Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 15-16 (9.4.1884)
- Article
- Chesed ve-emet Wohlthätige Wahrheit
- Date
- 1884-04-09
- Page
- 232 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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232 nicht völlig lossage, sich eigene Nechtsgesetze mache und sich Richter aus eigener Mille aufsiellc."! Der Verfasser glaubt also, daß sogar die uuvoll- . ständige Trennung, die sich, seiner Schilderung gemäß, in Hamburg vollzogen, vom Standpunkte des Talmud j zu beklagen sei. Das Eingehen ans die von il)!u zitirle : Talmudslcllc wird aber die Nichtigkeit seiner Behauptung j erkennen lassen. Der Verfasser scheint außer ׳Acht gej lassen zu haben, daß, wie in Tosafot zu Dora : ד״ה בל שאינו קורא ק״יט und sogar in der von ihm! zilirlen Stelle des רא״ש am Ende des dritten פרק in | Peßachim hcrvorgehoben wird, im Talmud ganz vcr-! schicdcne Kategorien mit dem Ausdrucke עם הארץ bc-; zeichnet werden, und daß sowohl nach רי״ף am Ende! des dritten ,פדר in Peßachim, als nach Maimonides in j 'בכף משנה .ן) הל׳ ערות פ׳ י״א .הלי כ z. St.) in der j angeführten Stelle in Ehagiga von solchen die Rede ist, die zwar weder die schriftliche noch die mündliche j Rhrc kennen, aber sowohl den allgemeinen menschlichen! Anforderungen, als den jüdischen Pflichten entsprechen j (ליתי׳ במקרא ובמשנה אנל בד״א ובמצות איתי׳); in; demselben Sinne wird die Stelle von -"רש aufgefaßt! (s. ר״ן Ende des dritten Abschnitts in Peßachim), und! in ב״ה zu Ehoschen ANischpat 34 wird nachgewicsen, daß! auch רא״ש die Auffassung des די"'ף und רמב״ם theilt; j ans טורי אבן z. St. ist ersichtlich, daß die Auffassung i des רי״ף auch von R. Jonathan Eibcschütz angenommen > worden. Demgemäß entbehrt die Analogie, die der! Verfasser zwischen dem in der von ihm zitirten Talmudi stelle erwähnten עם האדין und den gegenwärtigen : Nesormanhängern aufstellcn will, jeder Begründung.! Zn jener Taltnudstelle wird von solchen Peesonen ge-! sprachen, die nicht in einem prinzipiellen Gegensätze! zum jüdischen Gesetze stehen, sondern dasselbe zu beobj achten streben; die zeitgenössischen Anhänger der sögej nannten Reform aber halten das Gottesgesctz für! anliguirt, wenn sic nicht die Offenbarung überhaupt leugnen, und werden cs gewiß als eine mit ihrem! vermeintlichen Fortschritte durchaus unverträgliche Annähme belächeln, wenn man bei ihnen die Beobachtung solecher Vorschriften voranssctzcn würde, die nach jener Talmndstelle von! ה")' erwartet werden darf. Die Folgerung des Verfassers ist daher eine ganz Willkürliche. Ucberdies wird die Rücksicht, die der an jener Stelle gemeinten Kategorie von ע'׳ה zu schenken ist, wie auch aus den vom Verfasser zitirten, aber nicht genau übersetzten Worten des רא״ש hervorgeht, durch die Befürchtung motivirt.. daß dieselben, wenn man sie mehr, als dem Gotttcsgesetzc gemäß nothwendig ist, entfernen würde, dahin kommen könnten, sich ein eigenes Gesetz zu machen und sich Richter aus ihrer Mitte zu wählen. Daraus geht mit Evidenz hervor, . daß dieselben sich noch kein eigenes Gesetz gemacht hatten, sondern, wie wir bereits gezeigt, und wie auch aus Maimonides ,הלי פרה אדומה פ׳ י"נ הלי י״ב הל׳ משבב ומושב פ׳ יי׳א הל׳ א und להט משנה ZN הל׳ ערות פ׳ י״א הל׳ ב׳ ersichtlich, das überlieferte Gottesgesetz als obligatorisch anerkannten nud solche Vorschriften, deren Uebertrctnng vom jüdischen Gesichtspunkte als ein schweres Vergehen zu betrachten ist, auch wirklich beobachteten. Darum liegt in jener Talmudstelle keineswegs die vom Verfasser behauptete ״Preisgebniig geivisserreligiöserVorschristen", undbeweistdieselbc überhaupt n i d) t das Gcri n g st c für das. was er daraus dednzircn סוiII; denn die Mitglieder des TempeloerbandeS in Hamburg haben schon, wie aus der vor 05 Jahren vom..dortigen Raobinatskollegium hcransgegcbenen, in Altona erschienenen Schrist אלה דברי הברית hervorgeht, damals, also lange und bevor sich die gesetzestreuen Juden von ihnen trennten, dasjenige gethan, was nach den vom Verfasser zitirten Worten des רא״ש zu befürchten ist; sie haben schon durch die in jener Schrist bereits als Thatfache erwähnten Gründung eines neuen Tempelvereins, durch die Einführung einer Orgel, durch die Elimiuirung der auf die Wieder- Herstellung des jüdischen Staates sich beziehenden Gebotc sich ein den Abfall v o m Iudenthu m involv i r c u b c 8 G esetz g e in acht, zu dessen Ausführung sic selbstverständlich solchePersönlichkeitcn anstcllcn mußten, die aus dem gleichen Boden der Negation des überlieferten Zudenthums ]*taube». Zn der Wirklichkeit also war es der ״Tempelvcrband׳', der durch seine sogenannten Reformen die Spaltung herbeisühne; die gesetzestreuen Mitglieder der dortigen Gemeinde haben durch ihre Trennung nur dasjenige gethan, tvozn sie nach dem Vorgehen der Neologen dringend verpflichtet waren. Schon vor 05 Zähren, als das Rabbinatskolleginm der Hamburger Gemeinde veranlaßt war, sich an die hervorragendsten Rabbineu um Gntachteu wegen der vom Tempelvereine eingesühnen Reformen zu wn'.den. hat der in den weitesten Kreisen als Autorität anerkannte N. Mosche Soser זצ״ל, wie aus ימו" ת התס סופר, Theil VI. Resp. 8b, ersichtlich, die voll stäudigc Trennung von den Neologen als das von den Gcsetzcstreucn au zu streben de Mittel bezeichnet: אלו הי׳ דינס מסוד בידינו היי דעתי להפרישם מעל גבולינו לא יותן מבנותינו לבניהן ומבניהם לבנותינו בי היבי דלא ליו/י לאמשובי אביתרייהו ויהי׳ עדתם בעדת צדוק ובייתוס ענן ושאול אינהו בדידהו ואנן בדיד;. Nur von der Genehmigung der Regierung jollte diesem Gutachten gemäß die Verwirklichung der vollstäudigen Separation abhängig gemacht werden. (Fortsetzung folgt.)