Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1883)
- Article
- Ein gräflicher Mäcen des Judenthums
- Date
- 1883-02-01
- Page
- 69 (sequence 2)
- Language
- German
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die betreffende Bcitragsleistung von sich abzuwälzcn, da er nachweisbar für humanitäre Zwecke, namentlich für den Schulnntcrricht der armen Bevölkerung seiner Besitzungen, alljährlich namhafte Summen verausgabe, daß er jedoch der Pietät gegen seinen Vater gerecht zn werden glaube, wenn er behaupte, daß die Beitragslcistung für die jüdischen Schulzwecke unter den heutigen Verhältnissen den Intentionen des Stifters fern gelegen seien. Zur Begründung dessen führt der Anwalt weiter aus, daß die gegenwärtige Volksschule in Knttenplan, entsprechend dem Volksschulgesetzc, keine konfessionelle sei, daß dem jüdischen Seelsorger für die Ucbcrwachnng des Schulunterrichtes nach dem Gesetze keinerlei Jngcrcnz zustehe, daß sonach die Erfüllung der Intention des Stifters unmöglich werde und die Stiftung selbst natnrgemäß erlösche. Dem gegenüber betonte der Negicruugs- Vertreter Scktionsrath Dr. Ritter von Spann ltitb der Vertreter der bctheiligtcn israelitischen Knltnsgemcinde zu Knttenplan, Dr. Moritz Graf ans Pilsen, im Wescntlichcn: Durch das Volksschnlgcsetz werden bestehende Stiftungen nicht altcrirt, auch sei die fragliche Stiftung ebensogut eine Nabbinatswie eine Schulstiftung und wenn auch die .Ucbcrwachnng des gesummten Schul- Unterrichts dem Rabbiner unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zustehe, so sei ihin doch eine Einsiußnahmc auf denselben als Vetter des Religions׳ Unterrichts ermöglicht. Es bestehe daher die Wirksamkeit der Stiftung, wenn auch unter etwas geänderten Verhältnisscit, fort und cs seien keine juristischen Momente vorhanden, welche eine Ungültigkeit derselben rechtfertigen würden. Der Verwaltungs-Gerichtshof wies unter Adoptirnng dieser Motive die Beschwerde als unbegründet zurück. (R. f. P.) ״Die Mcimlieschmg des K!m1llu!tHt1l £1111t1n1Miu!1ts. (Lchluß.) Ebenso ist cS eine gedankenlose Phrase, welche sich in der Behauptung ansspricht, der Rabbiner müsse die religiöse Anschauung der Majorität der Gemeinde theilcn, und sei diese ״radikal," so erheische es die Rothwendigkcit, daß auch des Rabbiners religiöse Ueberzcngung dem Radikalismus znneige. Und nicht minder obsolet ist das vermeintlich überaus weise Diktum von bem ״Uebcr - den-Parthcicnstehen" des Rabbiners. DaS Nabbineramt ist das Lehramt der Religion. Des Rabbiners Aufgabe besteht somit darin, die Gemeinde über den Inhalt der Religion zn belehren, sie für , dieselbe zu begeistern und zur Befolgung der rcligionSgesetzlichen Anforderung zu veranlassen. Seine Ucberzeugnng muß deshalb in vollstem Einklänge mit dem Gesetze und der Lehre stehen, und zu der gleichen ״religiösen Anschauung" hat er die Mitglieder seiner Gemeinde heranzubildcn. Je mehr diese sich dem Judenthnme entfremdet haben, je geringer das Verständniß des erhabenen Inhalts der Gesetze bei Ihnen geworden ist, je schwächer das Bewußtsein von der unauflöslichen Verpflichtung zum Gehorsam gegen dieselben in ihnen lebt, desto kräftiger und inniger wird die religiöse Ucberzcugung des Rabbiners sein müssen, desto hingebender und treuer wird er sich seinem Berufe zu widmen haben. - Denn cs gilt, die Erschlafften zu crinnntcru und die Irrenden auf den rechten Pfad zu weisen; denn cs gilt, erst den Boden für die Saat cmpsänglich zu machen, um den Geist des Jndenthums zn pflanzen, zu pflegen und zu fördern in Hans, Schule uiib Gemeinde; denn cs gilt an die Stelle der Gleichgültigkcit heilige Begeisterung, an die Stelle dcS Jrrthums die Erkenntniß der Wahrheit, an die Stelle des Leichtsinns ernste Treue und willigen Gehorsam in alle Kreise cinznsührcn. Und nur dcnt reinsten, übcrzeugnngsvollftcn Eifer kann so Großes gelingen. Wehe, wenn der Führer selbst schwankend und des rechten Weges unkundig ist; wehe, wenn der Lehrer sich von dem Schüler meistern läßt; wehe, wenn der Prediger ängstlich lauscht ans die Stimmung der Zuhörer und nur Dasjenige spricht, was keinem unbequem tft; wehe, wenn der Verkünder des Gottesworts, der Vertreter des Jndenthums nicht in voller Treue zum Worte (Lottes, nicht mit ganzem Herzen und in gewissenhaftem Gehorsam zum Jndenthnm steht! Wehe, wenn וכשלת חיום וכשל גם בגיא עמך לילה, wenn dcnt Schwanken der Gemeinde der Rabbiner keinen Einhalt thnt, sondern sich beeilt der ״religiösen Strömung" rasch zu fachen, so daß והיה בעם בנהן, Gemeinde und Rabbiner in dem Wanken und Schwanken, in der Halbheit und Unentschiedenheit mit einander wetteifern! Wehe, wenn Derjenige, welcher des Volkes Lehrer, Meister und Führer sein soll, sich selbst von irgend etwas Anderem belehren, leiten und beeinflussen läßt, als von dem Gesetze; wen» er selbst abwcicht von dem Wege und statt die Fahne des Jndenthums seiner Gemeinde voranzutragcn, sich zum Schlcppträgcr des Jrrthnms, der Leichtfertigkeit und des Ungehorsams seiner bcthörten Gemeindeangchörigen erniedrigt! Dann mag er bei seiner Gemeinde beliebt sein, dann mag man ihn rühmen als den friedlichen, versöhnlichen, aufgeklärten Geistlichen — seines Amtes hat er aber nicht gewaltet, seine Aufgabe nicht erfüllt. Ihn trifft vor allen Anderen die Schuld, wenn in der (Gemeinde nicht das NeligionSgcsetz, sondern die Weisheit hochmögender Vorstände und die Laune der Repräsentanten das Szepter führen;