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Jeschurun · 1864-10-01 · Heft 1 (Oktober 1864) · p. 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
11 (1864-1865)
Issue
Heft 1 (Oktober 1864)
Article
Deutschland : Triest [Nachricht]
Date
1864-10-01
Page
32 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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m Triest. Die tsracl. Gemeinde in Triest hatbeschlossen, dem Sir Moses Montesiore für die Verdienste, die sich derselbe seit einer so langen Reihe von Jahren, besonders in der letzten Zeit in Marocco, um seine Nation erworben hat, einen öffentlichen Beweis ihrer Achtung und Dankbarkeit zu geben. Zu diesem Zwecke wurde eine Subscription eröffnet, welche über 4000 fl. eingetragen hat. Die Dankadresse, in einem prächtigen Album, wird Ritter von Morpngo dem gefeierten Glaubensgenossen überreichen. Auch wird demselben im Rathssaale der hiesigen israelitischen Gemeinde ein Denkstein aus Marmor mit einer seinen Verdiensten entsprechenden Inschrift errichtet. Schweiz. § Bern. Die wichtige Vorlage des Bundesraths an die Bundesversammlung bildete der französische Handelsvertrag. Die Berathung desselben wurde indessen einer im September einzubcrufenden außerordentlichen Bundesversammlung vorbehalten, damit inzwischen die Räthe de» Vertrag studiren und die öffentliche Meinung sich über ihn aussprechen könne. Diese anßert sich im Ganzen günstig, -und eS unterliegt kaum einem Zweifei, daß das Werk, welches mit Ueberwindung so vieler Schwierigketten und nach jahrelangen Anstrengungen zu Stande kam, die Genehmigung der eidgenössischen Räthe erhalten wird. Eine der Hauptschwicrigkeiten bildete bekanntlich die Frage des gleichen Niederlassungsrechts, welches Frankreich für alle seine Nationalen ohne Unterschied der Religion fordert, während nach der Bundesverfassung nur die Schweizer der christlichen Confessionen ein solches durch alle Kantone gleichmässig haben. Nach langen Verhandlungen mit den Cantonalregierungen willigten diese sämmtlich, mit Ausnahme von Schwyz, in das Zugeständniß jenes Rechts auch an die Israeliten. Indessen hat sich ein Mittel gefunden, auch den Widerspruch von Schwyz zu beseitigen. Da nach der Bundesverfassung dem Bunde das Recht zusteht, ״Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handels- Verträge mit dem Auslande einzugehen: so behauptet die Botschaft des Bundesrathes, daß es dem Bunde auch zustehcn müsse durch solche Verträge fremden Staatsangehörigen ohne Unterschied der Religion gleiche Rechte in der ganzen Schweiz einzuräumen, also auch den französischen Israeliten. Das hier aufgestellte Princip versetzt der Kantons-Souverainetät allerdings einen neuen Stoß und wird deßhalb nicht ohne Widerspruch in der Bundesversammlung, gntgeheißen werden; aber diese wird auch nicht den Schwyzer Ultramontauen zu Liebe den Handelsvertrag, aufgeben wollen. B ern, 20. Sept. Der ״Bund" schreibt: Die Bundesversammlung tritt heute zusammen, um die große Frage der Verträge mit Frankreich zu berathen und zweifelsohne unmittelbar nach

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