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Jeschurun · 1883-06-07 · Heft 23 (7.6.1883) · p. 367

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 23 (7.6.1883)
Article
Afrika : Algier [Nachricht]
Date
1883-06-07
Page
367 (sequence 2)
Language
German
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heit zu erfreuen und die Tlemser ״Musikalische (Gesellschuft", die einen Ball geben wollte, faßte den Beschluß, die Juden hiervon auszusclüießen. Als aber für diesen Ball ein Lokal der Stadtgemeiude hergegeben werden sollte, so verweigerte der Bürgermeister seine (Genehmigung, wenn nicht auch die Juden zugelassen würden. Da die j ״Musikalische Gesellschaft" nun aber nicht uachgab, so fand der Ball überhaupt nicht statt, worüber große Aufregung in der französischen Kolonie. Es kam zu Reibereien, Fensterscheiben wurden eingesehlageu, die Juden schleuderten von den Dächern Steine auf ihre Angreifer, und nur dem nachdrücklichen Einschreiten der Behörde ist die Verhütung von Schlimmerem zuzuschreiben. Die Franzosen hatten als Schlachtruf-. ..ü bas Ins jnif's,“ worauf die Juden mit ,.a bas la France, a bas Ins sales Francpiis!״ antworteten. Während sich so die Franzosen mit Fenstereinschlagen beschäftigten, also sich sicher einer Gesetzesverletznng schuldig machten, suchten die von gleichem Judenhaß erfüllten Araber ihren Zweck aus — gesetzmäßigem Wege zu erreichen: sie schickten eine Abordnung zum Präsekten und baten gehorsamst um Erlaubniß, alle Juden in Tlemsen todtschlagen zu dürfen! Augenblicklich scheint die Ruhe wieder hergestellt, doch hält mau eine Wiederholuug der Tlemser Vorgänge aus dem Lande für nicht unmöglich. oslcktiv-BerichLe arrs Nngarn. XI. In seinem jüngsten Erlasse hat der königliche ungarische Kultusminister die Jurisdiktionen ausgefordert, ihm in kurzer Frist Bericht zu erstatten, ob die Matrikel-Führung der jüdischen Gemeinden im Lande tüchtigen Händen anvertraut ist, und strenge darauf Zu sehen, daß die ungualisizirteu Matrikel-Führer suspeudirt und in Zukunft die jüdischen Gemeinden nur solche Individuen mit der Matrikel-Führung betrauen dürfen, welche sich legitimiren können, daß sie mindestens eine Bürgerschule oder die vier Unterklassen eines Gymnasium oder einer Realschule absolvirt haben. — Die ziemlich komplizirten Arbeiten, welche ex officio non den Matrikel-Führern abverlangt werden, erheischen allerdings einen bescheidenen Grad von Bildung, und wir finden darum das Verlangen des Kultusministers (trotzdem man demselben in manchen Kreisen mehr als gewöhnliche Bedeutung beilegen will) gerecht und korrekt. Herr Aug. v. Trefort hat hier keineswegs zu viel verlangt. — Doch, wenn wir bedenken, daß fast in allen ungarisch - jüdischen Gemeinden die Rabbiner mit der MatrikebFühnmg betraut sind, da drängt sich uns die Frage auf, können auch alle ungarischen Rabbiner dem oben erwähnten Postulatc genügen? Wenn wir uns der Wahrheit nicht verschließen!vollen, müssen wir mit Rein antworten! -- Viele wohl, doch nicht Alle! — Und wo dem Rabbiner die Befähigung hierzu abgeht, was soll dort die Gemeinde unternehmen? Etwa ü la Pest ein spezielles Matrikel-Amt fretren? Die ungarischen Provinz-Gemeinden find nicht derart sitnirt, daß sie einen solchen Luxus sich erlauben dürften. — Es werden wohl an manchen Orten בשעת הדהלן Gemeinde-Notare hierzu verwendet, doch auch dagegen haben wir nufere begründeten Bedenken. In den meisten Provinz Gemeinden leiten das Gennunde-Rotariat entweder Lehrer oder Schächter. Gesetzt nun, der Schächter- Notar entspricht dem erwähnten Postulat und kann es dokumentiren, daß er das geringe Ausmaß von Bildung, welches ihn im Sinne des Ministerial-Erlasses zur Matrikel-Führung befähigte, inue hat, so legt der .Herr Kultusminister dagegen sein Veto ein, daß das Matrikel- und das Schächter-Amt von ein und derselben Person repräsentirt werde. — Gegen die Lehrer-Notare aber müssen wir im Interesse des Jugend-Unterrichts, der darunter oft und empfindlich leiden würde, entschieden protestiren. — Wir stehen also auch hier vor einem Aut-auf. und müssen wiederholt daraus zurückkommen, daß unsere Orthodoxie den von Tag zu Tag wachsenden Anforderungen der Zeit zum Theile gerecht werden muß: daß es heilige Pflicht ist, den בישיבת Jüngern Gelegenheit und Mittel zu bieten, daß sie auch in profanen Disziplinen einigen Unterricht genießen, damit sie bei eventueller Ueberuahme eines Rabbiner- Postens auch der Behörde gegenüber die Orthodoxie in edler Erscheinung zu repräsentircu vermögen und in Zukunft nicht mehr — wie dies leider zu geschehen pflegt — den orthodoxen Rabbinern von Amtswegen ein Testimonium }>aup<Ttat.is ausgestellt werde. —. Es ist wohl nicht zu leugnen, daß die Anforderungen, welche heutzutage und zumal in Ungarn an den Rabbiner gestellt werden, fast jeder Beschreibung spotten und desavouiren geradezu das bekannte Sprichwort: rul impossibila nemo obligafur. — Doch das ändert an der Sachlage nichts. Wer einen Posten annimmt, muß auch das redliche Bestreben haben, ihn gehörig auszufüllen; allerdings sind mit dem Rabbineramte schwere Obliegenheiten nnd große Amtspflichten verbunden, doch hat der Aspirant diese aus seine Schultern geladen, daun muß er sie and) nach bestem Wissen mid Können getreu und redlich üben. — (Fortsetzung folgt.)

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