Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1884)
- Article
- Deutschland : Leipzig [Nachricht]
- Date
- 1884-01-10
- Page
- 26 (sequence 2)
- Language
- German
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bcn Zeugencid ßdcifict zu haben : 3) die Zeugin Kapitzko hat in der Hauptverhandlung im Gegensätze zu ihrer früheren Bekundung ausgcsagt; in Folge dessen ist das frühere Protokoll ganz verlesen worden, während nur der den Widerspruch enthaltende Thcil hätte verlesen werden dürfen; 4) die Aussage des Zeugen Dmziu ist ohne Grund nochmals verlesen worden und zwar nachdem dessen Verhör bereits gänzlich abgeschlossen und andere Zeugen vernommen waren; 5) dem Kleeseldi ist ohne Grund sein früheres Gutachten vorgchaltcu worden; 6) die Zeugen Engel, Frau Heidemann und Frau LcShcim sind nicht über ihr Recht der Zeugniß- Verweigerung belehrt worden; 7) desgleichen der Zeuge Engel über daL Recht, die Beeidigung abzuiehnen; 8) ein Telegramm des Diensihcrrn des Zeugen Buchholtz ist verlesen, und auf dasselbe — ein bloßes veunmndSattcst -- Bezug genommen worden; 9) ebenso eine Bemerkung des Staatsanwalts Pin off, welche derselbe einem Protokolle angefügt hatte; 10) desgleichen mehrere Schreiben von Wichtigkeit für den Gang der Verhandlungen; 11) eS sind Hülssfragcn in Bezug au; Heidemann gestellt, welche nach § 139 des StrafgesetzbucheS unstatthaft waren; 12) eS sind die §§ 139, 56, 49, 306, 44 und 32 dcS Strafgesetzbuches verletzt. Rechtsanwalt Sello zog die Punkte 1. 2, 5 und 8 thcilwcise zurück. Der Reichsanwalt Dr. von Wolfs schloß sich de;u Plaidoher im siebten Punkte an und beantragte die Aufhebung deS UrthcilS, wie auch geschehen. jss Königsberg (Pr.). 7. Januar. Das Proviuziatschulkollegium hat auf Grund durch amtliche Ermittelung festgestelltcr Daten über den ReligionSunterricht der jüdischen Schüler an den höheren UnterrichtSanstaltcu unserer Provinz an die Vorstände dieser Schulen die Anweisung gelangen lassen, darüber zu wachen, daß kein jüdischer Schüler ohne Unterricht in seiner Religion bleibe. Es hat sich nämlich ergeben, daß von den 643 Schülern solcher Lehranstalten 297 keinen Religionsunterricht genießen. Wo thuulich, solle für die Ertheilung eines solchen an den Schulen selbst das Röthige veranlaßt, prinzipaliter aber die jüdischen Gemeinden aufgcfordcrt werden, für die Unterweisung ihrer Angehörigen in der Kenntniß ihrer Religion zu sorgen und zwar auf (Kund des § 62 des JudengesctzcS von 1847, in welchem es heißt: ״eine jede Synagogengemeindc ist verbunden, solche Einrichtungen zu treffen, daß cs keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen ReligionSunterrichte fehle." Bor Allem aber wären die Eltern solcher Schüler schulseilig erustlichft auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche der sittlichen Entwickclung ihrer.Kinder drohen, wenn dieselben ohne jegliche religiöse Unterweisung auswachscn. Ist eS nicht betrübend, daß . ein solches Eingreifen der Regiernngsbehördcn nothwendig ist, um jüdische Eltern an ihre heiligste Pflicht zu erinnern? Dieselben können nur ein sehr geringes Maß von NeligiouSkenntniß verlangen, und auch dieses wirs nicht freiwillig von den Eltern den Kindern gewährt, sondern eS bedarf dazu noch der Anregung und ernsten Weisung der Behörde. Wohin sind wir mit der ״Aufklärung" und der ״geläuterten Anssassuug der Religion" gekommen! Der alte ungebildete Jude kannte keine höhere Verpflichtung, als feine Kinder עי* ברכי התורה zu erziehen und sie mit Darbringung großer Opfer in den RcligionSkeuntiliffen unterweisen zu lassen, damit sie nicht als Jgnvmitten (Amhaarez) gelten; und unst're gebildeten auf ihre angebliche höhere geistige Bildung so unendlich eingebildeten Modernen vernachlässigen den nothdürstigen :Religionsunterricht ihrer Kinder. Treibt ihnen die Scham nicht die Röthe auf die Wangen ob solcher Schmach? ׳.) Brandenburg, 4. Januar. Dem ״Kirchl. Gesetz- und Verordnungsblatt" entnehme ich, daß im Laufe dcS Jahres 1882 in den altprcnßischen Landestheilen 136 Inden zttm Protestantismus übergetreten sind, während 16 Protestanten das Judenthnm annahmen. כ Stettin, 7. Januar. Die folgenden der ״Germania" entnommenen Daten über die deutsche Statistik der Ncligionsbekenner nach der Volkszählung von 1880 dürften für Ihre Leser von Interesse sein. Die Zahl der Juden ist seit 187! von 512 152 im Jahre!680 auf 561612 gestiegen; in Prozenten der Bevölkerung auSgedrückt haben aber die Juden von 1,25"/« sich ans 1,24",׳. vermindert. Die Israeliten zeigen bei einer Zunahme im Reich eine absolute Ver- Minderung ihrer Zahl in den preußischen Provinzen Posen und Schleswig-Holstein, in den würticinbergischen Kreisen JagstkrciS und Donankrcis, in den badischen Kreisen Konstanz, Lörrach, Heidelberg, in den drei elsaß-lothringischen Kreisen und in einigen kleineren Staaten, wo ihre Zahl überhaupt eine geringe ist. Was sodann die Verschiebungen betrifft, welche im numerischen Vcrhältniß der einzelnen Bekenntnisse gegen einander eingetrcteu sind, so ist von 187!—l 660 die Zahl der Juden beispielsweise vcrhältnißmäßlg gestiegen in den Provinzen: Brandenburg, Schlesien, Hannover, Hessen-Rassau, in den Kt eishauptmannschaflcu Dresden und Leipzig, im württembergischeu Schwarzwaldkrcis; verhältnißmüßig g c s u n k e n in den elsaß-lothriugischeu Bezirken, in Hamburg. Pfalz, in den Provinzen Posen und Pommern. * Hamburg, 1. Januar. Den Zöglingen deS hiesigen israelitischen Waisenhauses wurde gestern Abend vom Direktor Pollini die Freude bereitet, freien Zutritt