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Jeschurun · 1884-01-03 · Heft 1 (3.1.1884) · p. 12

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 1 (3.1.1884)
Article
Österreich-Ungarn : Pest, 22. Dezember [Nachricht]
Date
1884-01-03
Page
12 (sequence 2)
Language
German
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12;üblich des Vcirijiuimc befaßen, das; die Dovliccjenbcn ' ®i'omcmc ebenso dafür sprechen, daß der gefundene veichnam jener der Esther Lolymosi sei, aU auch; dafür, baß 01־ es nid)t sei. Ucbrigens sei biese Frage; fiir die Thalsrage nidjt ausschlaggebend, denn selbst wenn konslalirr wäre, das; es der Leichnam Esther Solymosi's sei, wäre noch lange nicht erwiesen, baß Esther aus jene Weise um das Leben gekommen sei wie Mari; Scharf es angegeben hat. Aus allen diesen Gründen mußte die königliche Tafel das Urthcil der ersten Instanz bezüglich des Mordes bestätigen. Bezüglich des Leichcnschmnggcls wurde das Urthcil der ersten Instanz aus den Motiven des Rpiregyhazaer Gerichtshofes bestätigt. — Die Angelegenheit gelangt nunmehr an den Obersten Gerichtshof. S. P>. Neutra, im Dezember. Anknüpsend au meinen Bericht in Nr. 51 dieses Blattes theilc ich Ihnen mit, das; dieser Tage die vom Missionär versprochencn Bibeln nnd Baptistenbüchel auch wirklich augclaugt und vom löblichen Präsidium des Lesevcreius dankbar eutgegeugeuotnmcn wurden. — Leit einigen Wochen wird hier die Frage eines Tempelbaucs sehr lebhaft veutilirt, und, wie verlautet, soll, wenn anders die Witterung günstig bleibt, der faktische Bau bald in Angriff genommen werben. Die. Kosten sinb auf zirka 18<mhk! Gulden veranschlagt; der Tempel vcrspricht beilmach ein Prachtgcbünbc ersten Ranges zu werben. Rühmliche Erwähnung verdient der Utnstaud, baß I eines vom Bankomitee verfaßten Elaborates lautet! ״Der Tempel müsse streng den Anforderungen des Schnlchan Arnch entsprechend gebaut werden/' Bei den hierorts obwaltenden Umständen ist eine solche Kundgebung von nicht hoch genug anzuschiagcnder Äcdentung. P. Hemberg, Dezember. Wenn die Einheit der jüdischen Gemeinden trotz der Zwiespältigkeit der religiösen Anschauung und Lebensgepflogenheit der Gcmeindemitgliedcr erhalten bleiben soll, so ist solches nur dann möglich, wenn die Gemeinde als solche sich ganz und voll ans den Boden des Religionsgesetzes stellt und deren Berwaltuug streng nach dessen Bor׳- schriften geführt wird. Mögen die Vorstände und Knlrusräthe für sich denken und handeln wie sie wollen, als Verwalter nnd Vertreter einer jüdischen Gemeinde haben sic die verantwortungsvolle Ausgabe übernommen, die Gemeinde-Institutionen gewissenhaftest den religionsgesetzlichen Anforderungen gemäß eiuznrichtcn und zu erhalten, und sie dürfen kein heiligeres Gebot kennen, als diesem Gesetze die Ehre zu geben und ihm * die unbedingte Unterordnung ihrer Wirksamkeit zu widmen. ׳Rur dann kann vielleicht ans die Dauer der an und - für sich unnatürliche Zustand konscrvirl werden, das; zu Verwaltern und Vertretern eines Gemeinwesens auch Männer bestellt werden, welche mit ihrer persönlichen theoretischen und praktischen Bekundung im Gegensätze zu der Basis dieses Gemeinwesens sich befinden, nur dann läßt sich vielleicht die Fiktion aufrecht erhalten, daß diese Männer im Grunde die Heiligkeit nnd Unverbrüchlichfeit des Rcligiousgcsctzes anerkennen und für das Gemciudclebcn sich nach dessen Diktaten richten wollen, wenn sie auch aus Schwäche im privaten Leben dagegen fortwährend verstoßen. Unser Kultnsvorstand und Kultnsraih haben aber in völliger Verkennung dieser ihrer heiligen Ausgabe und in nnbcgrciflicher Vernachlässigung einem der wichtigsten Zweige eines jüdischen Gemeinwesens, der Lchechita, einen schweren Schlag zufügen lassen, ohne rechtzeitig denselben abznwcnden. Ja, sic haben sich ihrer Pflicht einigermaßen erst erinnert, als es bereits zu spät war Der Magistrat hat nämlich die Geslügclschlachtbank der Israeliten geschlossen und diese angewiesen, das Geflügel in dem weit entlegcncn Schlachthause schüchtcn zu lassen, und zwar wegen vermeintlicher Gefährdung der Gesundheit durch das Tödtcn des Geflügels innerhalb der Stadt. Abgesehen davon, daß diese Rücksicht ans den Gesundheitszustand hier eine nicht motivirtc ist, weil noch nirgend in Betreff des Schlachten s von Geflügel derartige Borschriften erlassen sind, ist es doch auch notorisch, daß in der hiesigen Stadt in jedem Hanse von den nichtjüdischen Bürgern die Gänse, Hühner und Tauben gctödtet werden dürfen. Warum sollten die Juden nun ihr Geflügel nichl in der Stadt schüchtcn dürfen '? Wer jetzt ׳ einen Vogel genießen will, hat erst weit hinanszugehcn oder zu schicken, eine Belästigung, welche nm so schwerer empfunden wird, als sic hätte vermieden werden können, wenn die Gemeindeverwaltung auf ihrem Posten gestanden wäre. Jetzt ist eine elende Baracke draußen am Schlachthofc für die jüdischen 1 Schächter eingerichtet. Doch dieses ist nur provisorisch. I Der Kultnsvorstand hat cs noch in der Hand, seinen j Fehler wieder gut zu machen, und er sollte nicht ver-; absäumen, für die Herstellung von mehreren definitiven! Gelegenheiten innerhalb der Stadt zum Zwecke des Geflügclschlachtens Sorge zu tragen. England. * London. Zur Erinnerung an den hundertsten Geburtstag Sir Mojes Montesiorc'S wird beabsichtigt, in Nan-Sgale ein Heim für Genesende zu stiften und zu dotiren, welches Kranken aller Konfessionen und ' Rationalitäten offen stehen soll. | Frankreich. %* Paris, 28. Dccbr. DaS Dahinschciden des berühmten Rabbi Heschel Lew len, des Ver-; sasscrs bedeutender Werke, u. A. der in vielen

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