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Jeschurun · 1863-10-01 · Heft 1 (Oktober 1863) · p. 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
10 (1863-1864)
Issue
Heft 1 (Oktober 1863)
Article
Bern
Date
1863-10-01
Page
32 (sequence 1)
Language
German
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Correjpondenz. § Bern. Der am 28. Angnst im großen Rath von Aargan gefaßte Beschluß, den Juden alle politischen Rechte zu gewähren, konnte nnr nach den heißesten Kämpfen die Majorität der Versammlung erlangen. Von 153 Mitgliedern stimmten 89 für, 64 gegen die Gleichstellung der Juden, Beweis genug, wie schwer dieser Beschluß das Tageslicht erblickte. Die Juden wären nun äs jure ihren christlichen Mitbürgern gletchstellt, und hätte ein Skandal somit sein Ende erreicht, der die Schweiz vor der ganzen ctviltsirten Welt an den Pranger stellte. Mögen die zur faktischen Regulirung der Angelegenheit mit den Bundcsbehörden noch nvthigen Verhandlungen baldigst den Beschluß in die Wirklichkeit einführen. Die aargauer Ultramontanen können sich freilich noch immer nicht beruhigen. Wenn sie auch wohl fallen müssen, so wollen sie wenigstens mit Glanz abtreten. Anders wissen wir cs nicht zu deuten, wenn die obenerwähnte Minorität von 64 Mitgliedern des großen Rathes gegen den Beschluß desselben folgende Protestation zu Protokoll gegeben hat: Die Unterzeichneten Mitglieder des aargauischen Großen Rathes verwahren hiemit feierlich die souveränen Volksrechte, die dem aargauischen Volke laut §. 48 der Verfassung zustehen, und welche nach ihrer Ueberzeugung der heutige Großrathsbcschluß beeinträchtigen könnte. — An dem einmal gefaßten Beschluß kann dieser Protest natiirlich durchaus nichts ändern. Ein anderer Vorfall machte ebenfalls vor Kurzem von sich reden. In der aargauischen Militärschulc wurde vor Kurzem eine Messe abgehalten, zu welcher auch ein jüdischer Soldat kommandirt war. Derselbe kehrte nun während der Elevation dem Altäre den Rücken zu. Er wurde für dieses Verbrechen zu 24 Stunden Arrest vernrtheilt. Wann wird man endlich von dem unwürdigen Gewissenszwang Abstand nehmen, der Bekenner einer Religion zwingt, gegen ihr Gewissen und Ueberzeugung Sakramenten anderer Religionen ihre Ehrfurcht zu bezeugen? In anderen deutschen Ländern werden, wie wir glaube», niemals jüdische Soldaten zur Messe commandirt, sollte man in der freien Schweiz solchen Gewissenszwang noch länger üben wollen?

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