Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1884)
- Article
- Deutschland : Ludwigsburg [Nachricht]
- Date
- 1884-02-07
- Page
- 90 (sequence 2)
- Language
- German
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90 rat!) Baumgartner hier; der Voranschlag betragt 40 000 dL Oesterreich-U ngarn. F. Wien, 3l. Januar. Unter ben ucucntaiuUcn Gewcrbeinspektoren befindet sich auch ein Jude, Herr Michael 5iulf,1, welcher mit seinen Kollegen dieser Tage von dem HandclSminister in Eid und Pflicht genommen ist. *II* Pest, 4. Februar. Es widerstrebt mir, immer wieder und wieder die Anssprüche cineS verdammungSwürdigen Hasses zu registriren. Ich beschränke mich darauf, Ihnen mitzntheilen, daß Victor Jstoczh in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 31. v. Mts. einmal wiederum sein Möglichstes leistete. Auch Otto -Hermann von der äußersten Linken ließ sich wieder vernehmen. Dieser verlangte einfach von den Juden die Abschwörung der fünf Bücher MosiS, dann würden sie reis für die ungarische Zivilisation! Weiß denn der Herr Abgeordnete nicht, daß die Zivilisation der heutigen Kulturvölker überhaupt auf dem Fundamente des Pentateuch steht? Nehmt der Menschheit das heilige Buch der Bibel und sie sinkt in das alte Heideuthnm zurück. Aber der Haß ist blind und dnttim - er sieht nichts, er weiß nichts anderes, als den Gegenstand seines Hasses und die Befriedigung seines Hasses. Wie — das gilt ihm gleich. — Bon LajoS K o s s u 11) wird dieser Tage der AnSsprttch ver breitet: ״Ich vermag wohl tnich in den Ideengang eines Andern za versetzen, wenn ich and) einer andern Ansicht huldige, aber die antisemitischen Hetzer sind mir nuverständlich, weil ich deren Absicht und Ziel tticht fassen kann." Belgien. II Brüssel, im Januar. Das offiziöse ״L'ücho du Parlemeut" enthält in ihrer Ausgabe vom l 4. Januar einen außerordentlich beherzigenSwerthen, der Redaktion ״von einem angesehenen Israeliten ans Brüssel" zngegaugeneu, F Iv Unterzeichneten Artikel, in welchem in klarer und beredter Ausführung die traurige Lage deS jüdischen Begräbnisses beleuchtet wird. Zur Verständigung der mit den hiesigen Verhältnissen und insbesondere mit unseren Friedhofsaiigelegenheiten nicht Vertranten, gebe ich Ihnen int Folgenden eine historische Darstellung derselben. Unsere leidige Friedhojfrage datirt schon seit!877. Im vorigen Jahre (August) wurde unser בית היים in 3t. Gille (Vorstadt) in Folge eines BeschlnsseS der städtischen Verwaltung geschlossen: ein ähnliches Loos hatten die anderen Friedhöfe, katholische und protestantische, zu theilen. Alle Leichen, ohne Unterschied.der Konfession, sollten von nun an auf dem städtischen Friedhöfe ((.imeUere eomwunnk) beerdigt werden. Dieser städtische Friedhof war in Evere, eine Stunde von Brüssel, neu angelegt. Die Stadt Gent (Gand) hatte eine ähnliche Maßregel drei Jahre früher schon ausgefnhrt. DaS israelitische Konsistorium hatte dantalS unterlassen zu protestiren. Herr Astrue, zur Zeit Großrabbiner in Belgien, hatte sogar die Unklngheit begangen, dem Vorbeter (ministru officiant) und Lehrer zu Gent aufzntragen, bei Leicheubegängnissen israelitisch׳׳׳׳. Gcmeindeangehörigen auf dem Koinmunalfriedhof im Ornat dahin zu begleiten. Nun (im Jahre!877) begann das Konsistorium sich zu rühren, aber fruchtlos. Die Gemeinden sind in Belgien in vielen Dingen von der Rcgiernngsgewalt unabhängig, autonom, so auch in der Friedhossangelegenheit. Der Bürgermeister ist sozusagen Herr und Meister der Kommunal-Friedhöse. — Seither, bis 1873, war in dieser Angelegenheit ein Gesetz ans Napoleons Zeiten ((leeret de prairiaJ, an XII) maßgebend. Dieses Gesetz gestattet die Anlage konfessioneller Friedhöfe in dm Orten, wo mehrere Kulte vorhanden sind, nicht aber in den Orten, wo nur ein Kultus besteht. — Die städtischen Verwaltungen, größtentheilS in ben Händen der liberalen, d. h. hier zn Lande, antiklerikalen und antireligiösen Partei, begannen in den 70 er Jahren zu behaupten, der Artikel 1ö jenes Gesetzes bezüglich der konfessionellen Friedhöfe sei im Gegensatz der Konstitution, welche die Gleichheit der Belgier vor dem Gesetze, unabhängig von dem GlanbenSbekenntnisse, verbürge, und es stehe deshalb keiner öffentlichen Behörde zu. nach dem GlanbenSbekeuntnisse der Bürger zu fragen n. s. w. — Die Inden Brüssels versuchten anfangs, ihre Todten in Antwerpen, wo noch ein jüdischer Friedhof besteht, zu begraben. Ein Jude (!) hat darüber in den öffentlichen Blättern Lärm geschlagen, und die Translation unserer Leichen nach Antwerpen wurde untersagt. Wir fanden dann ein Uebereinkommen mit der (klein׳)städtischen und kierikalen Verwaltung zu Nivelle (4 Stunden von Brüssel entfernt) dahm, daß unö auf dem dortigen Konunnnalfriedhose ein etwas entlegener, aber nicht umzännter Rannt zur Bestattung unserer Leichen zur Verfügung gestellt werde. Die dortige Verwaltung willigte darin ein. Es wurde aber von ׳)lenem in den liberalen Blättern dagegen geschrieen, und da jener Artikel 10 ans den Fall anwendbar war, so hat sich die Provinzialantorität gegen die Maßregel erhoben, wir mußten wieder wandern. Wir suchten nun die Gunst einer liberalen Verwaltung zn erwerben, was uns in ü c c 1 c (in der Nähe, südlich von Brüssel) gelang. Wir müssen aber Konzessionen erkaufen, Grüfte bauen lassen, was der Gemeindekasse von Uccle zu Gute kommt, der israelitischen Gemeinde zn Brussel, der הברא und den Einrelncn aber ungeheuer viel Geld kostet. (Jede Beerdigung eines Armen kommt auf