Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 11 (1864-1865)
- Issue
- Heft 12 (September 1865)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1865-09-01
- Page
- 399 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Elfter Jahrgang. Ausgegeben den 4. September 1865. In dieses Beiblatt werben Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum aufgenomvlen Deutschland. □ B erlin. Durch Beschluß des hiesigen Handelsstandes wurde wegen des auf den 30. September fallenden Versöhnungstages der Ultimo auf den nächstfolgenden Montag verlegt. Es ist das eine Rücksicht auf den jüdischen Theil des Handelspubltkums, die sich anderwärts schon weiter geltend gemacht hat. So wird z. B. in Frankfurt im Anfang eines jeden Jahres von der Handelskammer sämmtliche. Medio und Ultimo׳ des ganzen Jahres so verlegt, daß sie nicht mit dem Sabbath collidiren. Möchte sich auch hier durch eine recht große Anzahl sabbathhaltender jüdischer Handelsleute das Besürfniß einer solchen Regnlirnng des ganzen Geschäftsjahres geltend machen, dann wird die nöthige Rücksichtsnahme gewiß nicht fehlen. Was sich übrigens der jüdische Handelsstand trotz seiner immensen Bedeutung im 19. Jahrhundert noch immer bieten läßt, beweist die alljährlich immer wiederkehrende Bekanntmachung zur Leipziger Messe, in welcher den Hausirern oder Kleinhändlern jüdischen Glaubens die Fellhaltung ihrer Artikel nur für eine beschränktere Zeit erlaubt wird. So wenig sich gegen eine solche Anordnung, wenn sie sich auch auf christliche und mohamedanische re. Haustrer bezöge, etwas ein- Wenden ließe, um so energischer muß man sein eine solche Ausnahmsverordnung gegen jüdische Handelsleute ihres beschnittenen Zustandes willen protestircn. Was in aller Welt hat der jüdische Glaube mit der Leipziger Messe zu schaffen! Es ist eben noch ein altes Stück Nischuth daS baldmöglichst ausgemerzt werden sollte.