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Jeschurun · 1865-01-01 · Heft 4 (Januar 1865) · p. 136

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 4 (Januar 1865)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1865-01-01
Page
136 (sequence 2)
Language
German
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136 ־ Glaubens, also auch Juden, würden von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen. Stade, 4. Dec. (Jüdische Ehefrauen.) Bekanntlich hat, nach d. Z. f. N,, vor etlichen Jahren das Oberappellationsgericht, gewiß zur Ueberraschung Mancher, den jüdischen Ehefrauen die Vorzugsrechte für ihren Brautschatz aberkannt, weil der §. 6 des Verfassungsgesetzes von 1848 zwar die Ausübung bürgerlicher Rechte vom Glaubensbekenntnisse unabhängig mache, aber Rechte selber denen, die solche nicht hatten, nicht gewähre; also auch den jüdischen Ehefrauen nicht die Dotalprivilegien ihrer christlichen Schwestern beilege. Dieser Grundsatz scheint bei den Untergertchten Nachachtung zu finden; wenigstens hat dieser Tage das Amtsgericht Bremervörde ähnlich geurtheilt, wie folgt: ״Die gesetzliche Hypothek der Dotalforderungen hat abgesprochen werden müssen, da solche nach Römischem Rechte und namentlich nach Nr. 109 nur den rechtgläubigen christlichen Ehefrauen zugestanden ist; und wenngleich in Deutschland gegenwärtig alle drei bestehende christliche Confessionen für rechtgläubig gelten, mithin den ihnen angehörigen Ehefrauen ohne Unterschied das privilegium dotis zukommt, solches doch keineswegs auf nicht christliche Frauen ausgedehnt werden darf; endlich aus dem Umstande, daß im hiesigen Königreiche durch das Gesetz vom 30. Scpt. 1842 und mehre spätere Gesetze die Juden in Bezug auf staatsbürgerliche und Gemeindcverhältnisse allgemein, und theilweise auch in privatrechtlicher Hinsicht den Christen gleich gestellt sind, deren Antheilnahme an den ihnen nicht ausdrücklich betgelegten Vorzugsrechten der Letzteren überall nicht zu folgern ist." § Kassel, 5. Jan. Eine wie wir annehmen wollen, unbesonneue Acußerung des Abgeordneten Herrlein in der Sitzung der zweiten Kammer vom 20. Dec. rief in den jüngstverflossenen Tagen eine Polemik in den hiesigen Blättern hervor, die wir der Mitthcilung Werth erachten. Zeigt der Vorgang doch, daß selbst bei unfern Liberalen althergebrachte Vorurtheile, wenn sie auch ihre politische Ueberzcugung nicht beeinflussen, so doch noch lange nicht aus Gesinnung und Sprache geschwunden sind. So gilt ja leider im germanischen Volksmunde der Name ״Jud" und unreeller Erwerb für nahe verwandt, und wenn auch von allen Seiten das Ungerechte und Lieblose dieser Bezeichnung schon längst anerkannt ist, so sitzt doch diese verrottete mit der Muttermilch eingesogene Lüge so tief in der Anschauungs- und Ansdruckswetse selbst liberaler Männer, daß der Abgeordnete Herrletn sich in einer Kammersitzung zur Acußerung verflieg: Es scheine der Regierung bloß um die Abpressung der paar Groschen zu thun, welche die Juden den armen Leuten noch übrig ließen. Diese — tut strikten Sinne genommen — urge-

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