Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1883)
- Article
- Real-Encyclopädie für Bibel und Talmud [Rezension]
- Date
- 1883-08-30
- Page
- 585 (sequence 2)
- Language
- German
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der Verfasser gestellt, können die aus unseren religionSgesetzlichen Schriften geschöpften Beweise nicht maßgebend für ihn sein; wir können auch nicht die Frage an ihn stellen, was seiner Meinung nach ״Gesetz" ist, da er, wie wir schon erwähnt, daS Judenthum als das ״Probnft eines 3000 jährigen Schaffens״ bezeichnet, also das Grundprinzip des Judenthums, die Göttlichkeit der schriftlichen und mündlichen Lehre, in Abrede stellt. Aber nach der im Vorworte ausgesprochenen Versichcrung deö Verfassers, daß er ״die Wissenschaft allein zum Ziele gehabt," muß uns wohl die Frage gestattet sein, ob und iitwicfern er durch jene, ESra'S Thätigfeit kritisirende Bemerkung, die er nicht einmal zu bcgründen versucht, der ״Wissenschaft" gedient zu haben glaubt? Wir glauben auch den Artikel ״Exegese" nicht ganz unerwähnt lassen zu sotten. S. 203 sagt der Verfasser: ״Wie im 5. V. MosiS die Gesetze, Lehren und Erzählungen aus dem früheren 4. B. MosiS ihre Erklärung erhalten, so findet der ganze Pentateuch in seinen Hauptstücken seine weitere Auslegung in dein andern biblischen Schriftthum " Da wir, wie bereits erwähnt, die Abtheilung I. dieser Neal-Encyklopädie (biblische Artikel) nicht gesehen haben, können wir auf diesen Satz nicht näher eingchen; wir führten aber denselben an, weil daraus hcrvorgeht, daß der Verfasser den Pcutüteuch als aus Haupt- und Nebcnstückcn bcstehend betrachtet, wodurch cS. gleichgültig ist, was er mit den Worten ״aus dem früheren 4. B. MosiS" sagen wollte; denn wie von Maimonidcs in seinem Mischna-Kommentarc zu Sauhcdrin XL ימוד ה׳ auf Grund von Sanhedrin 99 8.. gezeigt wird, ist Derjcnige, der glaubt, daß eS im Pentateuch Haupt- und Ncbenstücke gebe, als Leugner des göttlichen Wortes zu betrachten. In demselben Artikel wird, wie sich aus den angcführten Stellen schon erwarten läßt, auch die Göttlichfett der mündlichen GesctzcStradition geleugnet, worin, wie aus der eben erwähnten Stelle in Sanhedrin 99 a. ersichtlich, ebenfalls eine Leugnung des göttlichen Wortes liegt. S. 187 sagt der Verfasser: ״Die Vervielsültigung der Exegese nach ihren verschiedenen Thcilen und Arten machte bald die Aufstellung bestimmter Gesetze nothwendig. Dieselben wurden von den Gesetzes- und Volkslehrern in verschiedenen Zeiten allmählig äugegeben, so daß sie in ihrer späteren Zusammenstellung eine ganze Geschichte aufzuweisen haben. Der erste, der von ihnen spricht, ist der Lehrer Hillel; er stellt 7 Grundregeln der Exegese auf." S. 206: ״Ueber das Alter dieser Schlüsse und den Gebrauch derselben j wissen wir so viel, daß der erste, der Schluß von Minus ad Majus sich in 10 Stellen der Schrift vorfindet und der zweite von Hillel, also schon 100 Jahre vor der Zerstörung deö Tempels angewendet wurde. Sicher ist, daß sie einzeln von den Gesetzeslehrern aufgestellt wurden und allmählig in Gebrauch kamen, aber später ihre Zusammenstellung erhielten." Im Artikel ״Hillel" sagt der Verfasser, obwohl er S. 206 zugicbt: ״Der Schluß von der Gleichheit des Ausdrucks und des Begriffes der Gesetze wird als eine Urtradition erkannt," doch S. 403: ״Er (Hillel) griff nach seinen exegetischen Regeln, die er zum Theil von seinen Lehrern empfangen hatte." Wir unterlassen cS, die Schwankungen hervorznhcben, die sich in diesen Angaben über die JnterpretationSregeln bemerkbar machen; es bleibt sich vollkommen gleich, ob diese AuSlegungSregeln theilweise als Hillel'S Eigcnthum bezeichnet oder früheren GcsetzcSlehren vindizirt werden. Nach dem talmudischcn Schriflthum, daS, wie auch vom wissenschaftlichen GesichtSpunkte aus zugegeben werden muß, als die einzige schriftliche Quelle für das Alter und die Anwendung dieser Regeln zu betrachten ist, sind dieselben sinaitische Tradition (Tcmura 16 a., Kcritot 5 a.), und ist Derjenige, der nicht anerkennt, daß diese Regeln von Gott MoseS gcosfenbart wurden, als. Leugner der Grund- Prinzipien des JndcnthumS zu betrachten. Wodurch cS nun, wie der Verfasser behauptet, ״sicher" ist, daß dieselben erst von den GcsctzeSlchrern ausgestellt wurden, daS wird von ihm ebensowenig bewiesen, als cS von Dr. Frankel, dessen Darstellung in דרבי המשנה der Verfasser hierin gefolgt, bewiesen wurde. Da nun. sowohl die von Dr. Grätz als die von 1)r. Frankel über die JnterpretationSregeln ausgestellten Behauptungen in dieser Zeitschrift von dem Begründer derselben und von Rabbiner Göttlich Fischer beleuchtet und ad adsimlurn geführt wurden, verweisen wir auf die bctreffenden.Artikel Jahrg. II S. 156—176; 199—214 und Jahrg. VII. S. 472—488, wie wir hinsichtlich des Gegensatzes, der nach dem Verfasser (S. 1166) zwischen R. Akiba und R. Jischmacl existirt haben soll, und hinsichtlich der falschen Darstellung (S. 951) über Motiv uüd Geltung der Sanh. 7-1 erwähnten lhddcnsischen Entscheidung auf die Widerlegung aufmerksam machen, die diese Angaben in der Kritik der. Geschichte des Dr. Grätz in dieser Zeitschrift Jahrg. III S. 396 bis 413; S. 557—571; Jahrg. IV S. 293 -299 gefunden haben. (Schluß folgt.);Sii Kvllektiv-Bcrichte ans Nrrgarn. XlX. Der vierte Punkt zerfällt in zwei Haupttheile..— Die ״Wcltvereine" werden im ersten Thcile בלשון מני נהור im verschwommenen AmtSstiele hart mitgenommen als wären der ״wcltweiscn" Kanzlei die Alliance Israel. Univers. rc. völlig unbekannt. — Die Kanzlei