Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1884)
- Article
- Deutschland : Skurz [Nachricht]
- Date
- 1884-02-28
- Page
- 139 (sequence 2)
- Language
- German
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139 auf einer Hochzeit: bei seiner Iiückkchr wurde es nicht! eingelassen. Der Vorstand des Synagogenbezirks - von Pr. Stargard hat bereits eine Erklärung erlassen, j um die ans ';[;1'ia[; des Mordes hcrvorgctretene Erj regung der Bcvötlerung gegen die Inden zu deschwichngen. Es ist nur zu ivünschen, das; die Be-! völlerung sich zu keinen ungesetzlichen Schritten ver- ׳ leiten läßt und in aller NNihe das Ergebniß der Unter- > snchung atnvartet.; 11. Müuclzen, 25. Februar. Der hiesige Ver- ■ ivaltnugsgerichtshos hat am 8. Februar auf eine Be-! schwerde des israelitischen Kaufmanns stcopold Engelh mann zu Weiden gegen einen Bescheid der oberpsälzi- - scheu Kreisregicrnng vom 13. Juli v. 3. wegen Umlage- 1 Pflicht zu dem katholischen Schulhausc in 2Deidcn das! Urthei! gefällt, daß Bcschwerdesührer nicht konknrrcnzpflichtig sei, da die fragliche Schule eine Konfessians-; schule und nur für die Angehörigen der betreffenden! Konfession bestimmt ist, weshalb die Negierung ohne! Grund die Uiulagepslichr ans sämmtlichc in Weiden! wohnende Israeliten ausgedehnt habe. Oesterreich-Ungarn. (-*. Wien, 23. Februar. Ein Telegramm der ״N. Fr. Pr." meldet aus Pest, daß der Tisza-Eszlarer Prozeß am 22. d. Mts. an den Obersten (Gerichtshof gelaugte. Als Nefereul wird Kurialrichter Beta Audrasovie fuugiren. Die Schliißvcrhandlung soll noch vor Ostern durchgeführt werden. Wien, -l- Februar. Dem Jahresberichte der hiesigen öffentlichen israelitischen Volksschule,.Talmud Thora",!velehe von einem Vereine als ״erste israclitisehe Aritlenschule" erhalten wird, entnehmen wir, daß derselben im abgelanfencn Jahre an größeren Schenkungen -!;><׳<> Gulden zugekonunen siich. Anßerdcin nahm derselbe an Jahresbeiträgen der Vereinsmitglieder, Snbventionen der Gemeinde (fl. K)(Hj) und des Magistrats lsl. ft 57! 12,5 l ein und verausgabte an Gehalten st. 371i4, für sonstige Schul zwecke fl. 577,57. In diesem Jahre soll eine fünfte Klasse an gefügt ivcrden, wodurch auch namentlich dem hebräischen Unterrichte eine größere Ausdehnung gewahrt wird. In den Nctigionsfächern wird ה ו ם ש mit ר שי, Nitualiei!, כשנח und 9 גמראc׳ lehrt. Der Verein zählt 2(>0 Mitglieder. »S. '})I. S.zölgyvu (Vcz. Bntorkcsz), im Februar. Die hiesige kleine, ans dreißig Familien gebildete Gemeinde besteh! seit kann! zwanzig Jahren. Zwar erbaute man schon vor einigen Jahren unter großen Opfern und Anfrreng ungencin geräumiges Gotteshaus;! dennoch lebte nicht der echte jüdische Geist in der Ge׳ j meinde, und mir dem fernen der ,תורד beschäftigte! man sich!11!r wenig. Erst dem segensreichen Wirken 1 unseres Odenwvbiners, Herrn!>!2 .׳. Salczer, gelang > cs. Begeisterung für ת?^מור תורת zn erwecken, so daß auch unsere Gemeinde ein, wenn auch nur bescheidenes, Kontingent zu den Besuchern der ישימות gestellt hat, von denen zwei die Preßbnrger Dochschnte besuchen. Auch wurde eine schöne ,גל קוד bei bescheidenem Vermögen mit ncrhältuißmäßig großem Kosteuanswaude gebaut. Möge unsere kleine קח/.ח weiter in dem Sinne gedeihen, daß sic ganz und votlkommen eine עיר קדושה מישראל werde, und möge sic in anderen Gcmcindcn darin Nachahmer finden. *H* Pest, 21. Februar. Vorgestern wurden die wegen Plünderung und Mißhandlung der Inden angcklagten Esnrgocr vor dem hiesigen Gerichte abgcnrtheilt. Zehn derselben wurden für schuldig befunden und zn Freiheitsstrafen von vier Monaten bis drei Jahren kondemnirt. Die Verhandlungen währten zwölf Tage. Die Staatsanwaltschaft und die Vcrurtheittcn legten die Berufung ein. rE Aus Mül) re«, Fcbr. Ein cigenthümliches Ver׳ hältniß hat sich bis aus den heutigen Tag in unserem Kronlandc erhalten, die sogenannten Iudengemcindcu. Diese sind keineswegs religiöse Gemeinden, sondern politische Korporationen und völlig den anderen, Kommunen ebenbürtig. Diese Indcngcmeindcn, deren cs etwa zwanzig giebt, sind völlig nach dem politischen Gcmeindcgesetzc geordnet. Sic haben ihren' eigenen Magistrat, Polizei n. s. ש., der jüdische Bürgermeister und Gemeinderath ist die ordentliche Magistratur. Ehedem war es den Inden theilweise verboten, in der Ehristenstadt zu wohnen, jetzt aber wohnen Juden in der Ehristenstadt und Ehristen in der Iudenstadt, erstere sind alsdann Angehörige der christlichen politischen Gemcinde, letztere Angehörige der Indenaemeiude. In Folge mannigfacher Beschwerde ist jetzt .angeordnet worden, daß diese Indcngcmeindcn fortan lediglich politische Gemeinden sein sollen und nicht, wie bisher, auch zugleich Neligionsgeincinden, es sei denn, daß sic sich als solche besonders konstituiren. Für Ihre deutscheu Veser mag die Vorstellung einer Stadt, in welcher der Bürgermeister, der Gcmeinderath, der Polizcidicncr, der 'Nachtwächter n.s.w. lauter Inden sind, cigcnthnmlich erscheinen. Ich kann Ihnen aber versichern, daß' diese jüdischen Magistraturen in keiner Vinsicht den christlichen Schwestcrstädten nachstchcn. *||* Pest, 18. Februar. Was uns noth ihnt, ist Einigkeit und Vernunft, damit wir den drohenden Gefahren erfolgreich cntgcgcntretcn können. Unsere Gegner trinmphiren, weil wir ihnen den Sieg gar leicht gemacht haben. Das orthodoxe Indenthnm ist nicht geeignet der Negierung gegenüber rcpräscntirt und nicht in entsprechender Weise nach Innen organisirt und geleitet zn ivcrden. Das, was jetzt über uns gckommen, hat Jeder leicht voransschcn können, der einen