Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Rundschau auf dem Gebiete jüdischer Interessen
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 275 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Rundschau int Gebiete jüdischer Interessen. 275. zur Veränderung unseres Gottesdienstes Gevatter stehen, nichts Anderes, als bewußte oder unbewußte Lügen. In Wahrheit haben diese ״gottesdienstlichen Reformbestrebungen" zwei Quellen. Entweder gehen sie von Denjenigen aus, welche die Verbindlichkeit der schriftlichen, mündllchen und rabbinischen Lehre überhaupt thatsächlich längst leugnen und durch fortgesetzte Höhnung und Außerachtlassung der Sabbath-, Speise- und Ehegesetze, durch ihr ganzes Thun und Lassen, praktisch diese ihre ״religiöse Ueberzeugung" bekennen; — diese wollen durch die Veränderung der auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Liturgie bekunden, daß man jetzt ganz anderer Jude sei als ehedem und für diesen ganz anderen, modernen, ״auf der Höhe der Zeit stehenden" Juden, der schon so ״aufgeklärt" ist, daß er mit mitleidigem Lächeln auf den ״ungebildeten" Juden der Vergangenheit und Gegenwart, welcher noch so beschränkt war und ist, die jüdischen Gesetze gewissenhaft zu beobachten, herabschaut, sich auch ganz andere gottesdienstliche Formen geziemen. Essoll dadurch ausgesprochen werden, daß das alte Gesetz aufgehoben, und wie der Synagogen-Gottesdienst ein anderer geworden, so sei auch für das Leben ein neuer Codex nothwendig; so wie bei ersterem die jeweilige Laune und das Beliebe» Norm gebend sei, so hätte auch für das Leben ein Jeder sich selber das Gesetz zu machen, nach welchem er sich richten wolle, ein jeder habe seinen eigenen Schulchan-Aruch, . wie das Sprüchwort sagt. Für diese soll die Reform des Gottesdienstes den gesetzeswidrigen Wandel sanktioniren. Oder aber es dringen Männer auf eine Reform des Gottesdienstes, welche praktisch noch wenigsteirs die hauptsächlichsten Gesetze erfüllen, die aber in der Theorie bereits mit der Lehre gebrochen habe». Da sind einige, welche an den Verheißungen eines persönlichen Messias und was hiermit zusammenhängt, Andere, welche an der Unabrogirbarkeit der rabbinischen Vorbcugungsgesetze Anstoß nehmen u. s. w. Diese beabsichtigen mit einer solchen Reform entweder die Ausmerzung derjenigen Lehren, welche in ihrem Gemüthe keinen Boden haben, oder die praktische Bethätigung ihrer Ansichten von der Umgestaltungsbedürftigkeit der rabbinischen Lehren. Bei ihnen soll die Reform des Gottesdienstes dir Legalisirung ihrer unjüdischen Gesinnung sein. Wir wollen hier nicht untersuchen, aus welcher dieser beiden