Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1883-01-25 · Heft 4 (25.1.1883) · p. 61

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 4 (25.1.1883)
Article
Österreich-Ungarn : Lemberg [Nachricht]
Date
1883-01-25
Page
61 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2932754-2932996-2933001--11790-2951751
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

61 Lösung dieser Frage ohne Inanspruchnahme der Hülfe der öffentlichen Fonds sei hauptsächlich den eifrigen Bestrebungen sämmtlichcr an dem lnnnanitärcn Werke bcthciligten Vereine und Personen zu verdanken. In anerkennender Weise werden hierbei besonders die Verdienste aller Filialen der Alliance Israülitc, des Baron Hirsch aus Paris, seines Bevollmächtigten Vencziani, des Wiener Komites, des Vorsitzenden Wertheimcr und der Mitglieder Alfred Stern und Beruh. Singer, dann die Verdienste des lokalen Komites zu Brody, des Vorsitzenden Nierenstein, der Mitglieder Bloch und Goldhnber, schließlich der Eifer des russischen HauptmannS Debil, welcher durch die möglichste Vereinfachung der vorgcschriebenen Formalitäten zur Beschleunigung der Nepatrierung wesentlich beitrug, hcrvorgehoben. Pest. Ich beeile mich, Ihnen aus den Ver- Handlungen deS Abgeordnetenhauses vom 2t». d. M. zu berichten, daß der Ministerpräsident Tisza bei Gelegenheit der Verbandlung über die gemischten Ehen in eindringlicher Ncdc mahnte, den Frieden zwischen den verschiedenen Neligionsbckennern zu wahreil, da nur in ihm die wahre Wohlfahrt des Landes eine feste Grundlage finde. — In Betreff einer Petition, welche die Bestimmung erbitten wollte, daß fortan der Tal- »und nur in ungarischer Sprache gelehrt werden dürfe, hatte der Ausschuß die Ueberwcisnng an den Kultustninister beantragt-, von anderer Seite wurde aber gewünscht, die Zurückgabe des Gesuchs an die Petenten zu beschließen. — Eine fernere Petition verlangte die Anfheluing der Emanzipation der Israeliten. Hierzu beantragte der Ausschuß motivirtcn Ucbergaug zur Tagesordnung, da kein Anlaß für eine derartige Gesetzäuderung vorhanden sei. Der Referent Berzcwiezh hob namentlich hervor, daß cs diesen und ähnlichen Petitionen gegenüber gelte, zur Wahrung der Ruhe und des Ansehens, mit aller Entschiedenheit eine abweisende Stellung cinzunehmen. * Pest. In Betreff der in der Theiß gefundenen Leiche haben die Uuivcrsitätsprofessoren nnitmehr ihr Gittachtcn dahin erstattet, daß dieselbe jedenfalls viel länger im Wasser sich befand, als nach dem früheren anderweitigen Urthcil behauptet wurde; cS sei sehr wohl möglich, daß die Leiche während 76 Tage im Flusse gelegen. Ebenso könne die Möglichkeit nicht in Abrede genommen werden, daß die Leiche von einem 14 Jahr und 4 Monate alten Mädchen herstamme. Der Hauptvcrthcidiger der angeschuldigten Inden, Herr Karl EötvöS, hat bei der königlichen Tafel Berufung erhoben gegen die Weigerung des Nhircghhnzaer Gerichts, die zurückgchaltenen Theile der Leiche den Sachverständigen zu übergeben. In erwartungsvoller Stimniung wird dem endlichen Ausgange dieser schaurigen Assairc entgegengesehen. Möge Gott der Wahrheit und dem Rechte den Sieg verleihen. * Aus Siebenbürgen. Auch in das ,.Waldland" der südöstlichen Karpathenlette, wie das schlnchtenrciche Hochland der Maros, des Szamos und des Alt in seiner itngarischen Bezeichnung ״Erdely" geitannt wird, auch in das entlegene Großfürstenthun! Siebenbürgen ist die Kunde von dem Wiedererscheinen des ״Ieschurnn" gedrungen nrid ist auch hier in manchen ,Kreisen mit einem sreundlichen Glückauf begrüßt worden. In dicsein nationalitätenreichcn Lunde findet sich auch die Jakobsfamilie mit etwa 30(100 Seelen vertreten, über deren Verhältnisse ich Ihnen demnächst berichten werde. ES gilt auch bei ihnen, den, zwar noch nicht (Gottlob erstickten, aber leider erschlafften, jüdischen Sinn und jüdischen Geist zu wecken ltnb zu beleben.. Auch hier gilt cs zu einer frischen Thätigkeit aufzumuntern und das Bemühsein der Zusammengehörigkeit. das Gefühl בל ישראל ערבים זה לזה der Solidarität zu stärken und zu pflegen. Ein Organ, das sich dieses erhabene Ziel steckt, welches mit innigem Verständnisse unseres heiligen Erbes, des Iudenthums, ein offenes Auge für die Erfordernisse der Gegenwart verbindet und also belehrend, klärend, erhebend, ermunternd die zersprengten Söhne des Gottesvolks wiederum um das alte glorreiche Banner zu einer einmüthigcn Schaar zu sainmeln weiß, welche in Begeisterung den hehren Fahneneid נעשה ונשמע der Ahnen wiederholt — ein solches Organ wird überall Herzen und Gemüther jinden, die sich seiner freuen und ihm Gedeihen wünschen. Mit versöhnender Milde, aber auch in entschiedenem Ernste die Schäden zu kennzeichnen und deren Heilung zu suchen, und also ein Herold der Liebe und der Wahrheit zn sein, — das wird als die nächste Ausgabe erscheinen; und hierzu mitznwirken, ist der Arbeit werth. Unter diesem (Gesichtspunkte beabsichtige ich, über die hierländischen Zustände von Zeit zu Zeit zu berichten. Nnszland. Eine erstaunliche Thatsache ist dieser Tage in Kiew bekannt geworden. Ein alter Jude wandte sich näutlich, wie die ״Od. Ztg." meldet, an einen der Beamten im Kiewer Ditma mit der Frage, ob nian daselbst ein Handclszcngniß kaufen könne. Der Beamte forderte die Vorzeigung der Dokumente. Ztir großen Verwunderung desselben überreichte ihm der Jude itidessen anstatt eines Dokuments eine Quittung vom Wassilkowschcn Stadtamte, die wörtlich lautete: ״Dieses Zcugltiß berechtigt den Inden (hier folgt der Name) zum Tragen eines Käppchens für das Jahr 1682. Die Gebühren hierfür sind mit -> Rbl. erhalten." So unglaublich es auch sch.ittt, so exislirt solch ein Gesetz dennoch und zwar ans dem Jahre 1848 d. d. 27.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.