Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1883)
- Article
- Deutschland : Hannover [Nachricht]
- Date
- 1883-06-28
- Page
- 413 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2932754-2932996-2933022--12920-2953328- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Judenhcit der Erde und der Gesetze und der?ehre, ' deren glorreiche Standarte sic der Menschheit durch die Flucht der Jahrtausende vorangetrageu, gilt der Spruch, der dort gesällt werden soll. Denn nicht ein unter der Herrschaft erregter Leidenschaft begangenes Verbrechen ist der Gegenstand der Verhandlungen vor dem Dreimäuner-Strafgericht zu Nyircgyhnza, über einen rituellen Mord, über einen durch das jüdische Gesetz geboten und geheiligt sein sollenden Mord wird das Urtheil ergehen. Wo gebe es einen Juden, dessen Herz sich nicht krümmt unter׳ dem namenlosen Weh einer solchen Schmach? Aber auch der Genius unseres sich erleuchtet dünkcndcn Jahrhunderts verhüllt das Haupt ob der auch ihm angcthanen -Schmach, welche ihn: den Rang anweist neben die Zeiten der Hexen- Prozesse und des Satansspuks . Wir bringen in möglichster Uebersichtlichkeit den Gang der Verbandlangen, wie sich solche nach den uns zugegangeuen Berichten und den Aufzeichnungen einiger größerer Zeitungen, namentlich ״Nene freie Presse" und ״Pester Lloyd," ergeben und harren im Vertrauen auf Gottes allgütige Fügung des Sieges der Unschuld und der Wahrheit entgegen, in diesem Augenblicke zurückdrängend, was Wehmuth und Bitterkeit der Seele unserer Feder diktiren möchte. In den Nummern 20, 2l und 22 haben wir die Anklageschrift nnd den Anklagcbeschlnß ausführlich mitgetheilt. ES wird uns berichte!, das; kein einziger der Angeklagten den Eindruck mache, als ob er eines blutigen Verbrechens oder eines wilden Fanatismus bezichtigt werden könnte. Es sind friedliche, ordentliche, meist in dürftigen Verhältnissen lebende Leute. Der Blutzeuge Moritz Scharf, ein viezehnjähriger Knabe, dessen Aussagen den Eindruck machen, als ob er eine mcmorirte Lektion vortrage, hat vierzehn Monate dein Elternhanse und der bisherigen Umgebung entzogen itttb strenge bewacht im Komirats- Hause bei dem Kastellan gelebt. Sein Auftreten in dem Gerichtssaale rief allgeitteines Entsetzen hervor; es eröffnete sich ciuEinblick in die Roheit eines Kindesgemüths, welche man kaum einem ergrauten und in Sünden verhärteten Verbrecher Zutrauen möchte. Er hatte Anfangs nicht den Muth, den Vater und den Angeklagten, wider die er zeugen will, in's Antlitz zu schauen. Dann aber wappnete er sich mit Trotz und herrschte den Vater nnd die Anderen keck an: ״Schweigen Sie! Sie gehöret! in den Kerker!" Als er auf die Frage, ob er gegen den Vater aussagen wolle, frech herausslicß: ״Ja — ich will!" da erfaßte ein Grauen auch die enragirtefteu Judenfeinde im Zuhörcrraume. Bis jetzt trat als wesentlich der Widerspruch zwischen den Aussagen der Wittwc Batori und deren Tochter, welche behaupteten, Moritz habe sie an dem verhängnisvollen Tage zweimal in das Elternhaus zur Vornahme von Hanthierungen als ״Sabbathfrau" gerufen, mit des Knaben Deponirungen grell hervor. Dieser behauptete, dieBatoris wären gerade au diesem Tage ausnahmsiveisc nicht gerufen worden, und man habe die Esther Solymosi an sich gelockt durch das Ersuchen, solche Dienste zu verrichten. Ferner erscheint das Alibi eines der Hauptangeklagten, Buxbaum, durch die Aussagen der Kathi Varga (CSl)vi[tu\) vollkommen überzeugeud erbracht. Ebenso auch das der beiden anderen Schächter, wie in diesem Augenblick gemeldet wird. Die Haltung des Auditoriums verdient scharf gerügt zu werden. Es zeigt sich vielfach in roher Ausschreitung drohend gegen die Angeklagten, und cS läßt sich noch nicht abschen, ob nicht JA aß regeln zu veranlassen sein werden, um für die Ruhe und Sicherheit zu sorgen. Onody und Jstoczy sind in Nyircgyhüza, um Stinnuung zu machen. Ersterer soll in den Saal hincingcrufen haben: ״An den Galgen mit dem bestochenen Staatsanwalt!" Die beiden Korrespondcnten, welche Moritz interviewen wollten und zu der seltsamen Eröffnung des Präsidenten Anlaß gaben, sind Katolikcn. Eigenthümlich berührt das Auftreten des Präsidenten. Zu erivähnen ist noch, daß der Untersuchungsrichter Vary schriftlich dem Staatsanwalt mittheiltc, er sei im Aufträge des Präsidenten zur Vornahme einer Nachuntersuchung nach Eszlar gereist, um die Frau ausfindig zu machen, welche der Ester Kleider für die Dadacr Leiche beschafft habe. Auf nachdrücklichen Protest des Staatsanwalts und der Vertheidigung beschließt der Gerichtshof, Bary sofoctzurückzurufen. p. Aus Thüringen, 21. Juni. Wir haben nach meiner Ansicht alle Ursache, in der gegenwärtigen Zeit jede Kundgebung zu registrircn, welche aus einer den Juden freundlich und wohlwollend gesinnten Anschauung hervorgegaugen ist. Deshalb dürfte auch das Folgende nicht ohne Interesse sein. Unter der Aufschrift: ..I ü d i sche W o h lt hä t ig kci t" veröffentlicht die ״Allgcm. Ztg. für Franken und Thüringen" Folgendes: Seit mehr als einem Jahrhundert besteht unter der Aufsicht der Berliner jüdischen Genieinde eine Wohlthätigkeits- Gesellschaft, welche bei Niederkunft einer Vercinsgenossin — arm oder reich — derselben zwei Büchsen in'S Haus sendet. Die eine ist offen, mit freiwilligen Gaben und aus dem Fonds des Vereins gefüllt, und muß von der Empfängerin geleert werden, will dieselbe nur einen Theil des Inhalts oder gar nichts siü sich vertvenden, so hat sie den Nest oder das Ganze und nach Belieben und Vcrmögcnsumstünden eine eigne freiwillige Gabe, in die zweite verschlossene und von den Vorstehern der Anstalt zu öffnende, nur an diese zurückzuscndcnde Büchse zu stecken. Daher erfährt Niemand, ob und wieviel der Arme empfangen, ob und wieviel der Reiche gegeben hat. Möchte die Einrichtung hie und da Nachahmung finden!