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Jeschurun · 1868-07-01 · Heft 10-12 (Juli 1868) · p. 362

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 10-12 (Juli 1868)
Article
Der Schomre-Hadath-Verein in Ungarn
Date
1868-07-01
Page
362 (sequence 10)
Language
German
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362 *bei’ Schomre-Hadath-Verem in Mgürtt. noch manchen jüdischen Mannes Herz, mehr als die Gegner zu glauben scheinen oder vergeben, die Erkenntniß seiner Pflicht degeistert und die alte Entschiedenheit bewährt, die ihn befähigt ein ״Wächter des Gesetzes" zu sein. — Hierin dürfte das praktisch wichtigste Moment der Wirksamkeit des Vereins der negüenden Richtung gegenüber sich charakterisiren. Zur Verwirklichung dieser Zwecke dient dem Vereine die Organisation von Orts- und Bezirksvorständen, die zum Central-Comitö in Correspondenz treten, die Landes-Generalversanimlung u. s.w. Vor allem aber die Presse. Hierdurch, sowie durch die Aufnahme der Verbreitung der ungarischen Sprache bei den Glaubensgenossen unter die vom Vereine angestrebten Ziele, entwindet er der ihm gegenüberstehenden Neologie das Monopol einer Waffe, das sie bislang in ihrer Weise weidlich ausgebeutet hatte. Der Verein hat unter dem Titel ״Magyar Zsidü" ein Organ gegründet, das sich bereits einer immer wachsenden Theiluahme zu erfreuen haben soll. Der Verein tritt damit in steien Rapport zur Oeffeutlichkeit, es ist ihm dadurch Gelegenheit gegeben, belehrend und anregend einzuwirken und insbesondere ermöglicht er es hierdurch einem Jeden, die Tendenzen des Vereins und die Weise ihrer Vertretung kennen zu lernen. Auch dies ist freudig zu begrüßen. Nichts hat eine gerechte Sache mehr zu scheuen, als ein sie umhüllendes Dunkel. Nichts ist ihr förderlicher als das Auge weitester Oeffentlichkeit. Mit dieser Tendenz und Organisation steht der Verein auf der Basis seines unveräußerlichen Rechts; es ungeschmälert aufrecht zu erhalten ist sein Ziel. Das sogenannte orthodoxe Jndenthnm überläßt jede andere Richtung ihrem eigenen Eutwickeluugsgang; aber im Namen des Rechts darf es auch verlangen, daß man cs seine eigenen Verhältnisse nach der unverkürzten Anforderung seiner Lehre ungestört constituiren lasse; es verlangt die Verwirklichung seines natürlichen Rechts, die Gewährung eben jener Gewissensfreiheit, deren Name eine Richtung stolz auf ihre Fahne geschrieben, die in ihre» Thaten sie verleugnet, die, wie die Vorlagen der am 17. Februar dieses Jahres in Pesth zusammengetretenen Konferenz beweisen, noch weit davon entfernt ist, auch die ersten Postulat? dieses Princips das sie stets und stets im Munde führen, freimüthig und offen zu realisiren. Bcharrt der Verein auf diesem Standpunkte,

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