Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1884)
- Article
- Salomonische Spruchweisheit
- Date
- 1884-02-07
- Page
- 83 (sequence 2)
- Language
- German
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83 Wenn du nicht zahlen können wirst, Warum soll er dir das Bette von deinem Lager nehmen können! (22, 26. 27.) Ein gedankenloser Mensch leistet Handschlag, Ucbcruimmt Bürgschaft vor seinem Nächsten. (17,18.) Arg geschädigt wird, wenn Einer für den Andern sich verbürgt hat. Wer Handschlaglcistungen haßt, bleibt sicher. (11,15.) Nimm sein Kleid, denn er hat sich für einen Andern verbürgt, Und für eine Fremde pfände ihn. (27,13.) Mein Sohn, wenn du deinem Nächsten Bürgschaft geleistet, Hast für einen Andern Handschlag gegeben, Haft dich verfangen durch deines Mundes Reden, Bist gehalten durch die Reden deines Mundes: Thne dies, wie immer du kannst, und rette dich. denn du bist in die Hand deines Nächsten gekommen, Gieb keinen Schlaf deinen Augen, Nicht Schlummer deinen Lidern, Gehe, dcmüthige dich bis in den Staub und erkenne die Obmacht deines Nächsten an, Nette dich wie ein Hirsch auS der Hand Und wie ein Vogel aus der Schlinge! (6,1—4.) Diese Sprüche warnen allerdings zunächst vor Bürgschaflübernahmc für fremde Schulden. Allein, in diesen auffallend wiederholten Warnungen dürfte der Begriff ערבה, Bürgschaft, im weiteren Sinne genommen und vor jeder Verpflichtung für Fälle gewarnt sein, deren Nichtcintritt wir voranSjetzen, deren Eintritt oder Nichtcintritt aber völlig von unS unabhängig ist. DaS ist ja der Karakter einer jeden Bürgschaft, sie wird in der Voraussetzung geleistet, der zu Vorbürgende werde selbst das Verbürgte leisten und der Bürge nicht in Anspruch genommen werden. Der unsichere, ungewisse Boden, auf dessen Grund eine Verpflichtung cingcgangcn wird, darin liegt das hier warnend getadelte Leichtsinnige und dem wollen diese Sprüche dadurch warnend cnrgcgcutrcten, daß sie Jeden auffordern, vor Eingehen einer solchen Verpflichtung die Möglichkeit deS GegenthcilS seiner Voraussetzung und die ihm dann so nachtheiligen Folgen sich gegenwärtig zu halten. Das einmal gesprochene Wort sei bindend und könne sich ihm leicht als eine von ihm nicht gewollte Fessel und Falle erweisen, die er sich selbst gebunden und gelegt. Ganz diesen selbigen Karakter der Bürgschaft und deS sich verbürgenden Handschlags haben aber alle Verpflichtungcn. die von unS für Fälle eingegangen werden, deren Nichtcintritt wir vorauSsctzcn, die aber zu verhüten völlig außer unserer Macht steht, und ist mit dieser Warnung vor 'Bürgschaftsübernahme auch vor allen in gleichem Karakter stehenden Wetten. Spielen und Spiel geschäftcn gewarnt. Bemerkenswert!) scheint cS, daß in dem Spruche Kap. 17,18 cS nicht für den Nächsten, sondern פני*? vor dem Nächsten heißt. Vielleicht liegt dem die Betrachtuug zu Grunde. Es fällt in der Regel viel schwerer, die Bitte um Bürgschaftsleistung als um ein Darlehen abzuschlagcn. Die Verweigerung einer Bürgschaftsleistung kann nur im Mißtrauen wurzeln, während dem Abschlag eines DarlehnS ja auch die Unmöglichkeit zu Grunde liegen kann, לפני רעהו, in Gegenwart deS Anlehnsuchendcn dem Darleiher die Bürgschaftsübernahme zu verneinen, dürfte daher wohl schwerer fallen als in Abwesenheit desselben. Aber unsere Sprüche sind aller und jeder BürgschaftSübcrnabme so feind, daß selbst in Gegenwart des Betrcfseudcn eine BürgschaftSübcruahme nicht zu versagen ihnen Gedanken!osigkeit wäre. Sind wir cimual eine solche unüberlegte Verpflichtung cingcgangm. so, meinen unsere Sprüche, sollen wir uns keinen Schlaf gönnen, und alles Thuuliche, selbst mit Opfer, versuchen, von der Verpflichtung entbunden zu werden, als sic in das Ungefähr einer nicht zu berechnenden Zukunft mit hinüber zu nehmen. Wolken und Wind, .und Regen kommt nicht, So ein Mann, der sich , rühmt, mit Lüge werdender Gabe. (25,14.) Loser Zahn und wankend gewordener Fuß, So die Zusicherung eines Treubrüchigen am Tage der Noth. (25,19.) Wie, wenn Wolken und Wind den nach Regen AuSblickcnden die Erfüllung ihrer Wünsche verheißen, und bei dennoch auSbleibendcin Regen sic sich in ihrer Hoffnung getäuscht finden, so sind die Reden eines mit reichlichen Spendcnverheißnngcn prunkenden Mannes, dessen Zusagen sich als Lügen erweisen. Noch verderblicher sind Zusagen von Beistand in Zeiten der Roth, die sich anl Tage der Noth als treulos erweisen. Sic gleichen dem losen Zahn und dem wankend gewordenen Fuß, auf die man sich verläßt, und die im Augenblicke des Gebrauchs ihre Dienste versagen. (Schluß.) Dr. (51)1111־ an 11 schreibt uns das Folgende:! ״Wenn ich Ihnen erst heute über die Festwoche! berichte, die mit ihren herrlichen, hcrzerhebenden Tagen )Orr llniliiiu drs jü-Wi! Lchrcr-Seiiiiürirs!1! Köln.