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Jeschurun · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. 135

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1866-01-01
Page
135 (sequence 2)
Language
German
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135 ftoneKc Spaltungen zu erfüllen, denn Ihr zu dem oben erwähnten Zwecke gebildeter Verein kann seiner Bestimmung nur in dieser Weise entsprechen."" Es wurde diese Deputation gleichzeitig mit derjenigen der Pesther Israel. Gemeinde empfangen, welcher der Kaiser baldige Erfüllung ihrer ,,berechtigten Wünsche" in Aussicht stellte. Stuttgart, 13. Dee. Zwischen den Regierungsbehörden und dem hiesigen Gemeinderath schwebt gegenwärtig eine Streitfrage, welche schon auf letztem Landtage in Anregung gekommen, aber nicht entschieden worden war. Es ist dies die Frage wegen der Zulassung der Israeliten in den Stiftungsrath. Das Organisationsedikt über die Gemeindeverwaltung bestimmt nämlich, daß die Gemeinderathe auch Mitglieder des Stiftungsraths sein sollen, ohne dabei irgend eine wettere oder nähere Bestimmung zu treffen, und verordnet weiter, daß die Ortsgeistlichen gleichfalls Mitglieder sein sollen. In Ulm war nun ein Jsraclite, der Mitglied des Gemeindcraths war, nicht in den Stiftungsrath Melassen worden, weßhalb sich der dortige Gemeinderath beschwerend an die zweite Kammer gewendet hatte. Die Kammer war jedoch über die Sache, ohne eine Entschetdüng zu treffen, auf den Antrag der staatsrechtlichen Commission zur Tagesordnung übergegangen. Die Linke, welche die Zulassung der Israeliten befürwortete, berief sich dabei auf die Bestimmungen des Gemcindeorganisationsedikts, worin keine Ausnahme gemacht ist. Vom Ministertisch ans, sowie von der Rechten und der Prälatenbank wurde dagegen eingcwendet, daß es sich von selbst verstehe, daß Israeliten im Stiftungsrath nicht Sitz und Stimme haben konnten, da der Siiftungsrath sich auch mit Gegenständen des Cnltns und der Schulen, so wie mit der Verwendung christlicher Stiftungen zu beschäftigen und darüber Beschluß zu fassen habe. Hiergegen bemerkt die Linke, daß die Stiftungsräthe sich nicht bloß mit Cultussachen, sondern auch mit der Armensürsorgc zu befassen haben, welche eine allen Glaubensbekenntnissen gemeinsame Angelegenheit sei. Aber, sagt die Regierung, die Israeliten lassen, zu ihren Stiflüngsrathen auch keine Christen zu. Der letztere Grund scheint denn auch die Kammer veranlaßt zu haben, zur Tagesordnung überzugehen. Seither rnbte die Sache; da wurde auch ein israelitisches Mitglied des Gemeinderaths von den Sitzungen des Stiftungsraths ausgeschlossen und die k. Stadtdircktion bestätigte diese Ausschließung. Der Gemeinderath hat hiergegen Berufung bei .der Vorgesetzten Behörde eingelegt, deren Schicksal indeß unschwer zu errathen sein dürfte. (F. 3.) Mainz. Am 23. Nov. dieses Jahres verstarb dahier im städrischen Hospitale arm,- verlassen und ve!gessen, selbst von den Vielen, welchen er WohUhawn erzeigt hatte in seinen früheren besseren Tagen, ein Unglücklicher, Leo Abraham Welsch, im Greisenalter

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