Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 9 (1862-1863)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1863)
- Article
- Deutschland : eine Rettung [Nachricht]
- Date
- 1863-06-01
- Page
- 428 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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428 stürzte. In dieser peinlichen Lage wußte der herzueilende Gastwirth, ein Israelit, Rath. Er nahm den Verfolgten schleunigst in sein Wohnzimmer, hüllte ihn in einen Gebetmantel, legte ihm die zehn Gebote an und gab ihm ein hebräisches Gebetbuch in die Hand, während der Hausknecht auf Anweisung seines Herrn das Pferd aus allen Kräften nach der gegenüberliegenden Wiese peitschte. Kaum war dies Alles in kaum nur erdenklicher Eile geschehen, als auch die Verfolger um die Ecke an der Dorfschenke bogen und das herrenlose Pferd in weiter Entfernung gewahrten. Der Verfolgte mußte nach ihrer Ansicht in der Dorfschenke eine Zufluchtsstätte gefunden haben; es wurden Hofraum, Stall und Haus in allen Winkeln durchsucht, nicht minder die im Wohnzimmer sich befindenden Betten und Spinde; aber daß der danebenstehende, andächtig betende, vcrmeintliche Jude der Verfolgte sei, das auch nur im Entferntesten zu ahnen, kam keinem der Verfolger in den Sinn." Ulm, 5. Mai. Es wird erzählt, daß der Vorstand des Stiftungsraths dem Obmann des Bürgerausschusses aus Grund einer gesetzlichen Bestimmung aufgegebcn habe, ein Mitglied des Ausschusses nicht mehr zur Theilnahme an den sttftungsräthlichen Sitzungen etnzuladen, weil der Mann ein Jude sei. Bekanntlich wurde früher schon der Versuch gemacht, die Deutschkatholiken auch von diesen Sitzungen ausznschließen, indem man vorgab, es zieme sich nicht, daß diese an Berathnngen theilnehmen, die lediglich die evangelische Kirche beträfen... Damals entschied die Behörde zu Gunsten der Deutschkatholikcn und legte das Verwaltungsedikt dahin aus, daß anderen Confessionen ungehörige Stadträkhe Und Deputirte nur dann von einer stiftungsräthlichcn Berathung auszuschlicßcn seien, wenn diese eine Stiftung beträfen, die zu einem besonderen kirchlichen Zweck bestimmt ist. Und mit Recht!... Für uns besteht kein Zweifel darüber, daß jene gesetzliche Bestimmung nach der später ausgesprochenen Emancipation der Juden nicht mehr gelten kann oder doch nicht mehr gelten sollte, nnd es freut uns, daß, wie man uns berichtet hat, das Collegium des Bürgerausschuffes, durch seinen Obmann veranlaßt, die geeigneten Schritte thun wird, um einem Mitglied sein Bürgerrecht in vollem Umfange zu wahren. (U. Schn.) Koterr. Aus Brzesc Litcwski wird der ״N. Z." folgende wohlverbürgte Thatsache gemeldet. Die Soldaten, die zur Bewachung der Staht außerhalb der' Festung untergebracht werden sollten, wurden aus Mangel an Vertrauen zu den Privatquartieren in die jüdischen Shnaflogen und Lehrhäuser gelegt. Ist diese Thatsache an und für sich ein Beweis der hohen Achtung russischer Commandeure vor den Heiligthümern der Religion, so thaten die Soldaten das Ihrige, um