Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1884)
- Article
- Zur Friedhofsfrage in Leipzig
- Date
- 1884-05-22
- Page
- 326 (sequence 2)
- Language
- German
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326 damit sie auch fernerhin diese Bezeichnung verdienen mögen, und cs sollte 11111 des Friedens Willen jeder Versuch vermieden werden, die am Baume der Gotteserkenntniß langsam;war, aber sicher reifende Frucht vorzeitig zu brechen.";הסד ואכזר lU01|ltl)iiii(jf lUnljiljeit. Ein Wort zur Beruhigung au die Mitglieder der deutsch-israelitischen Gemeinde in Hamburg, betressend die rituelle Zulässigkeit des israelitischen Friedhofes zu Ohlsdorf, von Rabbiner N. F i n k. Hamburg l 884. britisch belcuchtet von Nabbincr lu׳. Gugenheimer in Kol in. «.Fortsetzung.) Wie aus der bereits angeführten Erklärung des Verfassers ersichtlich, will er in der von אס״ ausgcsprocheuen Widerlegung das Wort ׳טלו‘ nicht aus Elasar, sondern auf Pinchas beziehen und glaubt er, daß 3113aji damit beiveisen wollte, daß das Feld nicht gekauft sein konnte, iveil sonst für ..2נהס Bestattung an der Seite seines Vaters," nicht gesorgt gewesen wäre. Demnach halte Abaji cs als selbstverständlich betrachtet, daß Pinchas verpflichtet war, bei Bestattung seines Vaters dafür Sorge zu tragen, neben ihm sein Grab zu finden-, ja. der Verfasser geht so weit, zu behaupten, daß, nach Abaji's Meinung,!venu Pinchas dies verabsäumt hätte, er sich dadurch einer .,Gcri n g sch ä tzu u g des Vatcrs" schuldig gemacht haben würde, daß darin ״ein בזיון הדזי und בדוז המת enthalten" gewesen wäre! Der Verfasser hat also nicht blos eine neue Erklärung der erwähnten Talmudstellc, sondern auch einen neuen דק ausgestellt, daß nämlich derjenige, der ..so glücklich ist, solch einen frommen Vater zu haben, wie Elasar war, sich einer ״Geringschätzung des Vaters" schuldig mache, wenn er bei dessen Bestattung nicht dafür sorgt, neben ihm begraben zu werden. Wir möchten den Verfasser wohl fragen, worauf er sich stützte, wodurch er sich berechtigt hielt, אב״, einem unserer größten Gesctzeslchrer, diese ungualisizirbare Meinung anzudichten'? Er bezieht sich darauf, daß Jakob das Verlangen stellte, neben seinen Vätern begraben zu werden, und sindet cs hierdurch ״in der תודה begründet", daß es den Verstorbenen angenehm ist, au der Seite der Ihrigen zu ruhen. Wir!vollen nicht geltend machen, daß der Verfasser, der cs S. 5 als einen ״IrrLH um" bezeichnet, dessen ״Fortbestehen gesteuert werden muß," daß in der vorliegenden Frage auf Abraham's Vorgehen bei Sarah'S Beerdigung hingewiesen wurde, durch das von Jakob ausgesprochene Verlangen ״f e st st eilen" will, daß das, womit er Abaji's Beweis erklären möchte, ״in der תודה begründet" sei, als ob das von Jakob uns Erzählte nicht ebenso wie das von Abraham Berichtete vor der sinaitischen Gesetzesvffenbarung gcivesen wäre; nur haben ja bereits gezeigt, daß der Satz אין למדין דבר פרקדד־ם מתן תודה nicht in der vom Verfasser bchaupteten Ausdehnung verstanden werden kann. Aus dem von Jakob ausgesprochenen Verlangen läßt sich aber ebenso wenig als aus der angeführten Stelle im Jernschalmi 4 .1 1 מ׳י׳ק deduzircn, daß Pinchas sich eine ״Geringschätzung des Vaters" hätte zu Schulden kommen lassen, wenn er nicht dafür gesorgt haben würde, neben ihm begraben zu werden. Jakob wollte — abgesehen davon, daß sein Wunsch, wie in ונשאתני ממצרים augedcutet, auch dadurch veranlaßt war, nicht in Eghpieu, sondern im heiligen Lande sein Grab .zu finden — bei seinen Hütern bestattet werden; und ebenso heißt es in der erwähnten Talmudstellc ערב הוא ״ לאדם שהוא נינוה אצל אבותיו'es ist dem Menschen angenehm, bei seinen Vätern zu ruhen." Wenn nun Jakob's Verlangen oder das in dieser Talmudstelle als angenehm Bezeichuete für Pinchas obligat gewesen wäre, so hätte er Elasar neben dem Grabe Aharon's beerdigen müssen! Allerdings geht aus Mischna 1061 בבא בתדא). (). Naschi z. St.) hervor, daß man gewöhnt war, die Mitglieder einer Familie neben einander iu den abgesonderten Theilen einer Höhle zn begraben; aber cs wird dies nicht als Pflicht dargestellt, und als gcsctzliehe Bestimmung wird aus jener Mischna (s. השן שו״ה רשב״ץ הלק לסי׳ קי'׳ ט ,217,0 משפט und שו״ת 11111 (הבס צבי סי׳ קמי'ט■ die Distanz deduzirt, die zwischen einem Grabe und dem andern gelassen werden soll. Nirgends aber ivird gelehrt, daß derjenige, der bei Bestattuug seiner Eltern, wenn dieselben auch eine noch so hohe Stufe der Vollendung erreicht, nicht dafür sorgt, neben ihnen begraben zn werden, eines בזיון המת oder irgend einer Verletzung der den Eltern auch nach ihrem Hintritte noch zu zollenden Ehrerbietung schuldig machen würde. Es ist daher gar kein Anhaltspunkt vorhanden, durch den irgendwie angenommen werden könnte, daß אב״ seine Widerlegung auf die vom Vcrfasser angenommene Voraussetzung stützte. Ebenso haltlos ist das, wodurch der Verfasser seiner Auffassung eine größere Berechtigung verschaffen möchte; cr sagt näinlich: ״dieser Auffassung nach würde die Betonung dieser .יצדיק ganz angemessen sein, cs soll damit der Beweis noch erhärtet werden." In dem Satze, den der Verfasser durch seine neue Auffassung .zu erklären meint, sindet sich aber gar kein dem von ihm mit Anführungszeichen zugefügten Worte ״dieser" entsprechender Ansdruck; es heißt נמצא צדיק קבוד בקבר שא ש; der Verfasser scheint hier die später noch zn erwähnende Bemerkung in נמוקי יוסף z. St., in der der Ausdruck לאותו צדיק vorkommt, dem Origi-