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Jeschurun · 1883-05-24 · Heft 21 (24.5.1883) · p. 326

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 21 (24.5.1883)
Article
Salomonische Spruchweisheit
Date
1883-05-24
Page
326 (sequence 2)
Language
German
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326 Ucbcrtcgcn ist feinem Nächsten der Gerechte, Und der Weg Gesetzloser führt sie irre. <K. 12, 26.) Die sittliche Ganzheit der Geraden leitet sie, Und die Krümme des Treulosen vernichtet sie. <K. 11, 3.) Die Pflichttreue des sittlich Ganzen hält seinen * Wandel gerade, : Und dnrch seine Gesetzlosigkeit kommt der Gesetzj lose znm Fall. (K.!!, 5.) Die Pflichttreue Gerader wird ihre Rettung, Und in Dem, worauf sie brüten, werden Treulose gefangen. K. 11, 6.) Die aufwärts führende Bahn der Geraden ist ein Weichen vom Bösen und Schlechten, Seine Seele schützt, wer seinen Wandel wahrt. (K. 16, 17.) Der Gerechte begreift das Hans des Gesetzlosen, Wie es dnrch Krümme (Gesetzlose zu Unglück bringt. (K. 21, 12.) Ein Raub, den Gesetzlose begehen, führt sie nimmer weiter, Weil sie Einmal sich geweigert,, was Recht ist zu thun. <K. 21, 7.) (!1יג1ר von גרר wie יגורהו בדזריזו, inV Retz ziehen. Habakuk 1, 15.) Ein Gerechter bleibt von einer Roth frei, Während ein Gesetzloser statt seiner hineinkomint (K. 11, S.) Lösegeld für den Gerechten wird ein Gesetzloser, Und an die Stelle von Geraden kommt ein Treuloser. (K. 21, 18.) Wir glauben, das; die beiden letzten Sprüche die Erfahrung im Auge haben, daß ein dnrch seine Bortheile verlockendes Unrecht zuerst «Gerechten und Redlichen angetragen wird, diesen aber verbietet es ihre Gewissen- Hastigkeit, darauf einzngehen, statt ihrer aber gehen Gesetzlose und Treulose daraus ein und rennen damit in's Verderben, vor welchem die Gerechten und Redlichen dnrch ihre Gerechtigkeit und Redlichkeit geschützt geblieben sind. * Aber nicht nur an sich schützt die Pflichttreue vor znm Verderben führenden Abwegen. der Gerechte steht auch unter unmittelbarer Obhut der göttlichen Wallung, und so gewiß auch erziehende und prüfend erhebende und veredelnde Seiten zum Lebensweg eben der immer größeren Vollkommenheit fähigen Gerechten gehören, und gerade in ihnen die väterliche Liebe ihres Gottes sich ihnen bewährt, so gewiß läßt Gott keinen Gerechten zu Grunde gehen und gewährt ihnen ein immer wieder aufblühendes, wenn auch nur bescheidenes Loos, während Schlechtigkeit unfehlbar mit Untergang endet. Stelle keinen Hinterhalt, ruft unsere Spruchwcisheit dem Gesetzlosen zu. Stelle keinen Hinterhalt, Gesetzloser, der Wohnung des Gerechten, Und zerstöre seine Ruhestätte nicht, Denn siebenmal mag der Gerechte fallen, er steht wieder auf, Gesetzlose aber straucheln fort im Unglück. (K. 24, 15. 16.) Nicht auf immer kommt znm Schwanken der Gerechte, Und Gesetzlose kommen nicht;ur Ruhe auf Erden. (K. 10, 30.) Joclsctzung folgt.! AllttlMlissigt pai'jleünug kr jiibifdjm 3!1|lii1ik in Miliutii. VII. lieber den Handel der Inden. (Schluß.) Fm Jahre 1S1H wurde die Frage augeregt, uild Viele sprachen sich dahin ans, daß man die Jlideu nicht zur Uebernahme des Transports der Truppen und ihrer Bedürfnisse zulassen solle. Allein der in Gott ruhende Kaiser Alexander II, der damals ein besonderes Augenmerk ans die Mililärschulen richtete, sp'.ach im kaiserlichen Staatsralh seine Meinung dahin aus, daß, wenn man den Inden die Uebernahme der für den Transport der Schüler des Kadettenkorps nach St. Petersburg erforderlichen Geschäfte verbieten wollte, die Transport-Kosten durch den Mangel an Konkurrenz eine solche Höhe erreichen würden, die dieser Lehranstalt eine schwere Last wäre. Ebenso hielt es damals der Kriegsminister für dringend norhwendig, den Juden die Erlaubniß zu Pacht- Geschäften und zum Transport aller Heeres- Bedürfnisse von Ort zu Ort zu geben׳, denn, wollte man ihnen dies verbieten, so würde die Konkurrenz anshören und der Staatsschatz wäre gezwungen, im liebermaß erhöhte Preise zu zahlen; ja, es gebe Gegenden, wo, außer den Juden, sich gar leine Uebernchmer für diese Geschäfte fänden. Auch der Minister des Innern, Graf K'iselcw, sagte, al!s zwei Gründen sei es dringend uothwendig, den Juden die Erlaubniß zirr Uebernahme des Geschästs für die Herbcischasfuug der Armee-Bedürfnisse zu erlheilen. Einmal, weil in den westlichen Gouvernemeuts und in Weißrußland sich außer den Juden gar keine Ueberuehnier dieses Geschäfts finden, und dann: diese Erlaubniß erweitert die Thätigkeit der Juden und vermehrt die Zahl ihrer Vermittler, sich mit Mühe und Anstrengung rechtschaffen und redlich zu ernähren. Roch viele glaubwürdige Zeugnisse und Beweise ließen sich ans der Geschichte beibringen, wie höchstge-

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