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Jeschurun · 1883-02-08 · Heft 6 (8.2.1883) · p. 92

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 6 (8.2.1883)
Article
Deutschland : Altona [Nachricht]
Date
1883-02-08
Page
92 (sequence 2)
Language
German
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taflcn die Armen zu unterstützen, des Anderen Aufgabe ist durch seinen Titel gekennzeichnet. Der Eine konnte im vergangenen Jahre 624 Mark, der Andere 700 Mark veransgeben. Einem anderen hiesigen Vereine droht jetzt ein Prozeß. Der Anostattnngsvcrein hat die Besliinmnng, Beträge in Höhe von 1200 Mark unter seine Mitglieder zu vcrloosen, welche dieselben zur Ausstattung ihrer Töchter benutzen solleit. Die gewonnenen Beträge werden bis zur Verheirathnng von dem Vereine verwaltet; die davon anflanfendcn Zinsen werden alljährlich unter die im Vorjahre sich verheiratheten weiblichen Vcreinsmitglieder, denen kein Geivinn zngesallen ist, vertheilt. In den Statuten ist ausdrücklich vorgesehen, daß an den Gewinnen nur diejenigen partizipircn können, welche eine jüdische Ehe eingegangen sind. Es liegt nun aber ein Fall vor, in welchem die Betreffende sich mit einem Nichtjnden verheirathct hat, dennoch aber auf die Auszahlung dringt, während die Vereins- Verwaltung solche verweigert. Die Statuten sind seinerzeit obrigkeitlich bestätigt worden. Es handelt sich darum, ob diese Bestätigung auch unter dein gegenwärtigen Ncgimentc Geltung hat; der Nichterspruch wird dieses zu entscheiden haben. — Wir stehen vor den Wahlen zunt Vorstands- und Repräsentanten-Kollegium. Die Herren I. Fleischinann, I. Bing, W.Liepmann, H. -Heymann und E. Fleischmann scheiden ans. Wahlterminc sind ans den 14. d. M. für den Vorstand und ans den 21. d. M. für die Gemeindevertretung angcsctzt. —0 — Ans Anhalt. So hoch auch anderswo die jndcnseindliche Bewegung ihre Wellen schlägt, so wenig ist hier zu Lande etwas davon zu spüren. Die Negierung hält alle derartigelt Aenßcrungen streng darnieder, auch würden dieselben bei unseren Mitbürgern wenig Anklang finden. Baron 1>ou Eohn in Deo au steht nach wie vor in hoher und höchster Gunst, uiib wenn derselbe auch, wie unsere Gcldfürsten in Anhalt überhaupt, dem jüdischen Leben ganz fern bleibt, so ist das doch immer eine erfreuliche Erscheinung; der Außenweit gegenüber gicbt cs ja den Unterschied von strenggläubigen und gleichgültigen Juden nicht, sondern da wird, welcher Richtung er auch sei/ der Jude nur als solcher geachtet oder geringgcschützt. Dagegen ist das jüdische Gemeindcleben in Anhalt meistens und mit nur geringen, desto rühmlicheren Ausnahmen als höchst gesunkcn zu betrachten. Schon früh fand hier die neuernde Richtung Eingang, und da, wo ein besserer Geist noch in späterer Zeit vorhanden war, wurde derselbe durch Zank und Unfrieden verscheucht. Hier haben Diejenigen, die an der Spitze stehen sollten und das jüdische Geistes- und Gemeindcleben zu wahren hatten, sich schlimme Unterlassungssünden zu Schulden fontmen lassen. Sie lebten mehr nach außen hin, — angeblich um das Judenthum dort zu Ehren zu bringen — als daß sic sich um Erhaltung der heiligen Einrichtungen, Ler Schechita, Mikweh, des Gottesdienstes, der Schurle, (des häuslichen Lebens gar nicht zu gedenken) bemüht hätten. Dadurch ist jedem wahrhaft jüdischen Streben in hiesiger Gegend ungeheuer Vieles in den Weg gelegt, und nur mit höchsten Opfern ist cs möglich, an solchen Orten das Jndcnthum zunächst für sich in seiner Strenge zu wahren. Aber gerade hier zeigt cs sich oft, wie falsch es ist, des Friedens Willen das Mäntelchen nach dem Winde zu hängen; die gleichgültigsten Gemeinden sehen das gcsctzcstrcne Wirken ihres Leiters oft mit wohlwollenden Blicken au, und so Manches, worauf ja nur die Rabbiner und Prediger Einfluß haben können und woran die Gemeinden schuldlos sind, ändert sich in Folge dessen. Könnte ich Ihnen in Zukunft nur Berichte senden, die den Lesern des ״Jeschurnn" in jeder Beziehung zur Freude dienen! *Heilbronn, 16. Januar. Es dürfte interessirm, von einem Fall Kenntnis; zu erhalten, welcher so recht zeigt wie unpraktisch, ja vielleicht ungerecht die geßctzlichcn Bestimmungen betreffs der israelitischen Gemeinde- Verhälnisse in Württemberg sind und wie sehr Her allseitige Wunsch gerechtfertigt ist, eine zeitgemäße imd den dermaligen Verhältnissen entsprechende Abänderumg in den diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen v!vm Jahre 1828 zu verlangen. Im August 1681 wurde in ordentlicher Sitzung des hiesigen israel. Kirchenvorsteheramtes von den ans der israel. Gemeinde erwählten 5 Kirchcnvorstchern (Rabbiner und Vorsänger waren gerade in Ferien abwesend) der einstimmige Beschluß gefaßt: ״Es solle die Kgl. israel. Obcrkirchcn-Behörde ersucht werden, wie in früheren Jahren, so auch j.ctzt! wieder einen Fachmann als Examinator zur Priifnng der Religions-Schulen des Landes zu bcorbtcni und die hiesige Gemeinde in thunlichster Bälde zu berücksichtigen." (Selbstverständlich auf Kosten der Gemeinde.) Der Vorsitzende des Kirchenvorsteheramtes, .Herr Rabbiner Dr. Engelbert, zugleich Schnlinspektor für die Religions-Schule, hat die Verpflichtung, die Beschlüsse des Kirchenvorsteheramtes zur Ausführung zu bringen. Sei cs nun, daß der besagte Beschluß dem Vorsitzenden als solchen, oder dem Schnlinspektor nicht ganz paßteer blieb trotz mehrfacher Mahnung unausgeführt. Mit der Vorlage des Etats pro 1882/8-) gelaugte dieser Beschluß zur Kenntnis; der Kgl. israel. Oberkirchenbehörde, worauf der -Herr Rabbiner Dr. Engelbert, nichts Eiligeres zu thnn hatte, als sofort in einer Separat-Eingabc an oben genannte Behörde gegen die Ausführung desselben zu rcnionstrircn. Dieser Etat enthält für jedes der 3 Jahre emen Ausgabeposten für Bestellung eines Examinators für *

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