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Jeschurun · 1865-06-01 · Heft 9 (Juni 1865) · p. 304

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 9 (Juni 1865)
Article
Rußland [Nachricht]
Date
1865-06-01
Page
304 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Elfter Jahrgang. » 4 * Ansgegeben den 8. Juni 1865. Ja dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen Man schreibt uns aus dem westlichen Rußland: Die in Folge des Kriegszustandes bedingte Doppelverwaltung der litauischen Gouvernements hat auch für unsere. Glaubeusbrüder ihre unangenehmen Folgen. Bekanntlich fungirt als unumschränkter Statthalter Murawieff, ein General aus der Schule des Kaisers Nikolaus, dem aus alter Zeit noch das ״krornje Ebrew", ״die Juden ausgenommen", als Verwaltungsprincip vvrschwebt. Da nun auch in allen civilen Amtshandlungen von Wilna aus selbstständig vorgegangen wird — Murawieff handelt nicht nach den Aufträgen der Minister, sondern ist wie er sich ausbedungen nur dem Kaiser gegenüber verantwortlich — so erleben wir die Gegensätze, daß gleichzeitig das Ministerium des Innern in Petersburg die freisinnigsten Reformen für die Juden dekretirt und Murawieff einmal wieder ein Kromje Ebrew zur Anwendung gebracht hat. Es ist nämlich neuerdings wieder den Israeliten erlaubt werden auf Dörfern wohnen und im Verwaltungsrath der Bankfilialen suugtren zu dürfen, (was zwar de facto auch früher schon jedoch blos ausnahmsweise in Kiew der Fall war, wo vor mehreren Jahren bereits ein Herr Pusrin Bankbirektor gewesen.) Von Wilna ans dagegen sind die Juden und zwar nur diese allein mehrerer lithauischen Gouvernements mit einer Jmmobiliensteuer von!0/0 bedacht worden. Erwägt man, daß namentlich in den Städten fast alle Häuser in den Händen der Juden sind und Handel und Geschäft in Folge der Kriegszustande seit Jahren darniederliegen, so begreift man die Lasten, welche dadurch den meist armen Gemeinden erwachsen. Es fällt daher noch vas Mißliche der Ausnahmestellung in Betracht, in der sich unsere Glaubensbrüder der christlichen Bevölkerung gegenüber wieder befinden; während man seit dem Regierungsantritte und den humanen Dekreten des Kaisers Alexander zu dem Glauben berechtigt war,

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