Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 13 (29.3.1883)
- Article
- Judenspiegel [Rezension]
- Date
- 1883-03-29
- Page
- 198 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Da mm der Verfasser selbst die Voraussetzung, das im Schnlchan aruch die Bezeichnung Aknm ״nichts anderes als Christ" sei, als das Axiom, ans dem seine vermeintlichen Enthüllungen beruhen, hiustcllt; da er sowohl hiermit als dadurch, daß er bei den von ihm angeführten .,Gesetzen" der Bezeichnung Aknm immer das Wort Christ in Paranthese bcizusügcn für nothwcndig gehalten, das Bewußtsein verrathen hat, seine Vcrlenntdnngen nur durch jene Fiktion aufrecht halten zu können, könnten wir, nachdent wir die Nichtigfeit sämmtlichcr für jene Annahme ausgestellten Gründe nachgcwicsen, unsere Besprechung des ״Indcnspicgcl" schließen; denn wenn die Prämisse, auf der eine Schrift beruht und von der sic ihrem Inhalte gemäß in allen ihren Thcilen unzertrennlich ist, als unhaltbar, als eine! mir den Quellen, aus denen sie geschöpft sein soll,! geradezu in Widerspruch stehende Erdichtung, als eine durch Unkenntniß und Berleumdungssucht entstandene falsche Vorspiegelung sich erweist: jo ist hiermit das ganze Werk gerichtet, so wäre eS überflüssig, zur Entkrüstnng der darin enthaltenen Verdächtigungen ans Details ciuzugchen, bei denen der Versasser selbst die seiner Schrift zu Grunde gelegte Lüge immer wieder und wieder hervorznheben sich gcuöthigt sieht. Indessen obgleich durch unsere bisherigen AuScinandcrsctzungcn aus den Quellen uachgcwiesen wurde, daß der Jude den Christen und Muhamedaitern gegenüber nach den ans den Talmud beruhenden Aussprüchen der hervorragendsten Gesctzeslchrer früherer und späterer Zeit nicht nur, wie selbst den Götzendienern gegenüber, zur strengsten Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit sondern auch zur Beobachtung der ans Rücksichten des WohlwollenS, der Billigkeit und Menschenliebe fließenden Anforderungen verpflichtet ist, die dein Talmud gemäß denjenigen Nichtjuden gegenüber zu beobachten sind, die sich vom Götzeuthum loSgesagt und die altcmcin menschliehen Pflichten als verbindend anerkennen, daß daher alle diejenigen Bestimmungen, die zum Schutze gegen solche Völker getroffen wurden, bei denen die schwersten Verbrechen gegen Leben, Eigenlhnm und Sittlichkeit ungestraft geschehen sind, ans Christen und Muhamedaner keine Anwendung finden können; obgleich wir ferner nachgcwiescn, daß nach Talmud und Schnlchan arnch der Jude zur genauen Befolgung der Staatsgesetzc verpflichtet ist, womit alles, waS im ״Iudenspicgel" über die den bestandenen jüdischen Gerichten cingcrüumtc diskretionäre Äcfngniß bemerkt wird, völlig gegen standsloS geworden und keine Berichtigung erfordert, da cS sich nicht um historische Fragen, sondern um das handelt, was nach Talmud und Schnlchan aruch für die heutige Iudeuhcit maßgebend ist; obgleich also sümmtliche gegen die Rechtlichkeit, Loyalität, Vertrauens- Würdigkeit und Menschenliebe der Inden gerichteten Anklagen des .,Jndenspiegcl" durch unsere Nachweisnngen vollständig vernichtet sind:!vollen wir doch zur Charakteristik des neuesten antiseutitischen Produktes nicht unterlassen, rtvch einige Proben der darin enthaltenen Entstellnngen anzuführen. ^Schluß folgt.) §ktrc!!ljt!!1lgkli über die Mtilfnuze in DkuWlmd. XI. Das von! hochseligen Vater unseres Kaisers erlassene Edikt vom H. März 1812, hinsichtlich der Vcrhältnisse der Juden in Preußen, leitet mit dem § 1 also ein: ״Die in Unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien, NaturalisationS - Patenten, Schutzbriesen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einlünder und Prellßische Staatsbürger zu achten." und fährt fort: 7 §״. Die für Einländer zu achtenden Juden sollen, in so fern diese Verordnung nichts Ablveichendes enthält, gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen genießen." 8 §״. Sie können daher akademische Lehr- und Schul-, auch Gemeinde-Aemtcr, zu welchen sic sich geschickt gemacht haben, verwalten.. So dachte inan an hoher Stelle im Jahre 1812. Siebzig Jahre sind seitdem verflossen — und es ist noch nöthig, zur Abwehr von Zuständen, welche dem vorigen Jahrhundert angehören, das Wort zu ergreifen! Giebt eS etwas Traurigeres? Wir haben uns zu berichtigen. Ja wohl, cS giebt noch etwas Traurigeres. Denn trauriger als das Unglück ist die HosfnnngSlosigkeit, schmerzlicher als das Leid die Verzweiflung. Und aus dem Munde eines der edelsten und gelehrtesten Kenners der Geschichte, ans dem Munde Theodor Mominscn's, tönt uuö diese Trostlosigkeit und dieser!-Zweifel an dem Siege der Wahrheit entgegen. Er glaubt nicht, daß der deutsche VolkSgeist sich endlich befreien könne von den Fesseln, in welchen das Borurtheil ihn gebannt hält; er glaubt nicht, daß der Wahn der Hellen Erkenntniß weichen werde; er glaubt nicht, daß die düstere Nacht von dem lichten Strahle der Sonne überwunden werde; er glaubt nicht, daß der Tag anbrechen werde, an welchem ächte Kultur und Bildung so sehr das deutsche Volk in allen seinen Gliedern dnrchdringcn, daß sic auch den Juden als