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Jeschurun · 1883-02-01 · Heft 5 (1.2.1883) · p. 78

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 5 (1.2.1883)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1883-02-01
Page
78 (sequence 2)
Language
German
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78 Scminarbchördc nachgcgeben, baS Nabbincrseminar anS dem zicnllich entlegenen Boulevard Richard Lcnoir nach dem Quartier Latin .zu verlegen, dem Stadttheilc der studierenden Jugend und dem Sitze der mciftcn gelehrten Anstalten. Zu lctzcrcn gehört namentlich die Sorbonne, der vor etwa zweihundert Jahren erbaute UnivcrsitütSpalast, in welchem drei Fakultäten ihr Domizil haben. Die Abtheilnng für die ״hohen Studien" hat auch einen Lehrstuhl für Talmud, der gegenwärtig von einem Inden eingenommen wird. Die Pariser Universität isr vielleicht die einzige, die in dieser Weise die Talmndwisscnschaft dem großen Publikum zugänglich zu machen sucht, und während in anderen Ländern vielfach der Haß gegen unsere (Glaubensgenossen und die Unkenntniß unseres Schristthums eine irrthümliche Meinung über seine Lehren verbreiten konnte, finden wir bei den französischen Autoren, welche mit Liebe und ohne Voreingenommenheit sich diesem Studium hingeben, Stellen wie die folgende, die wir nach einem im ״UniverS Jsraclitc" enthaltenen Auszüge den jüngst erschienenen ״Anfangsgründen der VolkSwirthschaft" des Herrn v. Lavelcyc entnehmen: ״In der Vorzeit hatten die Israeliten die steilen Berge Palästinas in ein Land verwandelt, wo Milch lind Honig stoß und wo eine zahlreiche Bevölkerung im Wohlstände lebte. Später in die Welt hinauSgestrent sitchtcn sie hier ihre Eroberungen in einer sparsamen Anhäufung des Kapitals. Komnlt ihre Ucbcrlegcuhcit in dieser Beziehung von ihrer Naec? Keineswegs; denn die Araber, Semiten so gut wie sic, sind ungefügig in Bezug auf Volkswirthschaftlichen Fortschritt; sie ist vielmehr die Folge ihrer Auffassung über Moral und Religion, die bei ihnen die Produktivität und das Streben nach Erhaltung des Wohlstandes zur zweiten Natur gemacht hat. Im Alterthumc war sonst überall die Arbeit verachtet, sie war das LooS der Sklaven. Die Propheten Israels hingegen verherrlichen die Arbeit als die Quelle alles Wohlstandes und tadeln die Trägheit als 'die Mutter aller Laster und Leiden. Die körperliche Arbeit wird als ein Mittel betrachtet, um sich geistig aujzurichten, und selbst der Gelehnenstand soll sich mit ihr befassen. Die Weisen und ihre Schüler pflegten den Pflug zu führen. Ihr Grundsatz war: Arbeite körperlich und vervollkommne dich geistig." (Schluß folgt.) Rußland. * In dem ״GoloS" war unlängst folgender Leit: artikel zu lesen, mit dessen Sentenzen Jeder einverstanden sein wird, der nicht etwa durch unbegründeten Haß gegen Inden verblendet ist- Unter den vielen Fragen, welche im vergangenen Jahre zur Sprache gebracht worden sind, zog besonders die Jndcnsragc die Aufmcrksamkek ans sich. Leider hat man noch bis jetzt sehr wenig von den Erfolgen der Hauplkommission in Sachen der Judenfrage vcrnonnncn. Diese Kommission aber sollte laut Beschluß des gcmcsscneu Allerhöchsten Befehls des Ministerkomitas die Resultate ihrer Bemühungen der Kaiserlichen Rathsverjannnlnng zur Prüfung vor'.cgcn Und der jetzige Zustand der Dinge verlangt auch wirklich eine möglichst rasche Beendigung derselben. Jede zeitliche Beantwortung einer Staatsfrage enthält in sich sozusagen ein Gcständniß von Seiten der legislativen Gewalt, daß sic noch selber nicht zur Genüge alle Punkte dieser Frage habe aufklärcu können. Die Rothwendigkeit der endlichen Lösung der Judenfrage erscheint aber um so dringender, wollte man, wenn auch nur flüchtig, in den faktischen Sachverhalt der ״zeitlichen" Anordnungen gegen die Juden vom :1. Mai 1882 eindringcn. — Abgesehen schon von den cigenthümlichen, nencrfundcncn Mitteln zum Zwecke der Assimilirung der Juden mit den Ureinwohnern und der Erweckung und Hebung des Russischen Bürgerrecht-GefühlS Unter denselben, die da bestehen in Entziehung deS EigenthnmSrechtS in Bezug ans Erwcrbnng und Pachtung deS LandeigenthnniS zum Zwecke j der Agrikultur; abgesehen hiervon ist der 5. Artikel dieser ordnungswidrig nicht pnblizirten Bestimmungen, welche speziell die Entziehung des Rechts für AuSschankgeschäftc von den Juden behandeln, völlig unvcrstündlich. Wie bekannt, gestattet dieser Artikel den Juden das Gwtrünkegeschäst ״ausschließlich nur in eigenen Häusern, gebaut ans eigenem Grund und Boden, dessen Kanfschein aber außerdem noch vor Erscheinen dieser Anordnungen bereits anSgeferligt sein muß". Was in aller Welt, fragen wir, kann cs die Gesellschaft und die Negierung kümmern, wo die Betreibung des GetränkegcschäftS slattsindct, ob in einem eigenen oder gemiethelen Hause? Welch ein Unterschied ist eS für sie, ob dasselbe in dem eigenen Hanse stattfindct, welches vor dem ‘21. Juni 1882 erworben wurde, i oder nach dieser Zeit? Warum soll der Besitzer eines eigenen Hauses aus eigenem Grunde demjenigen, welcher! ein eigenes HauS auf gepachtetem Lande hat, beim > Geschäfte vorgezogen werden? Schließlich deuten gar die örtlichen Behörden den im bczcichncten 5. Artikel der ״zeitlichen Anordnungen" ausdrücklich envähntcn ״Kanfschein" dahin, daß dadurch denen, die ein eigenes HauS kraft anderer unbestreitbarer Dokumente besitzen, wie z. B. Jnventarien, SchenkuugSdoknmente :c., das Recht des Getränkegeschäft versagt ist. Darum fragen wir: Woraus gründet sich die Verwerfung deS EigenthumSrcchts bei Vorhandensein solcher Dokumente, welche in allen anderen Beziehungen als vollgültig anerkannt sind? Möglich aber, daß sich die Juden beim Gc-

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