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Jeschurun · 1883-06-21 · Heft 25 (21.6.1883) · p. 396

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 25 (21.6.1883)
Article
Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
Date
1883-06-21
Page
396 (sequence 2)
Language
German
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896 2. Das Individuum konnte ganz wohl nur 14 Jahre und 4 Monate alt gewesen sein. 3. Die Leiche war keine frische, aber auch keine int gewöhnlichen Zinne faule, foitbcrn eine sogenannte niaccrirtc (auSgcwässerte) Leiche. 4. Ans dem Grade der Maceration ergiebt sich,! daß die Leiche mindestens mehrere Wochen im Wasser! gelegen ist, und die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, daß dieselbe 2 Monate und 18 Tage unter Wasser gelegen sein konnte. 5. Die Behauptung, daß das betressende Individnitm an Lungentuberkulose und deren Folgen unb somit eines natürlichen Todes gestorben sei, ist itiicrwiesen und unhaltbar. 6. DaS Individuum ist offenbar eines gewaltsauten Todes gestorben. 7. Der gcwalsame Tod durch spezifische Verlctzrtngeu, tuic durch Schnitt-, Stich- oder Schußwunden, ist mit Bestimmtheit anSzuschlicßcn, mit großer Wahrschcinlichkeit auch der durch Hiebe, Schläge und Stöße mit stumpfen Werkzeugen. 8. Am wahrscheinlichsten dürfte das Individuum gcwaltsaut erstickt sein, was Zwar auch durch Ertrinken, aber auch durch anderweitige gewaltsainc AthmnugS- Behinderung, die keine ausfälligen Spuren znrückläßt, geschehen konnte. Welche von diesen Erslicknngsformen für sich allein oder etwa im Zusammenwirken mit anderen den Tod veranlaßte, und ob dieser durch fremde Hand bewirkt wurde oder nicht, läßt sich aus dein ObduktionS-Besnnde derhochgradig maccrirtcn Leiche allein nicht bestimmen. 9. Die Haare der Leiche waren keineswegs abrasirt, sondern waren theilS durch die Maeeration zugleich mit der Oberhaut samutt den Wurzeln abgegangen, theilS während des langen LicgcnS der Leiche im strömenden Wasser nahe an den Wurzeln abgerissen oder abgebrochen 10. Die ausfällige Zartheit der Hände und Füße, insbesondere die Dünne der Haut und die angebliche Schönheit unb woh!gepflegte Beschaffenheit der Nägel sind durch den Abgang der maeerirten Oberhaut sammt den Nägeln, respektive durch das so bewirkte Bloßliegeu der dünnen Lcdcrhaut und die erhaltenen Nagelbetten vorgctüuscht worden. l l. Ob das aufgesischtc Individuum noch jungfraulich war oder nicht, läßt sich nicht mehr entscheiden. 12. Erklärt cS für ganz unerwicseudaß das fragliche Individuum häufig mit Männern Umgang gepflogen habe. 13. Das Fehlen der Weichthcile am rechten Vorderarme und die Bloßlegung der vorderen Hälfte der Untcrarmknochcn ist durch das lange Liegen des Körpers im Wasser zu Stande gekonunen. Für die Behauptung, daß diese Läsion durch Schleppen der Leiche an einem über der Hand befestigten Stricke entstanden sei, fehlt jede anatoutischc Begründung. *I* Pest, 13. Juni. Der Monsterprozeß zu ,Nyiregyhaza hat noch nicht seinen Anfang vor der Oefseutlichkcit genommen. Inzwischen gelangen zwei Veruchmnngsprotokolle des UutersuchuugSgerichtS von Marinaros- Szigeth ddto. 23. Septentber l 882 zur Veröffentlichung durch - den ״Pestcr Lloyd." Nach denselben haben die beiden Flößer Hcrsko und Matej deponirt, daß sie voit dent Sicherheitskomntissär des Nyiregyhazacr Gerichtshofes, nachdem sie vorher vor dem Untersuchungsrichter die Wahrheit ansgesagl, durch Drohungen und Schläge veranlaßt worden wären, späterhin solche wahrheilswidrige belastende Aussagen zu ntachen, welche man von ihnen verlangte. Darauf sei denn der Untersuchttngsrichtcr Herbeigerusen worden, um diese durch Augst und Zwang erpreßten Aussagen zn protokollircn. Der Kommissär hätte u. A. nach den Schlägen gedroht, ״sie zu zerschmettern und mit Nägeln zu zerreißen," wenn sic vor dem Untersuchungsrichter nicht so sprechen würden, wie er es verlangt hatte. — Die hiesigen Sachverständigen, Uuiversitätsprofessor Dr. Bel ly und Gerichtsarzt Dr. Glück, haben die Kleider der TiSza-Dadaer Leiche jetzt ebenfalls untersucht und ihren Befund dahin präzisirt, daß die in den Gewändern befindlichen Flecke led iglich von der Fänlniß des Körper׳, nicht von Blut hcrrühreu könnten. — In Eßegg (Slavouien) hat wiederunt ein zur Eidesleistung Borgeladener sich geweigert, vor einem Richter zu schwören, welcher Jude ist. Zu einer Strafe von ]011 Gulden verurtheilt, legte er Berusnng ein und zwar mit gutem Erfolg. Die Baualtafel hob das Urtheil aus und bestimmte die Abnahme des EidcS vor einem christlichen Richter. Sie können sich denken, daß diese seltsame Einscheidung wegen ihrer Konsegtienzen überall das größte Aussehen hervorruft. 8. R Neutra, (Ungarn) 13. Inui. In einer kürzlich abgchalteueu Sitzung der hiesigen israelitischen Gcmciudercpräscntau; wurde enblid) nach vielen lebhaften •^Debatten ein in fast allen Kreisen freudig aufgcnomnteucr Beschluß gefaßt, durch dessen bald in Aussicht stehende Realisiruug einem schmerzlich empfunbcneit Mangel in den Grundbedingungen eines jüdischen Gemeinwesens abgcholfen werden soll. Seit Jahren wird nämlich von den Vertretern der orthodoxen Richtung vom grünen Tische auf einen Neu- resp. Umbau des in einem sehr desolaten Zustande sich befindlichen Rirualbades gedrungcn. Daß ein solches Bestreben viele Jahre hindurch erfolglos bleiben konnte, versteht tnan nur dann, wenn man in der Geschichte der Gemeinde um anderthalb Dezennien znrückgrcift. Zur Zeit, da die

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