Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1884)
- Article
- Das Mein und Dein
- Date
- 1884-05-08
- Page
- 293 (sequence 2)
- Language
- German
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293 wird nicht höher stehen, als seine engherzigen Mitftrcbcr. Aber da, wo man in ihm den Menschen zu sehen wünscht, wo eS gilt, seinem Mitmenschen fördernd entgegcnznkommen, wirft er alle engherzigen Rücksichten auf das eigene Ich ad. hört er auf. Bor- und Nachrhcile bedächtig abznwägen, und als einziger Zweck steht die Ausübung des guten Werkes vor ihut. R'icht Diejenigen, die mit süßen Worten um sich werfen, welche mit Bebcsbiicken verschwenderisch sind, werden die Vertreter des wahren Mcnschcnthnms genannt werden können, sondern dazu berechtigt lediglich Uneigennützigkeil in der Ausübung des Heilbringenden, Einsetzung der ganzen Persönlichkeit, zu dein gesteckten Ziele zu gelangen. ״ שלי *שלךWas mein ist, meine Kraft, meine Habe ici dir geweiht," so ruft der Edle der Lache zu, die er die gute nennt, so spricht er zu dem Hülfs bedürftigen, ״ ושלך שלךdeine Vortheile, deine Ehren, deine Nameusverherrlichungcn verbleiben dir, denn mir scheinen sic eitler Tand gegenüber der einzigen Freude, die mir hier geboten werden kann, dem Gedeihen des Guten. Er steht aber als der wahrhaft Glückliche da, denn seine Freuden beruhen nicht in Verhältnissen, die sich ändern — so lange er Gutes erstreben und zur Ausführung bringen kann, ist ihn! Nichts geraubt. Und fürchtet man, der Edclmuth könnte ihni die Strebekraft rauben? Warten nicht hohe menschliche Ziele seines mächtigen Wollens? Und fehlt ihm selbst der augenblickliche Erfolg — die Freude des Strebens bleibt ihm voll und ganz. So führen uns die Weisen auf reinmenschlichem Wege von unserem Wahn hinweg, und sic zeigen uns auf der Höhe als schönstes Ziel die dcreinstige Reinheit und das dercinslige Glück der Menschheit, und das wird kein bloßes Traumbild bleiben. הסד ואמת Wo!1I!lM!!r Wahrheit. Ein Wort zur Beruhigung an die Mitglieder der deutsch-israelitischen Gemeinde irr Hamburg, betreffend die rituelle Zulässigkeit des israelitischen Friedhofes zu Ohlsdorf, von Rabbiner N. Fink. Haniburg 1884. Kritisch belcuchtc! von Nabbiner!)>׳. Hngcnhcimcr in Kolm. (Fortsetzung.)(^ In Baba bathra 112 a,. wird bei Besprechung der Vcftiutnlnug, daß der Gatte seine Gattin beerbt, aus Iehoschua 24,33: ״Und Elasar, Sohn Aharows, Trnckfehlcrbcrichtigung: (* Seite 278 Spotte 2 Zeile f» von oben statt ״worden" lies wäre, und Zeile IN von oben flau ״Nichtigkeit" lies ״Nichtigkeit". starb und sie begruben ihn an den Hügel seines SohneS Pinchas" deduzirt, daß jenes Grundstück dadurch Piuchas gehörte, daß er es von seiner Gattin geerbt hat. Darauf wurde von דב בסא an אביי die Frage gerichtet, wo׳ durch erwiesen sei, daß Pittchas jenes (Grundstück geerbt hat. da doch auch uiöglich sei, daß es durch Kalif sein Eigcuthnm geworden. Diese Frage wurde von אביי damit beantwortet, daß unmöglich augcnonnnen werden kamt, daß Pinchas das Grundstück gekauft hat, da ja in diesem Falle beim Eintritte des Jobcljahres dem Gesetze gemäß das Grundstück wi.׳dor in den Besitz seines frühcrn Eigenthümcrs hätte zurückkehrelt müssen, wodurch Elasar in einem itichr ihm gehörenden Grabe bestattet gewesen wäre (נמצא הצדיק קבור בקבר שאינו שלו). Daß diese Stelle, in der die Benutzung einer uid)t auf einige Zeit als Eigeuthum zugcsicherten Grabslättc entschieden atlsgeschloffcn wird, nicht im Sinne des Verfassers interprctirt werden kann, der S. l 4 demerkt, ..daß der Talmud hier den צדיק betont, man daher nicht berechtigt ist, das allgemein für lnicrtanbt zu erklären, was der Taltnud einem צדיק gegenüber als unschicklich oder liuslatthast bezeichnet," crgicbt sich auch aus חרושי ב״ב לרמב״ן z. St und ans מ' חמש שימו.ת לרשביא zu 84 בהובדתa., wo gezeigt wird, daß zur Zeit, zu der das Zobelgesetz zu beobachten ist, der Inhaber eines Grundstückes, das mit dem Eintritte des Zobeljahrcs wieder Eigenthiun seines früheren Bcsitzers wird, in demselben nicht seinen Todten begraben darf, und ans משנה למלך zu הלי שמימה ויובל XL 1, wo uachgewieseu wird, daß dies, selbst wenn der frühere Besitzer die Erlaubniß dazu gegeben, nicht gestattet ist, weil dem Gesetze gemäß bei dem gekauften Grundstücke im Jobeljahr die Nestirnliou au den utsprüuglichen Besitzer cinzulreieu hat, ein gegen das Gesetz getroffenes Ucbereinkomnieu aber wirkungslos ist, das Grundstück daher, trotz der Einwilligung des Verkäufers, eS als Grabstätte zu verwenden, mit dem Eintritte des Zobeljahrcs doch wieder sein Eigcuthurn wird, weshalb der Anforderung, daß unsere Todten im eigenen Grabe bestattet rverdcn sollen, zur Zeit, zu der das Zobclgcsctz zu beobachten ist, durch ein erkauftes Grundstück nicht entsprochen werden kamt und der darin Begrabene immerhin, trotz der Einwilligung des Verkätisers, als קבור בקבר שאינו שלו als in einem-ihm nicht eigenen Grabe bestattet zu betrachten ist. Obwohl der Verfasser erklärt, daß er von seiner erwähnten Bemerkung, daß in dem angeführten Satze der Ansdruck צריק gewählt ist, keinen ״Gebrauch machen" will, wollten wir doch nicht unterlassen, nachzltwcisen, daß der Satz נמצא צריק קבור בקבר שאינו שלו bc* reits von den hervorragendsten Autoritäten früherer , und spaterer Zeit in dem Sinne erklärt wurde, in dem