Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1883)
- Article
- Deutschland : Frankfurt a. M. [Nachricht]
- Date
- 1883-11-01
- Page
- 780 (sequence 2)
- Language
- German
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780 unfern Weisen verliehene Gepräge überall in der ganzen Diaspora erhalten wird. Denn gerade die gleichmäßige Liturgie, welche unsere großen Führer uns gleichsam zur Begleitung mit in'S Exil gegeben, im bä seit nahe an 2000 Jahren fast das einzige wahrnehmbare Band,! welches uns Alle כל נדתי ישראל zu einer unzcrtrennlichen Einheit umschlingt. — Jeder auch noch so unscheinbare Schritt, der wieder zum Wege der Gesetzlichkeit hinführt, ist deshalb als ein Schritt zur tnizigen, wahrhaftigen Reform zu betrachten, der Neform unserer Auslände nach bcm Diktate des Gesetzes. — Die Gesetzwidrigkeit jeder andern sogenannten Reform und deren völlige Aussichtslosigkeit auf dauernden Bestand wird doch nach und nach immer mehr anerkannt werden. — Nicht umsonst geleiten wir die Thora zum heiligen Schrein mit den! Gebete: השיבנו ה' אלי״ ונשובה הדש יסיגו ■בקדם. * Neitstettin, 28. Oktober. Gegen den Spruch des Köslincr SchwurgcrichtshofcS hat der Vertheidigcr Rechtsanwalt Sello die Revision angemcldct. A Stuttgart, 26. Oktober. Es soll unserer Zeit kein Schmerz erspart bleiben! Nicht genug der Berleumdung und Feindschaft, welcher sich Jndenthum und Ju.denhcil auSgesctzt sehen, nicht genug, daß der fanatisirte Pöbel in Rußland und Ungarn über wehrlose Juden herfällt, nicht genug, daß die Giftsaat des Hasses in unzähligen Reden, Zeitungen und Pamphleten unter das Volk gestreut wird, um cs gegen die fricdjerligsteu und nützlichsten, jedenfalls aber sehr nützlichen LandeScinwohner, die Juden, aufzuhctzcn — aus unserem eigenen Kreise ertönt auch eine Stimme zur Verum glimpsnng und Schmähung unserer heiligen Satzungen, und dieser Ruf ist uni so schrecklicher, als er von einem mißrathcncn oder entarteten Sohne der alten, ehrwürdigen Gottesgemeine auSgcstoßcn wird. Wohl thut cs wehe, wcnit Rohling und Justus, Jstoczy und Stöcker und deren Freunde wider uns und unser Heiligthum allsstehen, aber noch weher, wenn ein Manu, welcher leider noch vor Kurzem ein Nabbincramt bekleidete, unser Heiligstes angreift. Die KößlinghcheBuchhandlung in Leipzig leitet einen Zyklus von Schriften über .,brennende TageSfragen" mit einer ״Streitschrift gegen den jüdischen Schlachtrituö von I. St." ein. Der Autor datirt sein ״Vorwort" von ״Stuttgart int August 1883." ES ist nicht meine Absicht, und wäre meines Erachtens and) überflüssig, diesen Ausfall aus ״das Schüchtert" zu pariren. Der Verfasser bclennr sich zu zwei Schriften, die mir nicht zu Gesichte gekommen sind: ״Der alte und der neue Glaube tut Judenthum, Zürich 1678" und ״Thierguälerei und Thierlcben in der jüdischen Litteramr, Zürich 1880" und rühmt sich, der Erste zu sein, welcher ״als Rabbiner die Ersetzung dcö SchächlcnS durch die neuere Schtachtmcthode vom Standpunkte deS Judcnthnms als statthaft, ja als geboten bezeichnet hat" und eifert nunmehr für das staatliche Verbot des SchächtenS und die Einführung der Schlacht- und SchußmaSkc, als religiöse Pflicht" Sein Pamphlet gipfelt in dem Satz: ״werm sich trotzdem die Anhänger des starren Nabbinismus auf das Schächten kapriziren, so hat die Gesetzgebung das Recht, ihnen zll sagen: Eine, nicht eine Konfession, sondern allenfalls eine Sekte repräseutireude Minderheit ist nicht berechtigt, int ׳)tauteneines religiösen Prinzips, das sie selbst so ausfallend Lügen straft, legislatorische Maßnahmen zu hemmen, welche die Humanität und der Geist der modernen Gesellschaft erheischt." Wir haben diesen Ausführungen eines ehemaligen Rabbiners gegenüber kein Wort zu verlieren. Unsere nichtjüdischen Feinde in Deutschland wollen nur unsere politische Existenz verkümmern, dieser Herr 3. St. aber will uns die Möglichkeit der Existenz überhaupt abschncideu und ruft die Staatsgewalt gegen uns auf. — Welche Bezeichnung ein solches Gebähten verdient, möge ein Jeder sich selbst sagen. Oesterreich-Ungarn. *||* Pest, 28. Ott. Unter dem Vorsitze des Staatssekretärs Tanasky fand eine .Konferenz von Negietmugsräthen statt, zu welcher auch Herr Martin Sch iveiger, der Präsident der israelitischen Landeskauzlei, geladen war. Als Herrn Schweiger daselbst gesagt wurde, daß man zum Zwecke der Feststellung eines Statuts betreffend die Führung der Matrikel in jüdischen Gemeinden, zusammengekommen sei, erklärte derselbe, daß er nie an einer Statutseinrichluug, die int Sinne eines SpezialgesetzcS für die Snbcit bestimmt würde, theiluehmen werde und dürfe. Da in den israclilischeit Gemeinden in der Matrikolführuug, die infolge des KongreßstatutS für dieselben als tut־ eutreißbareS Recht bestände, seit deren Einführung nichts Ordnungswidriges vorgckomutcu sei, so halte er ״die Anwendung besonderer staatlicher Verfügungen den Israeliten gegenüber umsoweniger für molivirt, als bei der gegenwärtigen Strömung eine tticht vorherzusehendc Wirkung dadurch hervorgerufett würde." Er könne daher der Einladung nicht folgen. Trotz deS dringenden Ersuchens, an den Verhandlungen Thcil zu nchntcn, da ja ohne Mitwirkung der Juden daS Statut sicherlich in Kraft treten würde, verließ Herr Schweiger die Konferenz mit der Entgegnung, daß die jüdischen Gemeinden sich der Gewalt fügen müßten. — Den kritischen Thcil des belr. Statuts bildet § 6, welcher bestimmt, daß die Kommunalbehördc die Matrikel der israelitischen Genteinden aufs Strengste überwachen, Fehler rc. strafen, durch die Stuhlrichter alle halbe Jahre eine Kontrole der Matrikclbücher vornehmen und die von den KultuSgemciuden erwählten Matrikel-