Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Rundschau auf dem Gebiete jüdischer Interessen
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 277 (sequence 4)
- Language
- German
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Rundschau ick Gebiete Wischer Interessen. 277 HeiligthUM Abgestorbenen die AugeN zu öffnen, wohin die Reform» bestrebünMN schließlich führen. Bei Gelegenheit der׳ Gründstein» legung der neuen Synagoge der Gemeinde ״Bene Israel" in CtttciNiiaki am 5. Juni sagte der genannte Herr in seiner Weihrede : die Verfassung der Union sei das höchste Gesetz, ihm folge erst iM der Religion, die Constitution solle betrachtet werden als göttliche Offenbarung. ״Denn", wie der Jewtsh Messenger nun die Rede Wörtlich referirt: ,,wir Israeliten der Gegenwart träumen nicht mehr SM einer Wiederherstellung Palästinas und dem Kommen eitles mit dem DiadeM irdischer Macht und Glanzes gekrönten Messias. Amerika ist unser Palästina; hier ist unser Zion und Jerusalem; Washington und die Unterzeichner jener glorreichen Erklärung der Unabhängigkeit, der allgemeinen Menschenrechte, der Freiheit und des Glückes sind unser Messias." Auf dem Gebiete der politischen und socialen jüdischen Verhältnisstz hätten wir die am 25. Mal erfolgte Sanktionirung der confessionellen Gesetze durch den Kaiser von Oesterreich zu constatiren, welche u. A. die Schule der Aufsicht und Leitung des Staates unterstellt. In den ״Landesschulrath", als oberste Unterrichtsbehörde, werden ״Geistliche aus den im Lande bestehenden Confessionen", also auch jüdische berufen werden; das Lehramt wird auch den Juden zugänglich sein. De» sonstigen uns Juden berührenden Inhalt dieser Gesetze haben wir bereits früher mitgetheilt. Im Norddeutschen Reichstage wurde in Folge eines Antrags von M. Wiggers beschlossen: ״den Bundeskanzler aufzufordern, daß in Ausführung des am 23. October v. I. gefaßten Beschlusses des Reichstages baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesondere 1) für alle Eidesleistungen der Israeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt, 2) die volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theiliiahme ätt der Gemeinde- und Landesvertretuiltz, sowie zur Bekleidung öffentlicher Gemeinde- und Staatsämter ausdrücklich anerkennt." Am 23. October v. I. hatte nämlich der Reichstag die Petitionen der Mecklenburgischen Juden dem Bundeskanzler ebenfalls mit der Aufforderung überwiesen ״in nächster Session" ״eine», alle noch