Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1884)
- Article
- Deutschland : Elbing [Nachricht]
- Date
- 1884-03-06
- Page
- 155 (sequence 2)
- Language
- German
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gcfängniß in Danzig cingclicfcrt, um vor das Schwurgericht gestellt zn werden." — So zieht sich über den Joscssohn ein Ungcwittcr zusammen, welches aber, wie man hier wie auch anderswo allgemein annimmt, a la Ha man gegen alle Juden benutzt werden soll. Bon der Unschuld des angeblichen Mörders ist man hier fest überzeugt, so weit ich höre. Möge (Hott den diese Unthat verhüllenden Schleier lüften und der Unschuld zu ihrem Rechte verhelfen. W. Frankfurt a. M., 25. Februar. Anknüpfend an Ihren Bericht über den Verein zur Bekleidung israelitischer Knaben (Nr. 9 dieses Jahrgangs), halte ich eS für nicht unzweckmäßig, ans diesem Wege die Anregung zur Gründung eines bisher ausfallender Weise hier noch nickst existirendcn Vereins zur Beschaffung von Kleidungsstücken für israelitische Mädchen zu geben, wie ein solcher doch schon in anderen Städten, z. B. in Hannover, existirt. Die Nothwcndigkeit eines solchen Vereins steht wohl außer Zweifel. Ob der Verein ähnlich wie der zur Bekleidung israelitischer Knaben verfahren würde, oder als Mitglieder nur Damen und Mädchen von bestimmtem Alter ausnehmend diese selbst zur Anfertigung der KlcidnngSstücke veranlassen müßte (wozu sich übrigens schon einige Daiticn zn eifrigster, uneigennützigster Mitwirkung bereit erklärt haben) dies zu entscheiden, bliebe einer anderen Seite Vorbehalten, sobald sich nur erst ein Verein in den! von mir angedeutetem Sinne konstitnirt haben wird. — Zugleich möchte ich noch mein Bedauern über einen bei einer hiesigen Anstalt herrschenden Mißstand auSsprcchcn, indem ich hoffe, das; dadurch vielleicht etwas znin Guten erreicht wird. ES ist eine leider viel vcrkannte Thatsache, daß so manche Anstalt wirklich scgenSreich wirken würde, wenn sic von dem echten, jüdischen Geiste durchdrungen wäre, wie er auch in vielen hiesigen Kreisen angelroffm wird. Zu beklagen ist cS nun, wenn dieses nicht der Fall ist, und auch ans dem Grunde, weil dadurch die Strenggläubigen einer solchen Anstalt natürlicherweise ihre Unterstützung entziehen müssen. Bei dem hiesigen seit sieben Fahren bestehenden M ä d ch c n st i f t können wir diese so traurige Thatsache verzeichnen. So viele Borthcile dasselbe auch bieten mag. so werden sie doch durch den wahrhaft bcdanernSwerthcn religiösen Zustand aufgehoben. Die Anstalt zählte in der letzten Jahreshälfte 23 Zöglinge, von welchen einige als Lehrerinnen oder Kindergärtnerinnen sich auSbildcn, einige in Geschäften kondilionircn, andere die Schule noch besuchen. Sie führen ein sehr angcnchmeS Familienleben, erlangen durch die Gunst der VcreinSdamen die Möglichkeit, Konzerte, Vorlesungen u. s. w. zn besuchen, und erhalten gänstjche Verpflegung gegen eine äußerst geringe Vergütung, ein Umstand, der manche bis dohin sich noch für fromm dünkcnde Eltern vielfach dazu bestimmt, sich über religiöse Skrupeln hinwegznsctzen und ihre Kinder dieser irrcligiösen Anstalt cmzlwcrtranen. Ohne den wirtlichen Vorzügen dieses Institutes nur im .Mindesten nahe zn treten, halte ich eS doch für meine Pflicht, alle auswärtigcn, slrengjüdisch lebenden Eltern ans diesen beklagenswcrthcn llmstand aufmerksam zu machen. C Frankfurt a« M Zn Ihrer Notiz in Nummer 8 bemerke ich berichtigend, daß nicht 42, sondern 92 Referendare am hiesigen Ober-LandeSgerichte beschäftigt sind, unter welchen also 97 Israeliten feilt sollen. * Münster, 24. Februar. Der erste Staatsamvalt hat die seiner Zeit von ihm gegen das freisprechende Urtheil des Landgerichtes in dem bekannten Judenspicgcl-Prozcsse eingelegte Revision zurückgezogen. (So meldet die Köln. BolkSzcitung.) u Bremen, 29. Februar. ES ist ein trauriges Zeichen des religiösen JndifserciuiSmnS fast aller hier wohnenden jüdischen Familien, das; die Söhne derselben, welche hiesige höhere Lehranstalten besuchen, am שבת nicht nur dem Unterrichte beiwohnen, sondern auch schreiben. Ein hiesiger jüdischer Vater, welcher seinen Lohn in eine höhere Schule ciutrctcu lassen wollte, wandte sich nun an daS Scholarchat mit dem Ersuchen, seinen Sohn am שבת וי״ס vom Schulbesuch zn befreien. Er erhielt aber die Antwort, das; sein Sohn nur an Festtagen, nicht auch am Sonnabend, vom Schulbesuch diSpcnsirt werden könne. Darauf kam er zum zweiten Male beim Scholarchat ein (da er jetzt gehört hatte, daß cS schwieriger sei, einen Dispens vom Schreiben am Sonnabend zn erlangen), mn sich wenigstens den einen Punkt zn sichern, das; sein Sohn am Sonnabend vom Schreiben befreit würde. Dieses ׳.vurde ihm bewilligt mit dem Bemerken, daß die für seinen Sohlt rücksichtlich Erreichung der Klassenziele etwa sich ergebenden Nachthcilc der Schule selbstredend nicht zur Last fallen würden. '? Ans dem badischen Oberlande, 27. Febr. In dem ״Bad. Landesboten" wurde kürzlich von angeblichen Streitigkeiten berichtet, welche in Folge von mangelnder Oberaufsicht über die NechnungSgebahrnng der Synagogen-Gemeinde herrschen sollte. Den! wird aber in demselben Blatte mit der Entgegnung widersprochcn, das; die Gemeindercchtumg der Gutheißung der Schützungsbehörde unterliege, und dieselbe eben, sowohl wie die Umlagcregistcr zur Kcnntnißnahme der Gemcindemitglieder ansliege. In dieser Hinsicht walte in den Badischen Synagogen-Gemcindcn vollste Autonomie. Die Beschwerdeinstan; sei aber dadurch nicht ausgeschlossen, sowohl im Wege der Verwaltung wie der Justiz. Die Stiftungen aber ständen unter strenger Aussicht der Bezirksämter bezw. des BerwaltungSchefS.