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Jeschurun · 1883-02-15 · Heft 7 (15.2.1883) · p. 109

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 7 (15.2.1883)
Article
Österreich-Ungarn : Wien [Nachricht]
Date
1883-02-15
Page
109 (sequence 2)
Language
German
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109 Der § 4S sott die Bestimmung enthalten, das; als j verantwortlicher Veiler einer Schule nur Derjenige äugej stellt werden kann, für welchen derRachweis vorliegt. das; j er den Religionsunterricht der Mehrheit der Schüler zu j erthcilcn befähigt ist. Ebenso sollen nur solche Lehrer an! den betreffenden Schulen anniren können, welche;um Glaubensbekenntnisse der Mehrzahl der Schüler nach dem Durchschnitte der vergangenen fünf Jahre angehören. W Prestburg, Februar. ׳Dem von dem bekannten jndenfeindlichcnAbgeordnclen Ivan v. Simonyi hcransgegebenen ״Westiingarischen Grenzbolen" ist aus Grund des £ V<> des Preßgesctzcs Seiteno des öfterreichischeu Ministeriums der Postdebit entzogen kvorden. — Die ״Achtundvierziger Unabhängigkeilspartei", die ncnkoustitnirle äußerste Linke, verössentliehl ihr Programm und proklamirt cs als ihre rornchmlichste Ausgabe, den ungesunden Leidenschaften, dem Hasse zwischen Konfessionen und Bevölternngsklassen entgegen zn arbeiten. — Gottlob, — das bessere Bewußtsein gelangt doch nach und nach - zum Durchbruche und wird das Schlechte überwinden. W. Amitai. Nus Siebeubüra.eu. 311 der Ueberzenguug, daß 3hnen einige Mittheilnngeu ans dem jüdischen Gemeiudeleben eines Theils des alten Daciens, oder des romantisch schönen, historisch berühmten Siebenbürgenlandes nicht nninreressant sein dürften, will ich in möglichst konziser Weise eine Uebcrsicht ans der Bogelperspektive über Ihre ost-ungarischen Stammes׳ genossen jenseits des Königslcigs zn bieten versuchen. Das Großfürstenlhuni Siebenbürgen zählt bekannter-׳ maßen mehrere Bölkerschasten zu seinen Bewohnern, unter ivelchen zu Ende des vorigen Jahrhunderts unsere Glaubensgenossen noch sporadisch auf dem Lande auf Weilern und in Gauen ganz isolirt lebten, ohne irgend eine Körperschaft oder gar eine Gemeinde zn bilden. Es vereinigten sich 10-1״r> Inden, die in einem Komplex von Drtschastcn wohnten, zn einer Vetgemcinde, um ihrem religiösen Bedürfnisse durch alljährlich 2— 3 malige Bersammlung an den יגזים נוראים, eventuell auch an Sabbath- und Feiertagen, in. primitiver Art und Weise Genüge zn (1)1111. Sie stellten auch einen שוחט oder ש׳ץ נז׳ץ an, der ambulant funktionirte und das Faktotum der Gemeinde bildete. Wegen der damals herrschenden Rohheit der übrigen Bewohner, namentlich aber wegen des angestammten Judenhasses, hatten die Inden zu jener Zeit in ihrer Isolirtheit viel der Berhöhnnng und Bcrspottnug, viel des Druckes und der allseitigen Hintansetzung, der Beraubung und Bergewaltignng zu ertragen und zu erdulden. Sie erlagen fast unter dem schweren Drucke und schleppten unter der Wucht der Tagessorgen ihr kümmerliches Leben nur mühsam hin. Damals war Siebenbürgen, wie geschichtlich bekannt, unter der Herrschaft eines Wojeivoden, der seinen Sitz in der FcstnngSstadt Karlsbnrg hatte. An diesen ivendeten sich die Inden in ihrer Bedrängnis;, daß er ihnen ein Schutz- und Schirmherr werde. Dieser aber erklärte ihnen, daß, so lange sie zerstreut und zersplittert wohnen, er ihnen keinen Schutz gewähren könne, sie müßten sich denn zu einer einheitlichen Korporation vereinigen, einen nationalen Karakter annehmen, eine Gemeinde bilden und in seiner Rähe sich niederlassen, ans daß er in der Vage sei, seine schützende und schirmende Macht über sie ansznbreiten. In Folge dessen wählten sic damals die königliche Freistadl Karksbnrg zu ihrer Kolonisirnng. Sie bildeten alsbald eine Gemeinde, stellten einen שוחט und רב an, errichteten du בית הכנסת und eine כימיות בהרה , welche Institutionen für eine jüdische Gemeinde unerläßliche 'Bedingungen sind. In der Rcgiernngszeit Maria Theresia's gelang cs dieser ersten Indengemeinde Siebenbürgens ans Protektionsweg, für ihren Rabbiner das Privilegium eines Landrabbinats zu erwirken, da doch noch immer einzelne — wenn auch geringzählige jüdische Landgemeinden existirten. Und so waren auch in Wirtlichkeit alle, seit einem Zyklus von l 20 Jahren in Karlsbnrg snngirenden Rabbiner Landrabbiner. Dem Landrabbiner war die Ermächtigung verliehen, nach seinem Gutachten überall, wo die Rothweridigkeit es erheischte, eigenmächtig Unterrabbiner anznstellen. Diese letzteren unterstanden dem Landrabbiner in jeder Beziehung, so daß sie von jedem סידור קידושין;טין וחליצה, sowie die Gemeinden von den permanenten בנינים, dem Vandrabbinate eine Taxe Zahlen innyten.- Fovksctzuug folgt.) Belgien. .M Brüssel, H. Februar. Am Montag den 4.; Februar starb hierorts der wegen seiner Mildthätigkcit; und seiner hervorragenden intellektnclleu Fähigkeiten : geliebte und geachtete Senator Herr Bischosfsheim im : Alter von 7<> Jahren. Seit mehr als einem Dczenninm : war derselbe Mitglied des hiesigen Senats, in welchem er alle humanen und liberalen Interessen stets in einer Weise vertrat, die ihm einen hervorragenden Platz neben seinen Kollegen erwarb. Wir Halen einen Glanbenögenossen verloren, der die Inden mit Wort und That vertheidigte, der überall half, wo Roth groß war und Großinnth mit Bescheidenheit verband. Brüssel ' betrauert in ihm einen seiner bedeutcndsten Bürger und . hat seiner Trauer auch in würdiger Weise. Ausdruck gegeben. Am -8. er., dem Tage seiner Beerdigung, waren die Rationalbank, das Hotel de Bille und andere städtische Anstalten bis Mittag geschlossen; und in seiner gestrigen Bersammlung beschloß das Eollege deS; Echevins einer der Straßen unserer Hauptstadt seinen! Rainen bciznlegcn.

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