Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1883)
- Article
- Österreich-Ungarn : Wein [Nachricht]
- Date
- 1883-03-01
- Page
- 141 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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141 vor Aller Augen. Die große Menge ist einmal leichtgläubig und liebt obendrein den Skandal. Es ist daher wohl an der Zeit, das; die Mitglieder der geuauutcu Gesellschaft gegen Rohling das Wort ergreifen und in öffentlichen Blättern ihre sittliche Entrüstung gegenüber den im ,Talmud-Inden^ enthaltenen Unwahrheiten, Verdrehungen, Fälschungen und Entstellungen aussprechen. Der Talmud erlaubt den Inden weder Ucbervortheilnng und Betrug, noch niedrige Beschimpfung und gewissenlose Eidesleistung gegenüber Andersgläubigen. Am allerwenigsten gestattet er Mord und Todrschlag. Es sind das alles Dinge, die schon hundertmal in Schrift und mündlicher Rede von Sachverständigen, die wirklich die rabbinische Literatur kennen und sich des Lenmnndes der Unparteilichkeit erfreuen, ausgesprochen worden sind, aber die urthcilslosc Menge schenkt bcm Allen keine Beachtung. Der Skandal ist hübsch, darum wird fortskandalirt. Ob dadurch Tausenden die Ehre abgeschnitten und auch ihre leibliche Existenz bedroht wird, das ist den Hetzern einerlei. Vielleicht trägt die zweite Streitschrift von Franz Delitzsch: .Was Dr. August Rohling beschworen hat und beschwören will/ dazu bei, dem Fanatiker die Augen zu öffnen. Dem Professor der Theologie wird doch hoffentlich der Eid etwas Heiliges sein! Oder sollte Rohling ans Unwissenheit das Unglück des Antisemitismus heraufbeschworen haben und jetzt, nachdent alle seine Be- Häuptlingen widerlegt worden sind, nur ans Gelehrtendunkel und Eitelkeit den Inhalt seines .Talmud-Juden׳ nicht widcrnscn, so erkläre ich, auch ein Mitglied der Deutsch - Morgenlündischen Gesellschaft, hiermit, daß er sich der Sünde wider den Heiligen Geist schuldig macht, für die es bekanntlich auch nach dem katholischen Lehrbegriff keine Vergebung giebt. Die. theol. Dr. Ang. Wünsche." f. Wien, 25. Februar. Die von dem Herren- Hanse angenommene Novelle zum Volksschnlgesetze enthält einige auch für die Juden höchst bedeutsame Bestimmungen und die Verhaltdlnngen darüber kennzeichnen zu sehr den Geist ihrer Verfasser, daß deren Mitthcilnng von Interesse ist. Ich enthalte mich absichtlich der Darlegung meiner eigenen Ansicht und ziehe cs vor, nach der ״N. fr. Pr." zu berichten: Den! 21 folgt der § 48, die Aufhebung der 8 jährigen Schulpflicht, die Katholisirung der Schule. Denn, aller Umschweife entkleidet und von allem jesuitischen Beiwerk befreit, ist das die Bedeutung des § 48. Graf Friedrich Schönborn hat mit einiger Kühnheit den Beweis zu liefern unternommen, das; der 46 keine Verletzung des Staatsgrundgesetzes enthalte, und der edle Graf, welcher in den Kreisen seiner Standesgenosscn als juristische Leuchte gilt, leugnet den Widerspruch mit dem Staatsgrundgcsetze, weil § 48 das Lehramt als solches nicht von der Konfession als solcher abhängig mache, sondern nur die Freizügigkeit der Lehrer verlheile, die katholischen Lehrer an die katholischen Schulen, die protestantischen Lehrer an die protestantischen Schulen 1111 b die jüdischen Lehrer an die jüdischen Schulen weise. Das Sophisma ist ja so-durchsichtig, daß cs kaum nothwendig erscheint, cs anfzudeckcn. Ist die Ansicht des Grasen Schöuborn richtig, dann kann jeden Tag durch ein Gesetz verfügt werden, daß in Böhmen nur Ezechen, in Galizien nur Polen, in Dalmatien nur Kroaten als Beamte angestcllt werden dürfen, und dann steht kein Hindernis; im Wege, von einzelnen Beamtenstellen alle Nichtadeligen anszuschließcn; denn auch alles dieses wäre nur eine Acndcrnng der Freizügigfeit, nur eine modisizirte Vertheilnng der Beamten in die verschiedenen Stellen. Die ganze Unwahrheit dieser Argumentation aber hat Fürst Sapicha anfgedeckt, freilich unfreiwillig, indem er die Unwirksamkeit des £ 48 für Galizien beantragte mit der Begründung, daß dadurch die von den Städten erhaltenen Schulen in die Hände der Inden gelangen würden, was für das Land schädlich sei. Fürst Sapicha hat zwar gleichfalls ein unwahres Motiv angeführt, denn der wirkliche Grnnd der von ihm beantragten Exemtion für Galizien liegt notorisch darin, daß der $ 48 den Polen die rnthenischen Schulen ans der Hand winden würde. Allein halten wir unS immerhin an dem offen eingestandencn Motiv. Auf der einen Seite verweist Graf Schöuborn die jüdischen Lehrer an die jüdischen Schulen, und wenn sich irgendwo Schulen finden, in welchen die Kinder dieser Konfession in der Majorität sind/ dann steigt plötzlich der polnische Genius ans der Versenkung empor, um im Interesse des galizischcn LandcswohlS die Anwendung des Gesetzes zu snspcndircn. Ist unter solchen Umständen der § 48 nicht die Katholisirung der Schule'? ׳ Und wäre es nicht weit würdiger, auch den Zweck offen einzngestehen'? — Der deutsch-nationale Verein hielt am l 8. d. M. eine Volksversammlung ab, welche hauptsächlich eine Besprechung der sozialpolitischen Anträge der vereinigten Linken zum Zwecke hatte. Unter Anderem bemerkte in dieser Versammlung der Abg. Schönerer, daß er die Ausschließung des antisemitischen ״Wcstnngarischcn G.renzboten" vom österreichischen Territorium bedaure'.'. Er fürchte, die wenigen in der vereinigten Linken vorhandenen guten Elemente durch die Klnbdisziplin und den Ehrgeiz der Führer ans ihrer volkssrenndlichcn Richtung abgedrängt, und das; ihnen dadurch bei Neuwahlen der Boden entzogen werden könnte. Möchten diese Befürchtnngen nicht unbegründet sein!! Holland. —1— Amsterdam, 25. Februar. Die hiesige