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Jeschurun · 1864-06-01 · Heft 9 (Juni 1864) · p. 324

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 9 (Juni 1864)
Article
Rußland : Warschau [Nachricht]
Date
1864-06-01
Page
324 (sequence 1)
Language
German
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324 Rußland f Warschau, 19. Mai. Der Mas vom 24. Mat (5. Juni) 1862, welcher die Gleichberechtigung der Juden im Königreiche Polen in Civilangelegenheiten aussprtcht, enthält einen Parajj graphen, wonach die auf denselben lastenden Sonderabgaben sucees- °,j sive aufhören sollen. Die Haupt-Zudensteuern, die vom Fleische und x dem sogenannten Tageszettel, waren nämlich dreijährig verpachtet und s sollten erst mit Ablanf der Pachtzeit aufhören, was mich geschehen f ist. Eine jüdische Steuer jedoch, die von der Erlaubniß : mit geistigen Getränken zu handeln, welche von der Finanzi Verwaltung selbst alljährlich eingetricben wird und welche obendrein nicht den zehnten Theil der erwähnten Fleischsteuer allein ausmacht, j könnte um so unbedenklicher abgeschafft werden, allein der Umstand, z daß dieser Steuer nicht wie den anderen erwähnten Zudensteuern; der allgemeine Hast anhaftcte, war die Ursache, daß auf deren Ab- - schaffung nicht sehr gedrängt wurde, so daß es gelang, ste bis in s die Reaktionszeit hinein zn erhalten, wo ihre Abschaffung eine sehr k problematische geworden ist. Eine eben veröffentlichte Verordnung s des Administrationsraths beruft sich zwar auf den erwähnten Mas; der Gleichstellung, aber nur um ihm znwiderzuhandeln, indem der! Art. 8 jenes Ukases, wonach die Sondcrsteuern successive abgeschafft!! werden sollen, dahin zum Nachtheile der Juden ausgelegt wird, daß j die Abschaffung nicht gar zu rasch erfolge» solle. Die Steuer soll 5j also in Anbetracht der Bedürfnisse des Schatzes für dieses Jahr s beibehalten werden. Nun ist es mit der Prolongation auf ein Jahr \ grade dieser Steuer ganz merkwürdig. Einige dreißig Jahre hindurch i wurde sie alljährlich als nur auf ein Jahr noch verkündet, mit dem Unterschied, daß früher die Prolongation der Steuer als eine Begünstigung galt, um dem Aufhvren der Consens-Ertheilung selbst ■ vorzubeugen, während sie jetzt als eine Last anerkannt wird. Wir! wollen sehen, ob die Prolongation unter der neuen Form eine wirkj lich nur einjährige sein wird. (N. Z.) j Anzeige. Eltern oder Vormündern Israelitischer Confessio», welche geneigt! sind, ihre Töchter in eine vorzügliche Erziehungsanstalt zu schicken, I empfiehlt sich: H Das Israelitische Pensionat der Fräulein Söe in Colmar. fj Departement da haut Rhin in Frankreich. ,;] Dieses Pensionat steht unter der Aussicht des Herrn Oberrab- 1 biner Klein zu Colmar und des israelitischen Constftoriums; es ist-! von der kaiserlichen Regierung concessionirt. g Jede genauere Auskunft sind die Fräul. Säe zu ertheilen bereit.^ I

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