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Jeschurun · 1866-05-01 · Heft 8 (Mai 1866) · p. 277

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 8 (Mai 1866)
Article
Prag [Rezension]
Date
1866-05-01
Page
277 (sequence 2)
Language
German
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der Gesellschaft die ihm angegebenen Preise und das Gewicht. Der Hofpachter bittet sodann die Gesellschaft, ihn für einen Augenblick zu entschuldigen, da er zu diesem Geschäfte nicht genügende Kasse bet sich habe und solche von einem ihm bekannten jüdischen Kaufmanne entlehnen wolle — begibt sich aber direkt vom Gasthanse zum Bezirksvorsteher. Demselben theilt er das Faktum mit, daß ihm Przibramer Silber von diesen und diesen Bürgern zum Kaufe angetragen worden sei und ersucht ihn, die nothwendige Amtshandlung etnzulciten. Der Bezirksvvrstcher nahm die Mittheilung zu Protokoll, und entsendete den. Gerichtsdiener mit einem Borführungsbefehl für die zwei angeblichen Besitzer Przibramer Silbers in das Gasthaus. Sie können sich leicht denken, wie die über den-an dem ״Anden" ansgeführten ״Witz' noch freudig strahlenden sich entfärbten, als die beiden Witzbolde die bestimmte Aufforderung erhielten, sich aufs Bezirksgericht zu begeben. Die beiden ihrer eigenen Aussage uach schwer belasteten Deliquenten wurden in Arrest geführt, wo sie bis zum Morgen das Vergnügen hatten, über das Wechselvolle im Leben uächzudenken. Am andern Morgen ins Verhör genommen, stellten die Jncriminirteü die ganze Sache als -Scherz dar, uns der Be« zirksvorsteher entließ sie schließlich mit der energischen Ermahnung, mit den Bestimmungen des Strafgesetzes nicht — zu scherzen. * London. Unter dem Titel ״das jüdische Osterfest iw der City" brachte vor kurzem das in Wien erscheinende ״Fremdenblatt" eine mit vieler Liebe geschriebene Skizze, die wir um so lieber hier mittheileii, als sie eine rühmliche Ausnahme in der Tagespresse macht, die jüdische Sitten und Gebräuche meistens theils unabsichlich entstellt, theils absichtlich lächerlich zu machen sucht. Wir erinnern beisptelsweise nur an des vielberufenen Sabbathdrath und an das unterbrochene Hochzeitsfest durch die allerneueste religionsgesetzliche Entdeckung eines Rabbiners, daß ein jüdischer Priester (Cohen) keine kinderlose Wittwe heirathcn darf. Aus diesen Gesichtspunkte dürfte ihre Wiedergabe hier gerechtfertigt erscheinen. Die Riesenstadt an der Themse besitzt zwar kein Ghetto, wie dasselbe in der ewigen Stadt, oder dem hündertthürmigen Krakau, oder dem ernsten Livorno anzutreffen ist, nichtsdestoweniger aber haben manche Gassen und Straßen ein exklusiv orientalisch-jüdisches Gepräge. Es ist nämlich ein alter Erfahruugssatz, daß die Kinder Israels, selbst da, wo der Staat ihrer freien Entfaltung und ungehemmten Entwickelung keine mittelalterliche Schranke entgegenstellt, cs vorzie- Heu, eng geschlossen bet einander zu wohnen. Es bat viese Neigung in den nationalen Gewohnheiten und religiösen ritualen Bedürfnissen ihre Begründung. Wenn man an einem Sabbaih oder sonstigen jüdischen Festtage gewisse Straßen durchwandert, so wird man durch die Masse geschloffener Kaufläden und Trvdelbuden, durch die feierliche Stille, den Staat und Schmuck der schonen Evenstöchter, die

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