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Jeschurun · 1883-03-22 · Heft 12 (22.3.1883) · p. 187

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 12 (22.3.1883)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1883-03-22
Page
187 (sequence 2)
Language
German
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187 gericht als erste Instanz vernrtheilte den Beklagten zu einer Geldstrafe von 50 Jt\ evcnt. l 0 Tagen Gesangniß. Das Urthcil begründend, wurde ausgesührt, daß wenn Kühner, wie nachgcwicsen, Acußcrnngen über den Talmud gethau, dies noch kein Beweis dafür sei, daß 1 der Kläger ein Antisemit sei oder andere Leute zmn Antisemitismus zu bekehren suche. In der Presse und im Publikum gelte als notorisch, daß der Antisemitismus mit der Bildung und mit der christlichen Humanität nicht vereinbar sei. Die Anschuldigung des Antisemitismus sei deshalb wohl geeignet, in der Meinung der Gegner desselben eine Herabsetzung zu bewirken. Gegen diese ihn verurthcilende Sentenz legte Mendelssohn Berufung ein, und es kam die Sache dann nochmals vor der Strafkammer deS hiesigen Landgerichts zur Vcr- Handlung. Die Strafkammer schloß sich voll und ganz den Ausführungen des ersten Richters an und verwarf die Berufung. Möchte hiermit der Antisemitismus in Wirklichkeit ״als mit der Bildung und der christlichcn Humanität nicht vereinbar" allgemein gerichtet und verurthcilt sein, und jeder Gebildete, jeder Humane, jeder Christ die antisemitische Bewegung als eine Beleidigung für das deutsche und christliche Bewußtsein anschcn. Wir fürchten, daß es damit noch einige Zeit hat. So schmerzlich es auch ist, wir können uns der Wahrnehmung nicht verschließen, daß eine ganze Anzahl Deutscher, welche Anspruch auf Bildung, Humanität und christliche Gesinnung erheben, dem Antisemitismus huldigen in Wort und Thar. Cinc solche Thal hat auch dem bekannten Herrn Max Liebermann von Sonuenbcrg, Redakteur der ״Reuen deutschen VolkSzcitung" eine Anklage und Bcrurtheilnng zugczogcn. Derselbe hatte vor der Strafkammer I V. des hiesigen Landgerichts!. Rede zu stehen wegen des Abdrucks einer Schinähschrift, welche im Jahre 1706 zu Hamburg erschienen war. In diesem Pamphlet, mit welchem Herr Liebcrmann von Sonncnbcrg die Nummern 207׳ und 2(58 seiner Zeitung zu schmücken für gut fand, wird das Iudenthum in so heftiger Weise vernnglimpst, daß die Staatsanwaltschaft eine Anklage auf Gotteslästerung und Beschimpfung der Einrichtung der jüdischen Religion gegen den Herrn Redakteur erhob. Der Beschuldigte glaubte sich dantit rechtfertigen zu können, daß cs sich um den Abdruck einer Wissenschaftlichcn Schrift handle. Das Gericht aber war anderer Ansicht und vermochte selbst nach langer Bcrathung den wissenschaftlichen Kern der Veröffentlichung nicht zu erkennen. Es hielt vielmehr dafür, daß hier in der That nach Maßgabe der Anklage eine Lästerung Gottes und eine Verhöhnung der jüdischen Religion vorliegc. Nur in Betreff des Strasntaßcs wich cs von der Ansicht des Staatsanwalts ab, welcher eine dreimonatliche Gefängnißstrafc beantragt hatte. In Rücksicht darauf, daß ein ״öffentliches Aergcrniß", begangen durch den Abdruck, nicht nacl/gcwiesen sei, vernrtheilte cs Herrn Lieberinann von Sonuenbcrg zu 14 Tagen Gefängniß. O esterreich - Ungarn. j Pest, 17. März. Der zu Chemnitz gegen Ende dieses Monats stattfindende allgemeine Antisemitcu Kongreß wird auch in hierläudischcn gcsinuungSverwandten Kreisen svmpathisch begrüßt. Unsere guten Freunde setzen große Hoffnungen auf diese intcrnationalc Vereinigung. Ivan Simonyi wird mit sechs Abgesandten au demselben thcilnehmcn, während Istoczy Heißsporn zur Wahrung-der heimischen Interessen hier bleiben soll. Cs würde auch zu traurig sein, sollte Ungarn während einiger Tage der schützenden Obhut dieses großen Mannes entbehren müssen. —!׳. Prag, 0. März. Die theologische Fakultät, offiziell zu einem Gutachten über Rohling's Angriffe auf das Iudenthum ausgcfordert, hat die Abgabe eines solchen unter dem Vorwände abgelehnt, daß sie nicht hierzu kompetent sei. Der ehrenwert he Professor handle sicherlich nach bester wissenschaftlicher Ueberzeugnng; es handele sich um eine Spezialwissenschaft, welche ein besonderes Studium zur Voraussetzung habe. — Rohling soll auch eine Zuschrift an den Minister gerichtet haben, in welcher er seine Thätigleit als einen Alt der Vertheidigung darstellt; er könne dieselbe nicht anfgcben, weil seine Ehre als Professor und Gelehrter darin verflochten sei. Diese Schritte sind durch die k. f. Statthaltere! herbeigeführt worden, welche von Wien ans den Auftrag erhalten hatte, über Rohling's agitatorische Wirksamkeit Erhebungen anzustellen. Man ist hier begierig, ob die amtliche Einwirkung auf Herrn Rohling hiermit beschlossen ist. Jedenfalls liegt sein Buch in den Auslagen der Buchhändler nicht mehr aus. Wien, 18. März. In der israelitischen Kul> tusgemeinde von Hernals, Ottakring und Neulerchenseid hat sich ein Verein konsti-tuirt, der den Ban eines israelitischen Tempels in diesen großen Vororten anstrebt. Die Baukosten sollen durch freiwillige Spenden von Glaubensgenossen aufgebracht werden. Holland. —1— ^Amsterdam, 18. März. Ich beginne meine Schilderung der hiesigen Anstalten mit denjenigen, welche der ersten und Hanptgrundsänle des IudcnthnmS, dem Thorastudium, gewidmet sind uub gedenke zunächst des Beih-Hamidrasch der aschkenasischen Gemeinde. Der große und berühmte Rabbi Arje Löb Löwenstamm war es, welcher zu dessen (Gründling im Jahre 1 740 aufforderte. Wenige Jahre später aber stellte sich das Bedürfnis; nach größeren Räumen heraus, weil die vorhandenen die

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