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Jeschurun · 1883-02-08 · Heft 6 (8.2.1883) · p. 93

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 6 (8.2.1883)
Article
Deutschland : Heilbronn [Nachricht]
Date
1883-02-08
Page
93 (sequence 2)
Language
German
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die Neligionsschule und wurde in seiner Gesammtheit - anstandslos genehmigt. Die Kgl. israel. Oderkirchen-! behörde erklärte nun auf diesseitiges Befragen, daß, ' abgesehen von den materiellen Bedenken (!) welche gegen den im August 1S81 einstimmig gefaßten Beschluß sprechen (obgleich der Posten für Schulprüfung von ihr genehmigt wurde) das Kichenvorsleheramt ohne die Mitwirkung des Rabbiuen oder dessen Stellvertreters, des Borsängers, nach den diesbezüglichen organisatorischen Vorschriften einen rechtsgültigen Beschluß nicht fassen könne. — Einsender dieses ist es nicht gelungen, im Gesetzbuch für die Israeliten in Würtemberg irgend einen Anhaltspunkt für die Begründung dieser Be- Häuptling zu finden, und cs wäre wünschcnswerth, zu ersahrcil, wann und wo die diesbezüglichen organisatorischen Bcstimulungcn erlassen wurden und zu finden sind? Hier sind Nabbiner und Lehrer von der Gemeindestcuer befreit, dagegen bezahlt die hiesige Gemeinde ca. 700 Mark Wohnungs-Entschädigung an den Nabbiner und besoldet den Vorsänger ״vollständig". Angesichts dieser Thatsachen muß sich jedem denkenden lind unbefangenen Menschen die Ueberzeugung aufdrängen, daß hier unzeitgemäße und unhaltbare Berhältnisse vorlicgen und eine Abänderung der etwa bestehenden Vorschriften unabweislich uothwendig ist. Nicht allein, daß Rabbiner und Vorsänger in den meisten Fällen von den Gemeiudeabgabcu befreit und letztere von ihr selbst besoldet sind, verfügen sie auch noch dllrch daS ihnen zuslehende Recht über den Geldbeutet der Steuerzahler. Es wäre deshalb das Wcnigste, was man verlangen kann und das geeigneten Orts auch Gehör finden dürfte, das, daß man den jüdischen Gemeinden in ihrer Verwaltung dasselbe Recht wie anderen Konfessionen ciuräumcn und vor Allem Rabbiner und Vorsänger aus den Kircheuvorstehcrämtcrn entfernen möge, wie dies in jedem Kulturstaatc, nicht nur in! übrigen Deutschland, fonbern vielleicht in ganz Europa der Fall ist. Bei speziellen Neligionsfragen mag dem Nabbiner bezw. Vorsänger eine berathcndc Stimme zuerkannt werden, im Uebrigen aber sollen sie ihres Amtes walten. Es ist geradezu beschäinend für alle israelischen Gemeinden des Landes, sich im Jahre!882 noch eine derartige Bevormundung gefallen lassen zu müssen und wenn im Landtage die in der Thronrede angeküudigten Gesetzeseutwürfe zur Durchführung einer vollständigen Organisation der evangelischen Kirchengemcinden und zur Regelung der bctr. Fragen für die katholische Kirche des Landes zur Sprache kommen, daun wollen Negierung und Abgeordneten auch der israelischen Gemeinden gedenken. Die Redaktion des ״Beobachter", welchem wir diesen Bericht entnehmen, bemerkt hierzu: Das Gutachten unserer Juristen lautet: ״Die vorliegende Einsendung scheint nur in ihrer Begründung nicht geeignet. Die Entscheidung der Obcr-Kirchenbchörde ist korrekt. Nach § 11 der Königlichen Verordnung vom 27. Oktober 1831, bctr. die Bildung und den Wirkungskreis der Vorstchcräiutcr der israelitischen Kirchengemeinden ״versammelt sich das Kirchenvorstehcramt, dringende Fälle ausgenommen, auf vorgängigc von dem Rabbiucr oder seinem Stellvertreter ergangene Einladuug. Der Rabbiner oder sein Stellvertreter leitet die Geschäfte und bringt die zu verhandelnden Gegenstände zur ordnungsmäßigen Berathung und Abstimmung. Im Falle der Stimmengleichheit hat der Rabbiner die entscheidende Stimme." Daran wird wohl nichts geändert werden, auch wenn im Uebrigen eine andere Organisation rc. beschlossen würde. Hierzu wird es aber überhaupt nur dann kommen, wenn die Israeliten zuvor eine ordentliche Agitation in's Werk setzen und durch Versammlungen klar stellen, was und worin geändert werden soll. G Lfönigsberg, 4. Februar. Ich habe Ihnen die traurige Kunde zu bringen, daß der große Rabbi Israel Salant נ׳ע in hiesiger Stadt am 2. d. M. entschlafen ist. Oe st erreich -U ngarn. f. Wien, 4 Februar. Daß unser Kaiser, welcher sich des beucidcnSwcrthen Looses erfreut, von allen Unterthanen seines weiten Reiches wahrhaft geliebt und verehrt zu werden, nicht der Letzte ist, welcher das bedauerliche Ausschrciten einer fanatischen Leidenschuft gegen die Juden aus tiefster Seele perhorreszirt, ist eine zu allgemein anerkannte Thatsachc, als daß sie einer bejondern Anführung bedürfte. Auf dc!n jüugfteit Hofballe erkundigte er sich angelegentlich bei dem Neichstagsabgcordnetcn Kallir nach den Brodher Verhältnissen und ließ sich eingehend über die Thätigfett der Komitns zur Unterstützung der russisch-jüdischeu Flüchtlinge und deren Schicksal in Amerika berichten. Er legte die innigste Theilnahme für diese Unglücklichen an den Tag und sprach seine Anerkennung über daS an denselben geübte Liebcswerk auS. ..t.. Pest, 1. Februar. Der tapfere General Klapka hat in Veranlassung der von gegnerischer Seite behaupteten Angabe, die Juden wären in dem ungarischen Kampfe des Jahres 1648 theilnahmloS geblieben, ein Schreiben erlassen, dessen Veröffentlichung in einem Organ, tvclcheS sich den jüdischen Interessen widmet, gewiß nicht unangemessen ist. ES lautet folgendermaßen:

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