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Jeschurun · 1884-05-22 · Heft 21 (22.5.1884) · p. 333

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 21 (22.5.1884)
Article
Schweiz : Luzern [Nachricht]
Date
1884-05-22
Page
333 (sequence 2)
Language
German
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333 die heute ein gelaufene Reklamation des Besitzers des LochhofcS wegen angeblicher Vergisluug des Triukivassers, sowie allfüllige weitere Beschwerden anderer Anstößer ihre Erledigung gesunden haben werden, ohne daß daraus der Gemeinde Kosten und Ungelegeuheiten erwachsen. Dem Votum des Stadlralhes eutuehineu wir Folgendes: Die ewige Grabesruhe der Juden sei! eine conditio mm; qua non ihres Kultus, eine Bor-! schrist ihres;Ritus. Trete man dieser Vorschrift ent- ' gegen, so lade man das Odium der Intoleranz aus sich. Die Juden haben überall separate Friedhöfe, mit Ausnahme von Wien, wo sie innert dem allgemeinen Friedhofe selbst eine Parzelle zur Anlage einer israeli- ' tischen Begräbnisstätte erhalten haben, Redner hegt durchaus nicht die Befürchtung, daß auch die Katholiken einen eigenen Friedhof verlangen werden, denn diese Vorschrift bestehe beim katholischen Kultus nicht. Wo die Katholiken sich in Minderheit befinden, nehmen sie es sehr gerne an, wenn ihnen ans dem protestantischen Friedhöfe Raum gewährt werde; cs stehe daher auch zn erwarten, daß sic da, wo sic die Mehrheit bilden, sich nicht weigern werden, neben ihren protestantischen Mitbürgern zn ruhen. Er werde in dieser Zuversicht bestärkt durch den Umstand, daß in der Seitens der Konservativen der Stadt Luzern gegen die Anlage des Friedhofes Moorenthal s. Z. an den Negiernngsrath gerichteten Nckursschrift vorwiegend Bedenken finanzieller, nicht religiöser Art geltend gemacht worden waren. Zwang jedoch solle niemals nnd gegen Niemanden I geübt werden, nnd!vie Privatfricdhöfc überall bestehen,! so soll ihnen auch bei uns die Existenzberechtigung! nicht abgesprochen werden, vorausgesetzt, daß sich die- : selben den baupolizeilichen und sanitarischcn Vorschriften! anbcquemcn. Luzern nehme -mehr nnd mehr den; Karaktcr einer kosmopolitischen Stadt an; wahren wir! ihr auch den Nus einer Stätte des Freisinns und der; Toleranz! Au der Diskussion berheiligteu sich die j Herren Oisteli-Brun, Hauser- Späth, Stutzer, Sautier j und Leu, wovon crstere Zwei sich gegen die Ge- : nchmiguug auSspracheu, hauptsächlich aus dem Grunde, z weil nach ihrer Ansicht die Gemeinde bei Ankans des Gutes Moorenthal die Erstellung eines allgemeinen bürgerlichen Friedhofes in! Auge gehabt habe, während; nun der Stadtrath denselben in eine Menge Privatfricdhöfe verzetteln lassen wolle. Herr Stutzer bemerkt noch speziell, er sei nicht gegen die Bewilligung von Privatjriedhöfeu, nur solle mau nicht von dem zitm Zwecke der Anlage einer allgemeinen bürgerlichen Begräbnißstätte angetansten Gute Terrain abtreten. In eventnetter Abstimmung unterlag die Orduungsmotiou deS Herrn Stutzer, die Angelegenheit der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegcn, mit 11 Stimmen bei 27 Anwesenden. In der Hanptabstimmung wurde sodann mit dem absoluten Mehr von 1-l Stimmen gegenüber dem Seitens des Herrn Disteli gestellten Anträge ans Nichlgeuchmiguug, der Vertrag sanktionirl mit der Modifikation, daß er erst dann in Kraft zn treten habe, wenn alle zivilrechtlichen Einsprüche ohne Kosten für die Gemeinde beseitigt sein werden. H o l l n u d. Nottcrdtun, 15 Mai. Der ״Nieuwc Rotterdänische Eonrant" schreibt: ״In dein Handelsverträge mit Spanien, welcher jetzt im Druck erschienen ist, wird den Uuterthanen der beiden kontrahirendcn Mächte das Recht zucrkaunl, ihren Gottesdienst frei ailSübcn zu dürfen confbnmjment aux. lois du pays. In Art. 1 des Traktats von 1871 (St. 1872 Nr.!18) hieß eS ohne Beschränkung: ils «umuifc!<׳ droit dYzercer lilm*1m־nt leur religio!!. In den ״Erläuterungen" wird zu Art. 1 des neuen Vertrags zwar bemerkt/ daß dieser ״großentheils übereinstimme" mit Art. 1 des vorigen Vertrages, doch betreffen die ansgezählten Abäudcrnngen nur die Steuern, über die Veränderung in Bezug aiif die Religionsfreiheit sindet sich darin fein Wort. Beträfe es ein Land, in welchem alle Religionen vor dem Gesetze gleich sind, so würde die Beifügung eonfonnement, aux lois du pays keine Besorgnisse erregen; aber Spanien! Wie ist eS nur möglich, daß eine niederländische Regierung sich bei einer solchen Bcstimmung beruhigen konnte!" F r a 1t frei ch. W. Paris, 10. )Nai. Gewisse deutsche Zeitungen scheinen nicht nur in der französischen Hauptstadt Nachahmnng zu sinden, sondern au liebenswürdigen Ausfällen gegen die Inden sogar noch übcrboteu zu werden. So scheint es wenigstens, wenn man den in der Fasten- Woche gebrachten Artikel des ,,Gil Blas״ liest. Derselbe ist betitelt: ״Die Lustbarkeiten der Woche" nnd läßt an Gehässigkeiten und Ausfällen gegen die Inden in der Thal nichts zu wünschen übrig. Der ״UniverS Israel.", dem ich die Veröffentlichung dieser Probe zeitgenössischen ״NischuS" entnehmen, führt Folgendes daraus an: ״Der ״Gil Blas" stellt sich entrüstet, daß die ״armen Christen"'gezwungen seien, sich am Eharsreitag zum Andenken an den Tod ihres Ncligionsstisters zu kasteien,!nährend die Abkömmlinge seiner Henker sich ungestraft an der Tadle d'h«stte mästen können. Den Eharsreitag verbringt der Jude ruhig und triamphircnd, ohne daß. Jemand den Gedanken hätte, diesen Jahrestag zu benützen, um ihn ein bischen zu steinigen. Wäre dies nicht besser, als Milchspeisen zu essen, während sich der Jude dick ißt u. j. w." Man sollte cs kaum jür möglich halten, daß auch hier zu! Lande solche Blumen gezeitigt werden. ES ist das um

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