Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1883)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1883-11-08
- Page
- 790 (sequence 2)
- Language
- German
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790 schweigen Sie beim, geehrter Hofprediger, wissen Sie nichts zu erivibcrn oder wollen Sie wiederum eine Entdeckung machen? Nun, ich glaube cs crrathen zu haben! Sic stellen neben Iudcnthun — Unglaube, Atheismus, Sozialdemokratie! — Soll das etwa ein Witz sein? Wollen Sie damit den semitischen ״Wespen" Konkurrenz machen, ein neues politisch-humoristisches Blatt gründen und dieses Salz als erste Gratisbeilage dem Publikum zum Besten geben? Sehr schön, allerdings! Ein kleiner Hieb auf die Urbeiter Berlins, die vielleicht einen Juden bei den jüngsten Wahlen durchbringcn wollten?? — Sozialdemokratie und Indenlhum, angegriffen vom Katechismus! Köstlich — entschuldigen Sic einen Augenblick, Bcrehrtester, ich muß mich erst auslachen — und daun Sie! — Der Katechismus ist also nach Ihrer Ansicht ein Organ zur Unterdrückung der ״Semiten - Macht" in Deutschland und zugleich ein Bckämpfer der Sozialdemokratie! Sic sind ein großer Mann, ein scharfer Kopf, ein großartiges Genie, Herr Stöcker, ich mache Ihnen n!ein Kompliment. Dock), lassen Sie mich Ihre neueste Entdeckung genau betrachten, ״llnglaubc, Atheismus" — schöne Worte, besonders in der richtigen Rutzan- Wendung und Zusautmeustellung mit dein Iudenthum! Aber Sic haben doch kurz vor dieser Entdeckung gesagt: ״es war ein Meisterstück, daß ruther gerade die zehn Gebote zuerst hcrvorhob, die in keinem Glaubeusbuche des Mittelalters standen." Sagen Sic mir doch gütigst, verehrter Herr Hosprediger, wem wurden denn eigentlich die zehn Gebote von Gott vcrkündcl? — Sic stocken, Herr Stöcker? Bitte, gcuiren Sie sich nur ja nicht — die Wahrheit darf man immer laut sagen. Also — den Juden! — Und in welcher Religion kontnten die zehn Gebote demnach zuerst vor? — Im Iudenthum! — Da haben wir's! — Und nun stellen Sie dieses Iudenthum mit den zehn Geboten, aus welchem das Ehristcuthum hervorgegangen ist — neben Unglanben und Atheismus, also diesen beiden gleich! Ihre Entdeckung, Herr Hof- Prediger, führt demgemäß zu ganz eigcnthümlichen Konsequenzen. — Rehmen Sie sich in Ihrem Suchen nach antisemitischen Waffen etwas in Acht. Wenn Sie das Iudenthum mit den zehn Geboten, welche in ein christliches Glaubensbnch eingeführt zu haben ein Meisterstück von Ihnen genannt wird, mit Unglauben und Atheismus auf eine Linie stellen, dann dürften Sic sich ernstlich überlegen, wie Sic die Stellung des Ehristenthnmö zum Unglauben und Atheismus aufzufassen haben. Stettin, 4. November. Die Presse, und im vorliegenden Fall ganz speziell die wirklich jüdische Presse thnt Recht mit dem Urthcile über den unerwarteten Spruch der Köslincr Geschworenen iu der Ncustettiner Sache zurückzuhalten, da einerseits ein ganz authentisches Material für die Kritik nicht vorliegt, andererseits aber auch jedenfalls das Ergcbniß der eingelegten Revision abzuwartcn ist. Ich habe Gelegenheit gehabt, einen 'Rechtskundigen über die Aussicht des nunmehr angewendcten Rechtsmittels der Revision zu iuterpelliren. Derselbe zuckte die Achsel und meinte, über den Erfolg desselben könne man schwer eine Meinung sich bilden, wenn man nicht ganz genau mit allen Einzelheiten der Angelegenheit vertrant sei. Jedenfalls sei eS nicht leicht, mit einem NevisionSantrage durchzudringen, wenn nicht ganz flagrante Berschen vorgckommen seien. Da aber auf jeden Fall das für die Schuld der Angeklagten sich aussprechende Verdikt lediglich auS Indizien sich gebildet hat, deren Gewicht je nach der subjektiven Anschauung verschieden geschätzt werden kann, und der Spruch der Geschworcnen die Ansicht von nicht rechtskundigen Personen darstellt, so darf auch der Laie sich eine Meinung über diejenigen Thatsachen bilden, welche unbezweifelt feststchen. Als solche kann angenommen werden, daß das Faktum der Brandstiftung selbst keineswegs durch überführcndc Beweise sicher gestellt ist, und daß die belastenden Zeugenaussagen wunderbarer Weise erst lange nach dem Ereignisse des Brandes gefallen sind. Es gewinnen aber Handlungen eine ganz andere Bedentnng, wenn man sie in Verbindung mit einer anderen bringt, oder sie als selbstständige Thätigkciten betrachtet. Und ferner ist ein himmelweiter Unterschied zwischen Behauptungen von Wahrnehmungen, ivclche unter dem unmittelbaren Eindrücke dieser Wahrnehmuugen ausgestellt worden, und denen, welche einen Augenschein bezeugen, der vor Jahr und Tag stattgefanden hat. Man wird cS deshalb nicht als eine Verletznng der schuldigen Achtung vor der Autorität des Gerichtshofes ansfasscn können, wenn man der Meinung ist, das; hier einer ungünstigen Konstellation der Verhältnisse vielleicht Unschuldige zum Opfer gefallen sind, und wer sogar diese Meinung in der positivsten Weise hegt und an der Unschuld der Vcrurthcilten festhält, wird auch keines ErfnrchtSmangcls vor der Majestät des Geschworenenspruchs bezichtigt werden können. Auf alle Falle ist aber der Wunsch berechtigt, daß das über dem Synagogcnbrand in Nenstettin auch nach dem Köslincr Urthcile noch schwebende Dunkel recht bald vor dem Strahle der Wahrheit weichen möge. — Inzwischen müssen wir ertragen, waS uns anserlegt ist und auch das vermehrte Maß von Lieblosigkeit, welche uuS vielfach in empfindlicher Weise bezeigt wird. Die Renstcttincr Affaire bildet nur allzusehr den Mittelpunkt des Interesses in unserer Provinz, und die Phantasie ist nicht müssig. Als ein .Kuriosum sei nur angeführt, daß man die Mähr auS-