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Jeschurun · 1864-02-01 · Heft 5 (Februar 1864) · p. 184

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 5 (Februar 1864)
Article
Deutschland : Wien [Nachricht]
Date
1864-02-01
Page
184 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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184; Seiten der Leser eine irrige Auffassungerfahren und zu׳ Mißdeütungcn Anlaß geben könnte,!erlaube ich mir Sie htemit auf die in! Nrt- 12 der & k. ״Wiener Zeitung" enthaltene am-lich'e Uriheils-׳ abschrift, so wie! auf die darin׳ wörtlich angegebene Zeugenaussagch mit der Bitte׳ aufmerksam zu ׳machendem diesbezüglichen Passus׳ seinem Wortlaute nach in berichtigender Weise die! Spalten Ihres! geschätzten׳ Blattes zu öffnen.!Hochachtungsvoll Lazar Horwitz, Rabbiner. Die betreffende Stelle ans der ״Wiener Zeitung" lautet: ״Der Rabbiner Horwitz gab an: Das Kapitel 53 Jesaias werde von׳ den meisten Auslegern, wie von Or. Graetz aufgcfaßt, weil der Anfang ״Mein Knecht" das israelitische Volk bezeichne.! Auch er finde in dem Artikel keine Schmähung der Lebre der Inden. Zeder Jude glaube zwar an einen persönlichen Messias, aber die Art und Weise, wie er erscheinen werde, sei ihm Vorbehalten." Die Pr esse No. 21, Abenblatt, enthält hierauf folgende Erwiederung. Herr Redakteur! In dem gestrigen Abendblatt der ״Presse" veröffentlichen Sie ein Schreiben des Herrn Rabbiners Lazar Horwitz, in welchem derselbe über die Wiedergabe seiner in dem Preßprozesse Kompert abgelegte Zeugenaussage Klage führt, und in welchem er insbesondere bemerkt : ״es sei dieselbe unvollständig rund korrumpirt veröffentlicht worden." Ich will nicht erwägen, waö den Herrn Rabbiner bewogen haben mag, erst jetzt — also beinahe drei Wochen nach Pervffentlichung des Falles — sich zu beschweren, aber Faktum ist es, daß der Sinn jener Stelle^ welche der Herr Rabbiner Ihnen zur Berichtigung einscndete, indirekt meinem Berichte zu entnehmen ist. Mit Rücksicht auf die Menge deö Stoffes, konnte ich allerdings des Herrn Horwitz nur in gedrängter Kürze wiedergeben, und mußte mich darauf beschränken, zu sagen: ״Dieser Zeuge (Horwitz) äußert sich vollkommen! in derselben Weise wie der! Prediger Mannheimer?' Die Aussage dieses letzteren aber ward von mir in ihren Haupt- Momenten wiedergegeben, - und daß Herr Rabbiner Horwitz im wesentlichcn nichts anderes sagte, als der Prediger Mannheimer, das beweist ein Vergleich mit dem Bericht in der ״Presse" und der von dem Herrn Rabbiner gesendeten Berichtigung. Wenn der Herr Rabbiner sich nun trotzdem über Unvollständigfett beklagt, wer gicbt ihm das Recht weiter zu sagen, seine Anssage sei korrumpirt veröffentlicht worden? Wien, 20. Januar 1864. . Der Berichterstatter der ״Presse" aus dem Gerichtssaale.

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