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Jeschurun · 1883-08-30 · Heft 35 (30.8.1883) · p. 584

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 35 (30.8.1883)
Article
Zur russischen Judenfrage
Date
1883-08-30
Page
584 (sequence 2)
Language
German
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584 gerade in den durch den Fleiß und die Betriebsamkeit der Inden wirthschastlich gehobenen Gouvernements jenes Laster viel weniger anzutresfcn sei, wie in denjenigcn Thcilen des Reichs, wo der Jude keinen Fuß hinsetzen darf. Hier sei statt feiner Armut!) und Perkommenhcit eingezogcn, und ntit ihnen deren Pflegekind, die Trunksucht, in furchtbarer Weise. Sie führt ferner an, wie die damalige Staatsleitung nicht einmal formell die Ergebnisse der Berathungen jener Kommission abgewartct, sondern bereits mit unerhörten harten Maßregeln gegen die Juden vorgcgangen sei zur großen Schädigung des Rational- Wohlstandes ganzer Landesthcile. So waren beispielsweise die Gouvernements Orel und Tambow bis vor zwölf Jahren trotz der reichen Ergiebigkeit des Bodens arm und dürftig; im buchstäblichen Wortsinne verfaulten die Früchte auf dem Acker; cs fehlte an jeglichem Verkehr und Handel unter der indolenten Bevölkcrung und Juden hatten keinen Zutritt in diese Gegenden. In Folge der Anlegung von Eisenbahnen kaincu damals jüdische Kauflente erster und zweiter Gilde, denen nach den! Gesetze der Handel im inner!! Rußlands gestattet ist, dorthin, und deren Betriebsamkcit verschaffte der Bevölkerung binnen kurzer Frist einen ungeahnten Wohlstand. Die Bodcnfrucht wurde zu guten Preisen von ihnen aufgekauft, Gegenstände, welche ehedem als wcrthloS wcggeworfcn wurden, wie: Lumpen, kleine Zicgcnfelle u. s. w. erlangten auf einmal einen hohen Werth und wurden bedeutende Handelsartikel. Da griff plötzlich die Staatslcitung in diesen sich entwickelnden blühenden Verkehr mit gewaltlhätiger Hand ein durch das Dekret, welches wiederum alle Inden aus diesen Gegenden verbannte. Und warum? Weil ganz naturgemäß mit dem von ihnen geschaffenen Wohlstand auch der jüdische Wohlstand gewachsen war. Und während selbst zur Verbannung verurtheilte Verbrccher nicht im Winter travsportirt werden, wurden die Juden, die Wohlthütcr der Bevölkerung, rücksichtslos mit Weib und Kind zur grimmigen Winterszeit vertrieben. Es wird erzählt, der Kaiser habe in seinen! milden Sinne die Vertreibung bis zur wärmeren Jahreszeit verschieben wollen, die staatslcitende Persönlichkeit aber habe erklärt, diese Maßregel erleide keinen Ansschub auch schon in Rücksicht auf die Sicherheit der Juden, gegen welche der Haß der Bevölkerung so groß sei, daß diese sic bei längerem Verweilen todt schlagen würden! Die Orcl'schc Zeitung aber klagte, daß durch die Vertreibung der Juden der Bevölkerung des GonvcrnementS ein erheblicher Schaden zugefügt werde, da nun-!nehr die Bodcnsrüchte unverkauft in den Händen der Produzenten wiederuin verbleiben müßten! ׳,Fortsetzung folgt..- naj!il9|1iü>ir für Mkl!111- Talmud. Wörterbuch zum Handgebrauch fiir Mclsreunde, Theologen, Iurlsieu, Gemeinde- und Schulvorsteher, Lehrer rc. re. Ausgearbcitct von Dr. I. Ha m - bnrgcr, Laudrabbincr zu Strelitz in Mecklenburg. Abth. 11. Heft V!4l. Schlußhcst. Leipzig 1883. (Fortsetzung.) Dem Streben des Verfassers, in den Worten der Propheten ״eine Umgestaltung des MosaiSmuö" zu finden, ist cs auch zuzuschreiben, daß er S. 203 bemerkt: ״J!n Buch Ezechiel überrascht uns die Ausführung von der Nichtverantwortlichkeit der Eltern für die Sünden der Kinder und umgekehrt." Diese angebliche Ueberraschung muß aber vollkommen schwinden, wenn man nicht übersieht, daß es auch 5. B. M. 24, 16 heißt: ״Jeder werde durch eigene Versündigung hingerichtet." Die Nichtverantwortlichkeit, die den Verfasser im Buche Ezechiel überrascht, ist also bereits im Pentateuch ausgesprochen; daß zwischen dieser Stelle und 2. Buch M. 20, 5 durchaus kein Widerspruch besteht, geht aus Sauhedrin 27 b. hervor, und daß Makkot 24 a. in Ezechiel 18,4 keineswegs eine Negation, sondern eine Erklärung des 2. B. M. 20. 5 Ausgesprochenen gefunden wird, hat R. Jakob Ettlinger in ערוך לנר z. St. nachgewiesen. Sehr bezeichnend ist die Bemerkung, die sich der Verfasser über die von Esra und Nechcinja vcranlaßte Entfernung der nichtjüdischcn Frauen gestattet. S. 552 sagt er: ״Die Ausscheidung der heidnischen Frauen wurde ohne Unterschied des Standes noch im Monat Kislcw d. I. ausgeführt. Eine unerbittliche Strenge — ob dieselbe das Gesetz wirklich für sich hatte ist eine andere Frage; aber sic war von der Zeit geboten und zeigte sich später von den heilsamsten Folgen." S. 555: ״Wir betrachten, wie wir schon bemerkt haben, die ganze Thätigkeit dieser beiden Männer nicht so sehr durch das Gesetz als vielmehr durch die Zeitvcrhältnissc gerechtfertigt." — Der Verfasser ist also trotz der Kiduschin 661). aus dem Pentateuch angeführten Beweise, daß zwischen Juden und Richtjuden keine Ehe eMirt, und trotz der Jcbamot 17 a, und Sauhedrin 82 a. angeführten Schriftstcllen aus Hoschea 5, 7 und Maleachi 2,12 doch der Ansicht, daß die durch Esra und Rechemja durchgeführtc Entfernung der nichtjüdischen Frauen durch das Gesetz nicht gerechtfertigt war. — Wir unterlassen cs, auf die Beweise aufmerksam zu!nachen, durch die in ש״ך לי״ד פי׳ קנ״ז ס״ק י״ב gezeigt wird, daß die Verbindungen, denen Esra cutgegcngetrcten, zu denjenigen Gesetzcsverletzungcn gehören, vor denen nach Sauhedrin 74 a. sogar die Erhaltung deö Lebens zurücktreten muß; denn bei dem Standpunkte, auf den sich

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