Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1863)
- Article
- Amerika [Nachricht]
- Date
- 1863-07-01
- Page
- 474 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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474 festen Anspruch erheben, in der Unterstützung der verfassungsmäßigen Regierung keiner andren Klasse von Bürgern nachzustehen, sehen sie mit Trauer und Indignation aus diese dem jüdischen Namen angethane Schmach, auf diese Beleidigung die ihnen als Gesammtheit zugefügt wird, unter dem ostensiblen Grunde, daß Individuen von denen man glaube, daß sie ״Juden" sind, gewisse vom Treasury-Departement getroffene Hcmdelsbestimmungen und andere deparment Orders verletzt hätten. Beschlossen. Daß es in höchstem Grade ihnen, wie jedem redlich, denkenden amerikanischen Bürger anstößig erscheinen muß, daß man die Gesammtheit für Thaten einzelner verantwortlich macht, von denen man nur voraus s etzt, daß sie zu ihr gehören, die aber wie es häufig evident der Fall war, in vielen Fällen ganz andern Glaubensbekenntnissen angehörten — daß, wenn ein einzelnes Individuen sich eines Vergehens gegen Militärgesetze oder Anordnungen des Treasury Departement schuldig machen sollte, Strafe nur über ihn allein verhängt werde, aber nicht die religiöse Gemeinde zu welcher gehörig er angenommen wird, einer Kränkung und Mißachtung ihrer Rechte, als eine Strafe für Vergehungen Einzelner unterworfen werden soll. Beschlossen. Den Dank des Comitss und der Israeliten der vereinigten Staaten hiermit dem Generalmajor H. W. Halleck, Obergeneral U. S- A. für die Promptheit, mit welcher er General Grants ungerechte und gesetzwidrige Ordre zurücknahm, so wie sie zu seiner Kenntniß gekommen war. Beschlossen. Daß eine Eopie dieser Resolutionen mit den nöthtgen Beglaubigungen versehen dem Präsidenten der vereinigten Staa-!en, dem Kriegssekretär, Generalmajor Halleck und dem Generalmajor Grant, Übermacht, und zu gleicher Zeit der Presse zur Veröffentltchung übergeben werde. Nach einigen Tagen lief die Antwort des Kriezssekretärs ein, in welcher die Versicherung׳ ertheilt wird, daß keine Maßregel die ein Ausnahmsversahren anordnet gegen irgend eine Klasse des amerikanischen Volkes einheimischen oder fremden Ursprungs, wegen ihres religiösen Glaubens, die Sanktion seines Departements erhalten kann.