Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 6 (März 1867)
- Article
- [Nachricht] / Rubensohn, B. J.
- Date
- 1867-03-01
- Page
- 219 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Miscelle. Von einem Professor L'Empereur in Leyden in Holland, wurden zu Anfang des 17. Jahrhunderts mehrere Traktate der Mischna nebst Commentaren, in lateinische Sprache übersetzt und — Druckort: Leyden 1637 — edirt. Die Stelle, Traktat Baba-Kama Abschnitt 9 Mischna 9:הגוזל את אביו ונשבע לו ומת, הרי זה משלם קרן וחומש לבניו וכו': Wenn Jemand seinen Vater — dessen einziger Sohn er ist — beraubt hat, der Vater indeß gestorben ist, und der Sohn nunmehr sein begangenes Unrecht, der Vorschrift 3. B. M. Kap. 5 V. 23 והשיב את ״ הנזלר,er statte das Geraubte nebst einem Plus-Fünftheile davon, wieder zurück," entsprechend, wieder gut machen will, wie vermag er dies, da er doch einziger Erbe und Niemand vorhanden ist, dem er das Geraubte zurückerstatten könne? Er soll — fährt dir Mischna fort — den Betrag des Geraubten nebst dem Plus-Fünftheile seinen eigenen Kindern geben, indem diese doch die präsumtiven einstigen Erben ihres verstorbenen Großvaters sein werden: begleitet Professor l'Empereur mit dem — im Munde eines nichtjüdischcn Gelehrten damaliger Zeit gewiß doppelt interessanten— pathetischen Ausrufe: ״Quam scrupulosi hie sunt Judaei!“ wie gewissenhaft zeigen sich doch hierein die Juden! In der That erscheint diese bewundernswerthe Anordnung aber auch in principieller Beziehung wichtig, indem aus das Evidenteste