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Jeschurun · 1883-03-08 · Heft 10 (8.3.1883) · p. 149

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 10 (8.3.1883)
Article
Die "Siloahinschrift"
Date
1883-03-08
Page
149 (sequence 2)
Language
German
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149 der dritten Zeile harrt noch seiner Erklärung, so viel Vorschläge zu derselben auch gemacht sind. Der letzte Buchstabe der vorletzcu Zeile kann, ebenfalls nach 3. Derenbourg'S Verinnthnng, ein ד gewesen sein und somit das Wort ״ מחתMaß" ergeben. Die Eigcuthümlichkeit und Wichtigkeit der Inschrift sind auf den ersten Augenblick klar. Unserer Erfahrung ganz entgegengesetzt, ist die Brechung von Wörtern auf zwei Zeilen; die einzelnen Wörter sind durch Punkte von einander getrennt. Ganz neue Wörter sind הנקנה und das völlig räthselhafte ,־TU. Zu beachten ist ferner die Auslassung des im plur. mase., רעו statt des gewöhnlichen רעהו, die Bildung הרה, für welche sich Analogiecn finden Levit 25, 2l und 26, 34 (והרצת ועשה), endlich die meist defektive Schreibung. Dies ist das Wesentlichste, was auf knapp zugemesseucm Raume von dieser merkwürdigen Inschrist mitgethcilt werden kann, die in Fachschriften bereite nach allen Seiten hin eingehende Behandlung erfahren hat, und deren Abfassungszeit mit Recht auf etwa 700 Jahre vor unserer Zeitrechnung angesctzt wird. Die Ausführung der Arbeit war eine überaus einfache. Zwei Arbeiter hatten nach ungefährer Berechnung je von einer Seite des Felsens zu arbeiten angcfangen und wurden gegen Ende der Arbeit wahrscheinlich durch den Schall aufeinander geführt. Vielleicht ist dieses.Getöse im Worte ירה angedeutet und stellt sich als eine bislang unbekannte Bildung der Wurzel ״ (זרד =---) נזרsieden" dar, (vgl. Gen. 25,29,34-. 2. Kön. 4, 36, 39), die von selbst auf die damit zusammenhängenden Geräusche bringt. Die Erscheinung. daß feste Massen einen Schall, der dem stoßartigen Brausen und Wallen eines kochenden Kessels, zumal in unterirdischer Wölbung, ähnlich klingt, fortleiten, besaß vielleicht eine gewisse Neuheit und schien merkwürdig genug, um im Fortleitcr selbst mitgctheilt zu werden, um so mehr, da er das Gelingen des Werkes vermittelt hat. Zwei und ein halbes Jahrtausend schauen uns auö diesen verwitterten Schriftzügcn au. Welche Erciguisse sind im Laufe dieser ungemessenen Zeit erschütternd, zerstörend über den Ort dahin gegangen, der uns in seinem Schoße diesen treuen Gruß aufbewahrt hat. Es ist, als ob die Zerstörung, die auf der Oberfläche gewüthet, auch ihre Spuren in das verlassene Dunkel des unscheinbaren Wasserlaufes hiuabgetragen hat, und ein Gefühl wehmüthiger Ehrfurcht mischt sich in daS Anstannen der ehrwürdigen Uebcrrcste des alten KulturflcißeS dcö Volkes Israel, das alle jene Stürme siegreich überdauert hat. .d. Wknsjiikgkl oder 100 neuenthullte, hcutziltage noch geltende, den Verkehr der Juden mit den Ehrislcn betreffende Gesetze der Inden: mit einer die Gntstchnng und Wcitcrent- Wickelung der jüdischen Gesetze darstellenden höchst intercssanten Einleitung. Von 01. Justus, *peculi opitex in lumme vmtutis. Paderborn 1863. Druck und Verlag der Bonifaeius-Druckerei. (96 S.) Krilisch bclcuchnr von Rol'biuer J>r ©11 gen Reimer in Kolin. 1 Fonsctzung.) Nachdem wir nun nachgewiesen, daß nach den auf dem Talmud beruhenden Aussprüchen hervorragender Gesetzcolehrcr verschiedener Zeiten die Juden alle in daS Gebiet der Rechtlichkeit, der Wahrhaftigkeit, der Mcnschenachtnng, des Wohlwollens und der Billigkeit gehörende Pflichten gegen Ehrisleu und Muhamedauer mit derselben Strenge und Gewissenhaftigkeit wie gegen Juden zu beobachten haben, und daß in jeder Rechts- Verletzung, die gegen einen Nichtjudeu — selbst wenn er Götzendiener ist — begangen wird, auch daS schtvere nach dem Talmud Joma 66 a im Leben unsühnbare Verbrechen der Entweihung dcS GotteSnamenS liegt; nachdem wir ferner nachgewiescn, daß der Jude in jedem, auch in einem von Götzendienern bewohnten und regierten Lande, zur strikten Beobachtung der Staatsgesetzt verpflichtet ist: wollen wir uns zu den Gründen wenden, durch die der Verfasser dcS ״Judenspicgel" seine Behauptung, daß die Bezeichnung Akum im Schnlchan aruch ״nichts anderes als Ehrist heißt" Nachweisen zu können wähnt. Der erste angebliche Beweis, den er hierfür aufstellt, besteht darin, daß- ״Schnlchan aruch Orach Ehajim § 111־ von einem Akum mir einem Kreuze die Rede ist." In der ״Quelle," der er diesen vermeintlicheu Beweis entnommen, muß sich wohl ein Druckfehler befinden, den der, seiner Angabe nach, mit den jüdischen Gesetzbüchern so vertraute speculi opifex bona fide uachdruckt, da die von ihm zitirte Stelle nicht K. 114, sondern 113 sich befindet, waS wir nur deshalb erwähnt, weil dieser Druckfehler merkwürdigerweise zweimal im ״Judenspicgel" sowohl S. 35 als S. 39 vorkommt. — Also weil O. Eh. 113, 8 gelehrt wird, daß ein Jude, wenn sich ihm während seines BeteuS ein Akum nähert, der ein Kreuz in seiner Hand hat. sich, wenn er auch gerade zu einer solchen Gebetsstelle gelangt ist, bei welcher er sich zu bücken hätte, nicht bücken soll, glaubt der Verfasser des ״Judenspicgel" einen Beweis gefunden zu haben, daß im Schulchan aruch Akum ״nichts anderes als Ehrist heiße." Indessen, wenn er im Stande gewesen wäre, die Quellen, die er zitirt und aus denen er geschöpft zu haben vorgicbt,

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