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Jeschurun · 1864-04-01 · Heft 7 (April 1864) · p. 250

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 7 (April 1864)
Article
Großherzogthum Hessen [Nachricht]
Date
1864-04-01
Page
250 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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250 und die Weisheit und das Leben dieser ״Lebendigen", als ״bergan--׳ gen" eingesargt sieht in das Erinnerungs-Register von Epigonen, die wohl einen Kranz der Erinnerung und ein Gedächtniß der Pietat, aber nicht den lebenswarmen Pulsschlag des Herzens für die ״Heimgegangene" Weisheit hat, an dem Grabe einer solchen Bergangenheit das eigene Leben zu pflegen und mit dem eigenen Leben und beut eigenen Geistesstreben כפרת משכבם, die Fortträger ihres Geistes, die Vollbringer ihres Wollens zu werden. — Mögen die Enkel einst mit leichterm Herzen eine solche Stätte jüdischer Vergangenheit betreten! Bamberg, Febr. 1864. Um der unter den Juden Palästinas grassirenden Armuth mit Erfolg die Spitze abzubrechen, hat sich in der jüdischen Gemeinde zu Bamberg ein Comite gebildet, welches sich zur Aufgabe macht, jüdische, pal. Jünglinge im Alter von 13 bis 18 Jahren in Europa jedes beliebige Handwerk, Agrikultur, Wissenschaft und jeden Industriezweig aus seine Kosten nach Kräft en ansbtlden zu lassen. Die Anregung hierzu ist im hebr. Aufsatz auseinandergeseßt, und werden unsere Glaubensgenossen in allen Welttheilen iuftantigft ersucht, dasselbe auzustrebcn und zu voüführeu. Es unterliegt keinem Zweifel, daß unser. Vorhaben bei allen unseren Milbrüdern, welcher religiösen Richtung sie auch gehören mögen, Anklang finden wird. Verbefferungsvorschläge werden wir dankbar entgegen nehmen. Sehr zweckmäßig wäre es, wenn sich zu diesem Behufe ein Generaldirektorium constituiren sollte, dem wir uns bereitwillig anschließen werden. Unser Programm ist in Kürze also: Jeder sich bei uns meldende jüd. pal. Jüngling im Alter von 13—18 Jahren muß uns vorher Geburts-, Aufenthalts- und Leumundszeugniß einsenden, und werden wir nach eingeholter Erkundigung dessen Netsekosten hierher und zurück bestreiten und während seiner Lehr- und Studirzeit ihn gut pflegen und nach streng jüdtschem Ritus erziehen und ausbilden lassen. Wir geben jede gewünschte Garantie und werden uns solche von den betreffenden Jünglingen zu verschaffen wissen. Sollte unser Streben eine gute Aufnahme finden, so werden wir später spccielle Statuten normiren. Im Namen des Unterzeichneten Comite's: Sal. Dessauer. M. L. Eger. Jak. Goldmann. Marx Gütermann. H. Klein. B. Lämlein. M. Ullmann Sam. Wassermann. Dr. I Kodak, Distrikts Rabbiner. Sildungoanstalt für israelitische Lehrer früher in Weinheim jetzt in Karlsruhe Das Ziel der Anstalt ist die Ausbildung tüchtiger jüdischer Reallehrer. — Der Unterricht umfaßt daher in Zjährigem Lehr-

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