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Jeschurun · 1883-12-27 · Heft 52 (27.12.1883) · p. 910

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 52 (27.12.1883)
Article
Jamaica : Kingston [Nachricht]
Date
1883-12-27
Page
910 (sequence 2)
Language
German
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010 gegen erhoben wurden, da lieber jede Gemeinde ihren , eigenen alten Minhag bcibehaltcn wollte. Die Proteste! besagten noch, daß beide Gemeinden dem altherge-! brachten Indenthnm treu anhängcn wollen, daß sie ׳! trotz ihrer synagogalcn Trennung in Bruderliebe und; Eintracht ferner neben einander bestehen wollten. j A merika. j Hl Philadelphia, im Dezember. Einige Mit-; Heilungen ans dem inneren Leben der russisch-jüdischen! Vcvökcrnng dürfte für Ihre vcscr einiges Interesse > haben: Die hier unter dem Namen! בני אברהם אנשי רוס״א bestehende Bereinigung hat nach den Feiertagen! eine Talmud-Thora-Schule ins Leben gerufen, in! welcher jetzt 40 Kinder non 2 Lehrern in den Nelij gionSgcgcnständcn unterrichtet werden. ES liegt der russischen Kolonie sehr am Herzen, sich und ihre Kinder! in der Gesctzcstrene zu befestigen und zu crhallen, und! soll diese Schule hierzu beitragen. — In SLouis! ist seit 57urzem eine polnische Gemeinde gegründet j worden, welche etwa 60 Mitglieder zählt und täglich ' Gottesdienst abhält, außerdem aber für Schcchita und Mikwe sorgt und eine NetigionSschnlc besitzt. Algerien. * Verschiedene Umstände tragen dazu bei, die BcvölkernngSverhältnissc in diesem Lande ungünstig zu gestalten. In Folge der Sorgfalt der Regierung haben sich dieselben in den letzten Jahren gebessert. Die tncisle Aussicht hierfür gewährt die jüdische Bevölkcrung, bei welcher sich daS Verhältniß der Geburten zu den Todesfällen wie 55 zu 24 stellt. So berichtet daS ״Ausland" nach dem kürzlich erschienenen anSsührlichen Merke Gassarel's über Algerien. Mir fügen denl noch hinzu, daß die Inden überhaupt anerkanntermaßen sehr bedeutend zur Hebung der Wohlfahrt dieses Landes beitragen. Sie schmiegen sich leichter der abendländischen Sitte an und stelltn nicht nur jür den Handel, sondern auch für den Bcantten- und Handwerkcrstand daS beste Kontingent. Der Freitag Abend. Unterhaltungen im hänStichcn Kreise über die Wochenabschnittc der fünf Bücher Mosw. Ein Buch für die jüdische Familie von Di׳. S. Daukowitz, 'Rabbiner. I. Einlehmig und Genesis. (Berlin l 683. 2H0 2׳.) Ein Familienbuch, daS Diejenigen, denen die Quellenschriften des Iudenthnms unzugänglich sind, in einer ihnen leicht verständlichen Sprache mit dem Inhalte der OfscnbaruugSurkundcn in der Weise vertraut macht, in der dies in früheren Zeiten durch die insbesondere für jüdische Frauen geschriebenen ErbaunngSbücher geschchen, ist als eine den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechende Arbeit zu betrachten, weshalb dem Herrn Vcrsasser für sein Streben, durch seine an den Schrifttept möglichst treu sich haltenden Gespräche zur Förderung der Kcnntniß und des Verständnisses der heiligen Schrift beizntragcn, Anerkennung gebührt. Recht zweckmäßig erscheint cS uns auch, daß der Vcrsasser seinen Darstellungen die von MaimonideS anfgestclltcn Glaubensartikel vorausschickte. Zn unserem Bedauern aber befindet sich bei Besprechung des achten Glaubensartikels S. 13 u. 14 solgender Satz: ״Da die überlieferten Gesetze ohne Unterbrechung von MoseS ab bis auf unS sich fortgepflanzt hatten und unter der Eingebung des (dem Menschen innewohnenden) göttlichen Geistes entstanden sind, so gebührt ihnen die gleiche Achtung wie dem geschriebenen Gesetze." In diesem Satze ist die Göttlichkeit der sinaitischcn GcsetzeStradition in Abrede gestellt; denn wären die überlieferten Gesetze ״unter der Eingebung deS dem Menschen innewohnenden göttlichen Geistes" entstanden, so wäre sie nicht göttlichen Ursprungs, wären sie nicht GotteS Anssprüche, wären sie eben Produkte deS n-enschlichen Geistes, den man nur darum göttlich nennen kann, weil er von Gott verliehen ist. Wären aber die durch die mündliche Lehre überlieferten Gesetze nur in diesem Sinne als göttlich zu betrachten, jo wären sic nicht GotteS Offenbarung, wären alle in dem mündlich überlieferten Thcilc der Thora enthaltenen Bestimmungen nicht GotteS Gesetze, nicht דאוריתא, sondern würden alle nur durch die der Mündlichkeit übergebene Offenbarung ausgesprochene GesctzeSbcstimmnngen in die Kategorie der von den Trägern der Ueberlicsernng anSgegangeuen VorbengnngSgesetze und Anordnungen fallen. Wir sind weit entfernt, dem Herrn Verfasser eine derartige die Authentizität des GotteSgesetzeS ncgirende Behauptung zu impntircn, da er S. 12 sagt, daß die Interpretationen, die das mündliche Gesetz auSmachen, MoseS von Gott erhalten. Da nun auch diejenigen von Gott überlieferten Gesetzes best immun gen, die im Wortlaute der schriftlichen Thora nicht angedeutet sind, (הלבות למשה יזסיגי) als Interpretationen des Gesetzes bezeichnet werden können, kann angenommen werden, daß der Verfasser an dieser Stelle (S. 12) der Anerkennung der Göttlichkeit der mündlichen Lehre Ausdruck geben wollte. Wir sind aber nicht im Stande, hiemit die oben erwähnte Stelle, in der die überlieferten Gesetze als ״unter Eingebung deS dem Menschen innewohnenden göttlichen Geistes entstanden" bezeichnet werden, in Einklang zu bringen, und würden unS freuen, wenn der Verfasser sich veranlaßt sehen würde, diesen Widerspruch auszugleichen.

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