes Bild, welches vor nuferen Angen entroll! wird. Habgier, Fanatismus und Barbarei hatten sich vereinigt, um ein tenflisechcs Werk aus zuführen, welches der preußischen Geschichte ein bluttriefendes Blatt ciufügl. Das Entsetzliche wird noch dadurch erhöht, daß, unc Herr Holtze Nachweis;, diese ttutha! unter der Herrschast der Vambergischcn Halsgerichtsordnung, eines im Jahre 1507 zuerst in demlechen Landen eirigeführten und, nach der Ansicht des Verfassers, für die damalige Zeit humanen Straß Gesetzbuches von preußischen Richtern verübt werden konnte und von demselben bezeugt wird, daß das gegen die der Hostienschänduug bezichtigten Personen gefällte Bluturthcil als ein formell begründetes anerlamn werden muß. — Wie weit die t h a t f ü ch! i ch c n F e st ft c f 11111 g e n dieses Prozessesder objettiven Wahrheit eut sprechen, will Herr Holtzc dahingestellt sein lassen, dagegen glaubt er sich nicht zu irren, :venu er die Vcrurtheiluug der unter den verbrannten Inden ivegen Ehristcukinderschtach 111111] Beschuldigten, sowohl formell als matcricll als unbegründet bezeichnet. Zur möglichst genauen Klarstellung der Sachlage und zum riechtigeu Verständnis; der furchtbaren Kala-!reiche über die märkischen Inden hereinder Verfasser seiner Schrift eine Ucberdie Verhältnisse der Inden in der Mark gi ihrer Austreibung als Einleitung gegeben. Der Juden Stellung läßt sich im Kurzen dahin faraftcrifireu, daß sie lediglich als ein Steuerobjekt, als eine Fiuanzguelle betrachtet und demgemäß behandelt wurden. Rach dem Aussterben der Mark״ grasen aus dem Gesehlechte der Askanier traten vcrsehiedene Prätendenten aus, welche tHeils aus einzelne Hl!icke der Mark, theils auf die Krone selbst Ansprüche erhoben. Da man zur Gewinnung eines Anhangs im 2 au de Geld und zwar möglichst vieles Geld gcbrainchte, so gewährte das von den Inden zu erlegende Schutzgeld die ausgiebigste Duelle hiefür. Die Prälcndcitten überbmen sich in der Ueberlasjnng des Indcnschntzes an die Städte, um deren Gunst sic bichttcu. Die Markgrafen Ludwig I. und IX ans dem Witteisbacher Hause (13:23 --1:3115) hatten für die Er- Haltung der Mart große Geldopser gebrach! und sachten ihren geleerten Säckel ans der Inden Beutel aufs Neue zu füllen. Sic begünstigten diese deshalb und nöthigleu sie zur Entrichtung großer Summen, gegen mehrjährigen Erlaß des regelmäßigen Schntzgcldes. Sic gelangten zur großen Macht, erzeugten aber dadurch Mißsliminnng gegen sieh selbst, wie gegen die Inden, welche als Mittel dazu halten dienen müssen. Da trat der falsche Waldemar (134-8) auf und überließ den Städten Einkünfte ans dem Iudenschntz, welche Ecssion natürlich von den Wittelsbachern nicht ancrkannt wurde. Die Verwirrung stieg dadurch auf's Höchste, und die Juden waren es, welche den Streit zwischen den Fürsten mit ihrem Leben bezahlen mußten. So würbe der Aberglaube, daß eine gerade ausbrcchenbe Pest durch die Vergistnng der Brunnen seitens der Juden verursacht worden sei, benutzt, um auf markgräflichen Befehl sämmtlichc Juden zu Königsberg in der Neu mark zu verbrennen und selbstverständlich, weil eigentlicher Zweck, deren Vermögen für den Lcmdcsvatcr eiuzuziehen (1351). Das Spiel mi! den Juden dauerte während der langen Zeit fort. Der Landesherr sog sie ans, die Magistrate beuteten sie aus. Im Jahre 1446 wurden sic zur Abwechselung aus dcr Mark ansgetrieben, kehrten aber bald wieder zu rück, und der eiserne Friedrich 41. verstand es, ans ihnen sehr bedeutende Einkünfte zu erzielen, Nach Ablauf einer jeden Hchntzzcit wurde die Steuerschraube fester angezogen. Wenn man erwägt, baß dic jährliche Gcsammtciimahmc dieses Fürsten!7 5l><> Gulden betrug, unter seinem Nachfolger Albrccht! Achilles aber das von den Handvoll Juden dem Landesmit diesem Ausrufe scheiden!lrophe, brach ha wir von der alten Juden-! sicht über ' bis