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Jeschurun · 1865-04-01 · Heft 7 (April 1865) · p. 242

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 7 (April 1865)
Article
Frankreich : Paris [Nachricht]
Date
1865-04-01
Page
242 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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242 Sie beabsichtigt demgemäß 1) durch gleichmäßig vertheilte Unterstütznugen das Schicksal unserer Glaubensgenossen, die in den Städten des heiligen Landes beständig wohnend, Mangel leiden, zu bessern; 2) den Kauf von Häusern zu gesunden Wohnungen für arme Leute zu bewerkstelligen; 3) sich den in andern Ländern bestehenden Cornttes in der Begründung nützlicher Institutionen unzuschlüßen, oder in der Unterstützung schon bestehender als Knaben und Mädchenschulen, Arbeiterschulen re. Der Fond der Gesellschaft bildet sich durch freiwillige jährliche Beiträge und sonstige Geschenke. Colmar. In unserer Stadt befindet sich wie in allen großeren Städten Frankreichs ein Lyceum, das vou jüdischen und christ- Lichen Schülern besucht wird, unb in welchem die Zöglinge nicht blos unterrichtet werden, sondern auch wohnen und ihre Kost erhalten. Nücksichtlich des Umstandes, daß auch jüdische Schüler an der in der Anstalt verabreichten Kost Theil nehmen, bemühte sich Herr Oberrabbiner Klein, zu bewirken, daß die jüdischen Schüler auch in jener Anstalt den Anforderungen unseres Religionsgesetzes entsprechen können, und richtete gemeinschaftlich mit dem Schulvorstände der isr. Gemeinde deßhalb an die hohe Regierung ein Gesuch, das von derselben genehmigt wurde. Seit sieben Jahren befindet sich nun in jenem Lyceum ein jüdischer Lehrer, der die Aufsicht über die jüdischen Zöglinge führt, die.nun einen dem jüdischen Gesetze entsprechende Käst erhalten, und täglich Morgens und Abends in einem von der Anstalt ihnen angewiesenen Zimmer sich zum Gebete versammeln, wobei die Schüler abwechselnd als Vorbeter fungiren und an den zu -1p bestimmten Tagen aus der Thora vorlesen. Vor einigen Monatenbrachte ein jüdischer Schüler am Sabbath seine Bücher nicht in die Schule (da sich hierorts kein Eruw befindet). Da der Schüler deßhalb von seinem Lehrer bestraft wurde, erzählte er dies dem Aufseher der jüdischen Schüler, der dem Direktor der Anstalt mitlheilte, daß es nach jüdischem Gesetze wirklich verboten ist, am Sabbaih hierorts zu tragen, worauf der Direktor sämmtlicheu Lehrern die Weisung ertheilte, keinen jüdischen Schüler, der am Samstag seine Bücher nicht in die Schule bringt, deshalb zu strafen und dem bestraften Schüler sagte sein Lehrer, daß er von nun an ihm am Freitag seine Bücher geben möge, und daß er sie am Sonnabend in die Schule bringen wird. Einmal verlangte eine jüdische Frau von dem Direktor, daß ihrem Sohne die Kost in Gemeinschaft mit den christlichen Schülern verabreicht, und daß er am Sabbath nicht vom Schreiben und sonsttgen verbotenen Verrichtungen dispensirt werde, worauf der Dtrektor erwiderte, daß er diesem Gesuche nicht willfahren werde, da er zwischen den jüdischen Schülern keinen Unterschied zu wachen, geneigt sei. (Libanon.)

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