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Jeschurun · 1865-06-01 · Heft 9 (Juni 1865) · p. 286

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Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 9 (Juni 1865)
Article
Statuten für die israel. Armenwohnungen und das Pilgerhaus in Jerusalem
Date
1865-06-01
Page
286 (sequence 1)
Language
German
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Statuten für die israet. Armen Wohnungen und das Pitgerhaus in JeruftLem. (Fortsetzung.) 0. Das 8 o kal-Co mite. § 6. Unter dem Central-Comite und in unmittelbarer Dependenz von demselben besorgt ein Lokal-Comtte in Jerusalem die Ausführüng der Beschlüsse des Central-Comites, handhabt die unmittetbare Leitung der Armenwohnungen und des Pilgerhauses und der guten Ordnung in demselben sowie auch der neuen Bauaufführungen und Reparaturen im Aufträge des Central-Comites. —~ § 7. Das Lokal-Comite besteht aus wenigstens 5 höchstens 7 Mitgliedern der an dem Unternehmen Betheiligten oder in Zukunft sich betheiligenden Gemeinden und werden dieselben aus den von den Gemeinden in Jerusalem vorgeschlagenen Personen durch das Central-Comite gewählt. § 8. Die Aufgabe der Mitglieder des Lokal-Comites ist sowie jene des Central-Comite's ein Ehrenamt, sie vertheilen unter sich die Geschäfte nach dem Verständnisse und dem Wirkungskreise jedes einzelnen Mitgliedes. 8 9. Dieselben versammeln sich einmal in jeder Woche und so

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